ESG: Environmental – Social – Governance

Fragen rund um die Bereiche Environmental (Umwelt), Social (Soziales) und Governance (verantwortungsvolle Unternehmensführung), kurz ESG, rücken immer mehr in den strategischen Fokus. Unternehmen werden zunehmend an ökologisch bewusstem und sozial nachhaltigem Handeln gemessen. Die Gründe hierfür sind vielfältig: neue Vorgaben des Gesetzgebers in diversen Ländern, u. a. in Deutschland und auf EU-Ebene; gestiegene Anforderungen von Investoren an potentielle Investments und schließlich auch die gesamtgesellschaftliche Diskussion, die Ausdruck eines gesellschaftlichen Umdenkens ist.

Kleine wie große Unternehmen müssen sich in diesem Bereich daher rasch professionalisieren und als Teil ihrer unternehmerischen Risikovermeidungsstrategie ein System aufsetzen, das die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben in diesem Bereich sicherstellt. Wir helfen unseren Mandanten dabei, dieses Ziel zu erreichen. Das Themenspektrum ESG ist breit gefächert und wirft viele und immer wieder neue rechtliche Fragen auf. Wir begleiten unsere Mandanten in der Umsetzung vielfältiger ESG-Maßnahmen und -Aktivitäten.

Nachhaltigkeit im Unternehmen: 
Corporate Governance und Berichterstattung 

Ergebnisse einer Gleiss Lutz-Studie

Die Verankerung von ESG in der Corporate Governance und die erweiterten Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung sind für Unternehmen rechtlich und organisatorisch anspruchsvoll.

Das war für uns Anlass, einen repräsentativen Kreis börsennotierter und nicht börsennotierter Unternehmen zu diesen Themen genauer zu befragen mit dem Ziel, mehr Transparenz zu schaffen. Die Ergebnisse der anonymen Befragung wurden in dieser Studie zusammengefasst. 
Finden Sie hier die komplette Studie zum kostenfreien Download:

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Beihilferecht

Eines der Hauptschlagworte des Europäischen Beihilferechts war in den letzten Jahren der „Green Deal“. Den EU-Beihilferegeln soll eine Schlüsselrolle bei einem Übergang zu einer „Green Economy“ zukommen. Ab 2022 gelten die „Leitlinien für Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen“ (CEEAG). Sie sind von enormer praktischer Bedeutung, denn mittlerweile machen grüne Beihilfen über 50 Prozent der gesamten Staatsbeihilfen in der EU aus.

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Climate Litigation

Klimaschutz ist eines der fundamentalsten Themen unserer Zeit. Die zentralen Klimaschutzziele waren über Jahrzehnte hinweg vor allem Gegenstand völkerrechtlicher Vereinbarungen und wurden als solche kaum durchgesetzt. Eine aktuelle Entwicklung ist, dass auch staatliche Gerichte die jeweiligen nationalen Gesetzgeber und Regierungen sowie vermehrt auch private Unternehmen zur effektiven Verfolgung von Klimaschutzzielen verpflichten.

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Gesellschaftsrecht

Investoren und andere Stakeholder legen zunehmend Wert auf soziale- und Umweltaspekte und nutzen ihre Einflussmöglichkeiten, damit Unternehmen diesen Aspekten Rechnung tragen. Unternehmen müssen ihre Corporate Governance und ihre Entscheidungsprozesse daher so ausgestalten, dass sie dieser Erwartung gerecht werden können. Durch die immer größere Bedeutung nichtfinanzieller Berichterstattung sind Unternehmen zudem angehalten, Transparenz über Umwelt-, soziale und Governanceaspekte zu schaffen.

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Green Finance

Die großen gesellschaftlichen Themen Klimawandel und Nachhaltigkeit sind mittlerweile ein wesentlicher Baustein in unserer Finanzierungsberatung. Nachhaltige Finanzierungen sind die Art und Weise, wie ein Unternehmen seine Antwort auf die globalen Themen Klimawandel und Nachhaltigkeit (ESG – Environmental Social Governance) finanziert.

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Greenwashing & Prevention

Die Bewältigung des menschengemachten Klimawandels stellt für Gesellschaft und Politik eine der drängendsten Fragen der Gegenwart dar. Auch Unternehmen sehen sich zunehmend in der Verantwortung und setzen vielfältige Maßnahmen um, um einen Beitrag zur Bewältigung dieser Krise zu leisten und nachhaltiger zu wirtschaften.

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Grünes Kartellrecht

Nachhaltigkeitserwägungen spielen bei kartellrechtlichen Fragestellungen inzwischen eine wichtige Rolle. Investitionen in ein nachhaltigeres Wirtschaften können beträchtlich sein. Für Unternehmen stellt sich daher oft die Frage, ob sie diese Investitionen alleine in Angriff nehmen oder mit anderen Unternehmen kooperieren. Solche Kooperationen unterliegen dem Kartellrecht.

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Lieferketten­sorgfalts­pflichten­gesetz

Mit dem Inkrafttreten zum 1. Januar 2023 werden Unternehmen mit mindestens 3.000 Mitarbeitern im Inland, ab dem 1. Januar 2024 ab 1.000 Mitarbeitern im Inland, zur Beachtung spezifischer Sorgfaltspflichten durch das Lieferketten­sorgfaltspflichten­gesetz (LkSG) angehalten. Ziel ist es, Menschenrechtsverletzungen sowie Umweltrisiken vorzubeugen, diese zu minimieren und deren Eintritt zu verhindern oder zu beenden. Dies ist für Unternehmen in Deutschland, die im internationalen Wettbewerb stehen, Herausforderung und Chance zugleich.

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LkSG und Arbeitsrecht

Zum 1. Januar 2023 trat das Lieferketten­sorgfaltspflichten­gesetz (LkSG) in Kraft. Das Gesetz erlegt Unternehmen umfassende Bemühenspflichten zum Schutz menschenrechts- und umweltbezogener Rechtspositionen in ihren Lieferketten auf, zu denen auch der eigene unternehmerische Geschäftsbereich gehört. Ziel des LkSG ist die Verhinderung, Beendigung oder Minimierung bestehender Menschenrechts- sowie Umweltrisiken. Aus arbeitsrechtlicher Sicht ist das LkSG höchst relevant.

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M&A-Transaktionen

In M&A-Transaktionen wächst die Bedeutung von ESG-Faktoren zunehmend. Sowohl der Gesetzgeber als auch andere Stakeholder (Investoren, Kunden, NGOs, Mitarbeiter, Staat und Gesellschaft) stellen verschärfte ESG-Anforderungen an Unternehmen. Dadurch haben sich ESG-Aspekte mittlerweile zu wesentlichen wertbildenden Faktoren auch in M&A-Transaktionen entwickelt.

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Nachhaltigkeitsziele in der Vorstandsvergütung

Seit dem 1. Januar 2020 ist die Vergütungsstruktur bei börsennotierten Gesellschaften auf eine „nachhaltige und langfristige“ Entwicklung der Gesellschaft auszurichten. Rechtliche Grundlage ist der durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie („ARUG II“) neu gefasste § 87 Abs. 1 Satz 2 AktG.

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Öffentliches Recht

Unternehmerisches Handeln muss sich zunehmend an ökologisch bewussten, sozial nachhaltigen und menschenrechtsbezogenen Handlungsmaßstäben messen lassen. Diese Entwicklung ist jedoch insbesondere im öffentlich-rechtlichen und regulatorischen Umfeld nicht neu. Die damit verbundenen Herausforderungen erhalten jedoch zunehmend unter den Stichworten CSR (Corporate Social Responsibility) und ESG (Environmental Social Governance) als spezifische Teilaspekte eine neue Relevanz im Zusammenhang mit den unternehmerischen strategischen Handlungsfeldern.

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Steuern

Steuergerechtigkeit und Transparenz in Steuersachen sind Kernthemen unserer Zeit und für unsere Mandanten wesentlicher Baustein, um ihrer sozialen Verantwortung gerecht zu werden. Nach dem die Skandale um Cum-Ex und Panama-Papers das öffentliche Interesse an Steuerstrategien multinationaler Unternehmen stark gesteigert haben, werden die Themen rund um nichtfinanzielle Berichterstattung, Transparenz, nachhaltige Governanceaspekte und Steuergestaltungen immer wichtiger.

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News

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