energy.disputes.update

03 | 2024

Mit unserer Know-how-Reihe energy.disputes.update informieren wir in regelmäßigen Abständen zu Konflikten im Energiesektor. Wir geben Einblicke in die aktuelle Rechtsprechung, stellen gesetzliche wie regulatorische Änderungen und ihr Konfliktpotential vor und geben Hinweise, wie Unternehmen mögliche Streitigkeiten abwenden oder sich frühzeitig und bestmöglich auf unvermeidbare Streitigkeiten vorbereiten können.

Technisches Problem an der Strombörse EPEX Spot sorgt für hohe Strompreise

Am 25. Juni 2024 führte ein Vorfall an der Pariser Strombörse EPEX Spot zu enormen Strompreisschwankungen und einem deutlich erhöhten Strompreis im Tagesmittel. Für stromintensive Unternehmen mit einem Börsenstrompreis löste dies erhebliche Mehrkosten aus. Die Strombörse hat sich inzwischen mit einem Brief an ihre Handelspartner gewandt und den Vorfall in einem Bericht aufgearbeitet. Zu einem möglichen Schadenersatz verhält sich die Börse aber nicht.

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Rechtsprechungsupdate 2024/I: Windenergieanlagen an Land in der gerichtlichen Praxis

Die Rechtsprechung zu Windenergieanlagen entwickelt sich aufgrund von Gesetzesänderungen und der Vielzahl an Planungs- und Genehmigungsentscheidungen sehr dynamisch. Gerichte berücksichtigen dabei zunehmend auch den durch § 2 EEG eingeführten gesetzlichen Vorrang der erneuerbaren Energien. Für die Windenergiebranche sind in der ersten Hälfte 2024 bereits beachtliche obergerichtliche Entscheidungen ergangen.

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Nächste Beschleunigungsnovelle im BlmSchG-Anlagenrecht

Mit der Zustimmung des Bundesrates am 14. Juni 2024 wurde durch das „Gesetz zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz“ endgültig die Novelle des Bundes-Immissionsschutzgesetzes („BImSchG“) beschlossen. Das Gesetz ist am 8. Juli 2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBL. 2024 I Nr. 225) und tritt am 9. Juli 2024 in Kraft. Die Neuerungen sollen erhebliche Beschleunigung und Erleichterung in Genehmigungsverfahren von Windkraftanlagen an Land, Elektrolyseuren und Industrieanlagen bringen. Es ist seit 30 Jahren die größte Reform dieses Gesetzes.

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Rücktritt der EU vom Energiechartavertrag und Umsetzung der Komstroy-Rechtsprechung des EuGH

Die EU hat am 27. Juni 2024 ihren Rücktritt vom Energiechartavertrag erklärt. Gleichzeitig haben sich die EU und 26 EU-Mitgliedsstaaten auf den Abschluss einer Vereinbarung verständigt, wonach entsprechend der Komstroy-Entscheidung des EuGH die Bestimmungen des Energiechartavertrags zu Investor-Staat-Schiedsverfahren nicht auf intra-EU-Sachverhalte anwendbar sein sollen. Mit dem Rücktritt der EU vom Energiechartavertrag scheint nun ein Hindernis bei der Modernisierung des Energiechartavertrags überwunden, so dass zu erwarten ist, dass die Reformbemühungen neuen Auftrieb erhalten.

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Der Regierungsentwurf zur Modernisierung des deutschen Schiedsverfahrensrechts liegt vor

Zahlreiche energierechtliche Streitigkeiten werden vor Schiedsgerichten ausgetragen. Am 26. Juni 2024 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts beschlossen. Der Regierungsentwurf folgt auf den Referentenentwurf vom 1. Februar 2024, zu dem das Bundesministerium der Justiz zahlreiche Stellungnahmen erhalten hat, die in der aktualisierten Begründung zum Regierungsentwurf verarbeitet wurden. Mit dem Regierungsentwurf soll das Schiedsverfahrensrecht insgesamt an die heutige Zeit angepasst werden, seine Leistungsfähigkeit erhöht und damit die Attraktivität Deutschlands als Schiedsstandort gestärkt werden.

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Außenwirtschaftsrecht Update: 14. Sanktionspaket der EU gegen Russland 

Mit dem 14. Sanktionspaket wird erstmalig der russische LNG-Sektor Gegenstand europäischer Sanktionsmaßnahmen. Zudem soll mit unterschiedlichen Maßnahmen die Umgehung von bestehenden Sanktionen weiter erschwert werden. Besonders betroffen sind hiervon europäische Unternehmen, die – selbst oder durch ihre außereuropäischen Tochtergesellschaften – mit besonders sensiblen Gütern handeln, die für die Entwicklung, Herstellung oder Nutzung russischer Militärsysteme von entscheidender Bedeutung sind (sog. Common High Priority Items). Darüber hinaus verpflichtet das 14. Sanktionspaket alle EU-Unternehmen, sich um eine Befolgung der Russlandsanktionen auch in ihren außereuropäischen Tochtergesellschaften zu „bemühen“.

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Änderung der Gasspeicherumlage nach Kritik der EU-Kommission

Die Gasspeicherumlage in § 35e EnWG dient der Finanzierung der Kosten, die dem Marktgebietsverantwortlichen bei der Einhaltung der Füllstandsvorgaben für deutsche Gasspeicher entstehen. Bisher wird die Umlage auch an Grenzübergangspunkten erhoben, wodurch Gastransite durch Deutschland erheblich verteuert werden. Nach Kritik der betroffenen Staaten und der Europäischen Kommission hat die Bundesregierung nun einen Gesetzesentwurf zur Änderung der Gasspeicherumlage auf den Weg gebracht.

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