Subventionen und Beihilfen
Fragestellungen aus dem Förder- und Beihilferecht sind meist komplex und erfordern umfassende Expertise der Berater – Gleiss Lutz verfügt über entsprechende Spezialisten, die bei originären beihilferechtlichen Mandaten begleiten. Häufig greifen bundes-, landes-, kommunal- und europarechtliche Regelungen ineinander. Besonders deutlich zeigt sich dies bei der beihilferechtlichen Beratung im Zusammenhang mit größeren Forschungs- und Entwicklungs- sowie Investitionsvorhaben: Hier sind insbesondere das Öffentliche Wirtschaftsrecht, das Steuerrecht, der gewerbliche Rechtsschutz und das EU-Recht eng miteinander verzahnt. Als Full Service-Kanzlei verfügt Gleiss Lutz auch hier über die nötigen Spezialisten und bietet Beratung „rund um die Beihilfe“ aus einer Hand.
„... eine der führenden Beihilfepraxen mit breitem Spektrum.“
Antragssteller
Gleiss Lutz berät umfassend bei der rechtlichen Gestaltung von Beihilfemöglichkeiten: Wir entwickeln aus der Vielzahl vorhandener Förderprogramme ein Beihilfepaket, das die vorgegebenen Förderquoten maximal ausschöpft und auf den Business Case unserer Mandanten zugeschnitten ist.
Zudem stimmen wir mit den nationalen Förderstellen Förderanträge, Zuwendungsbescheide und -verträge ab und begleiten Anmelde- und Genehmigungsverfahren vor der Europäischen Kommission. Bei Forschungs- und Entwicklungsbeihilfen unterstützen wir bei Verhandlungen von Konsortialverträgen (gemeinsam mit unseren Experten aus dem Bereich IP).
Rückforderungsansprüche / Compliance
Sehen sich Unternehmen Rückforderungsansprüchen ausgesetzt, so vertreten wir vor Verwaltungsbehörden und Gerichten.
Angesichts der üblichen langen Prozessdauer bemühen wir uns dabei nach Möglichkeit um eine gütliche Einigung. Wir beraten bereits im Vorfeld einer Rückforderung bei der Entwicklung von Strategien, um unseren Mandanten die empfangenen Beihilfen zu sichern. Hier unterstützen wir beim Aufbau eines effektiven Compliance-Managements.
Unternehmenstransaktionen
Gemeinsam mit Anwälten aus dem Bereich M&A begleiten wir bei Unternehmenstransaktionen: Sollte z. B. das Unternehmen, das erworben werden soll, Beihilfen empfangen haben, droht das Risiko, beihilferechtliche Probleme „einzukaufen“ (z. B. Rückforderungsansprüche, aber auch die Verpflichtung zur Beachtung beihilferechtlicher Auflagen).
Hier prüfen wir im Rahmen der Due Diligence gerade auch auf beihilferechtliche Probleme und entwickeln Lösungen, um diese Risiken vertraglich oder im Wege von Verhandlungen mit den Förderstellen abzufedern.
Beschwerden durch Konkurrenten
Unternehmen fühlen sich häufig durch die Subventionierung ihres Wettbewerbers benachteiligt.
Wir unterstützen unsere Mandanten bei Beschwerden durch Konkurrenten vor den nationalen Gerichten sowie bei Beschwerden vor nationalen Behörden und der Europäischen Kommission.
Verfahren vor der Europäischen Kommission
Immer öfter geraten Beihilfeempfänger ins Visier der Europäischen Kommission.
Wir vertreten Mandanten in Verfahren vor der Kommission und den Unionsgerichten in Luxemburg.
EU-Kontrolle von drittstaatlichen Subventionen
Die EU-Verordnung über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen (Foreign Subsidies Regulation – FSR) wird ab dem zweiten Halbjahr 2023 gelten. Die Verordnung führt unter anderem eine Vorabanmeldepflicht für bestimmte Zusammenschlussvorhaben ein und stattet die Europäische Kommission mit weitreichenden Befugnissen aus, weitere M&A-Transaktionen von Amts wegen zu überprüfen.
Die neuen Regelungen führen zu einem erheblichen bürokratischen Mehraufwand und müssen ab sofort bei der Planung von M&A-Transaktionen berücksichtigt werden. Gleiss Lutz verfügt über eine langjährige, führende Praxis in den Bereichen Beihilferecht und Fusionskontrolle und ist daher bestens aufgestellt, um die Mandanten bei der Vorbereitung und Durchführung dieser neuen, unerprobten Verfahren zu begleiten.
Privatisierungen / Rekommunalisierungen
Privatisierungen (PPP), Rekommunalisierungen aber auch jeder sonstige Leistungs- oder Lieferungsvertrag mit der öffentlichen Hand bergen das Risiko einer verdeckten, unerlaubten Beihilfe.
Hier helfen wir gemeinsam mit unseren Anwälten aus dem PPP-Bereich, Privatisierungsverfahren und -verträge „beihilfefest“ zu gestalten. Dabei arbeiten wir eng mit unseren Vergaberechtsexperten zusammen.
Unternehmen in der Krise
Unternehmen in der Krise sind oft mit subventionsrechtlichen Fragen konfrontiert. Wir analysieren drohende Risiken wie Rückforderungen von Subventionen und wie sich diese identifizieren und vermeiden lassen.
Zudem beraten wir zu öffentlichen Finanzierungen, d.h. zu rechtlichen Rahmenbedingungen und Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen. Dabei profitieren Unternehmen in der Krise von unserem Full Service-Ansatz: Unsere Beihilferechtsexperten arbeiten bei Restrukturierungen u.a. eng mit der kapitalmarktrechtlichen Praxis sowie unseren Anwälten aus dem Restrukturierungsbereich zusammen, um den betroffenen Unternehmen Beratung aus einer Hand zukommen zu lassen.