Kompetenz

Harald Weiß berät zu allen Fragen des deutschen und europäischen Wettbewerbsrechts, insbesondere Kartellrecht, Kartellschadensersatz, Fusionskontrolle und EU-Beihilferecht. Er ist außerdem im allgemeinen Europarecht tätig. Harald Weiß vertritt regelmäßig Mandanten vor der Europäischen Kommission und dem Gerichtshof der Europäischen Union.

Vita

Sein Studium absolvierte Harald Weiß in München und Paris als Stipendiat der Studienstiftung des deutschen Volkes. Seit 2013 ist Harald Weiß bei Gleiss Lutz tätig. Harald Weiß ist als Rechtsanwalt bei der Rechtsanwaltskammer München (Deutschland) zugelassen und als Europäischer Rechtsanwalt (avocat communautaire) beim Barreau de Bruxelles (Liste E) eingetragen. Seine rechtsvergleichende Dissertation wurde 2015 von der Max-Planck-Gesellschaft mit der Otto-Hahn-Medaille für herausragende wissenschaftliche Leistungen sowie von der Deutsch-Französischen Hochschule mit dem Dissertationspreis für die beste deutsch-französische Doktorarbeit ausgezeichnet.

Harald Weiß ist Mitglied der Studienvereinigung Kartellrecht.

Er spricht Deutsch, Englisch und Französisch.

Veröffentlichungen
Dawn Raids im digitalen Zeitalter – Für den Ernstfall gewappnet?

in: NZKart 2024, S. 594-603

Zur Veröffentlichung
Chronicle of national competition law – Germany (November 2022 - October 2023)

in: Competitio - Tijdschrift voor Belgische Mededinging/Revue de la Concurrence Belge 2023, p. 301-306

Zur Veröffentlichung

Alle Veröffentlichungen

Vorträge
05.12.2024 05/12 14:56 Uhr Webinar Webinar
06.12.2024 06/12 14:56 Uhr Webinar Webinar
Kartellrechtliche Bezüge des Gewerblichen Rechtsschutzes 44. Fachanwaltslehrgang Gewerblicher Rechtsschutz Zum Vortrag
19.09.2024 19/09 14:48 Uhr Brüssel Brüssel
Panel-Diskussion zu "State aid litigation" GCR Live: State Aid and International Subsidy Control 2024 Zum Vortrag

Alle Vorträge

News
Gleiss Lutz begleitet Deutsche Bahn erfolgreich in Beihilfeprüfverfahren vor der Europäischen Kommission Zum Mandat
Gleiss Lutz erstreitet vor dem Europäischen Gerichtshof wichtigen Erfolg zur Zuständigkeit bei Kartellschadensersatzverfahren Zum Mandat
Gleiss Lutz berät KPS Capital Partners bei Übernahme von Innomotics von Siemens Zum Mandat
Neue EU-Drittstaatensubventionsverordnung im Praxistest Zum Artikel
11.10.2023 11/10 15:00 Uhr Webinar Webinar
25.10.2023 25/10 15:00 Uhr Webinar Webinar
08.11.2023 08/11 14:00 Uhr Webinar Webinar
15.11.2023 15/11 14:00 Uhr Webinar Webinar
06.12.2023 06/12 14:00 Uhr Webinar Webinar
13.12.2023 13/12 14:00 Uhr Webinar Webinar
Kartellrecht: Aktuelle Entwicklungen und Trends Zur Veranstaltung
Gleiss Lutz berät KSBG beim Verkauf von STEAG an Asterion Industrial Partners Zum Mandat

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Harald Weiß berät zu allen Fragen des deutschen und europäischen Wettbewerbsrechts, insbesondere Kartellrecht, Kartellschadensersatz, Fusionskontrolle und EU-Beihilferecht. Er ist außerdem im allgemeinen Europarecht tätig. Harald Weiß vertritt regelmäßig Mandanten vor der Europäischen Kommission und dem Gerichtshof der Europäischen Union.

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Sein Studium absolvierte Harald Weiß in München und Paris als Stipendiat der Studienstiftung des deutschen Volkes. Seit 2013 ist Harald Weiß bei Gleiss Lutz tätig. Harald Weiß ist als Rechtsanwalt bei der Rechtsanwaltskammer München (Deutschland) zugelassen und als Europäischer Rechtsanwalt (avocat communautaire) beim Barreau de Bruxelles (Liste E) eingetragen. Seine rechtsvergleichende Dissertation wurde 2015 von der Max-Planck-Gesellschaft mit der Otto-Hahn-Medaille für herausragende wissenschaftliche Leistungen sowie von der Deutsch-Französischen Hochschule mit dem Dissertationspreis für die beste deutsch-französische Doktorarbeit ausgezeichnet.

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