Die 2023 in Kraft getretene EU Foreign Subsidies Regulation (FSR) gibt der Kommission weitreichende neue Befugnisse, um gegen Verzerrungen im Binnenmarkt vorzugehen, die durch drittstaatliche Subventionen verursacht werden. Im Zentrum stehen neue Anmeldepflichten und Vollzugsverbote für M&A-Transaktionen sowie Angebote in öffentlichen Vergabeverfahren. Die Vorschriften zielen zwar primär auf drittstaatliche Unternehmen, allerdings sind EU-Unternehmen gleichermaßen betroffen. Die neue Verordnung liegt an der Schnittstelle von Fusionskontrolle, Vergaberecht und EU-Beihilferecht. Als Full Service-Kanzlei verfügt Gleiss Lutz auf all diesen Gebieten über eine langjährige, führende Praxis und hat das FSR-Gesetzgebungsverfahren von erster Stunde an begleitet.
M&A-Transaktionen
M&A-Transaktionen, die bestimmte Umsatzschwellen überschreiten oder von der Kommission ad hoc aufgegriffen werden, unterliegen seit Oktober 2023 einer zusätzlichen FSR-Anmeldepflicht bei der Europäischen Kommission. Bis zur Freigabe durch die Kommission gilt ein Vollzugsverbot. Verstöße sind mit Bußgeld bewehrt. Bereits unmittelbar nach Geltungsbeginn der FSR haben wir Unternehmen erfolgreich bei ersten Anmeldungen begleitet. Mit unserem Full Service-Ansatz decken wir Beratungstätigkeiten, konzeptionelle Planung und Durchführung von regulatorischen Verfahren sowie erfolgreiche Abwicklungen von Transaktionen ab. Bei der Durchführung und Koordinierung von Mehrfachanmeldungen (Multiple Filings) in verschiedenen Jurisdiktionen prüfen wir für unsere Mandanten weltweit regulatorische Anmeldepflichten aus allen Bereichen, z.B. Fusionskontrolle, Investitionskontrolle, Subventionsrecht, und führen die notwendigen Verfahren durch.
Vergabeverfahren
Bei Vergabeverfahren müssen Bieter, die bestimmte Wertgrenzen überschreiten oder von der Kommission ad hoc dazu aufgefordert werden, ab sofort eine Erklärung zu sog. drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen abgeben, die sie in den letzten drei Jahren erhalten haben. Nationale Vergabestellen müssen bei Ausschreibungen auf die neuen Pflichten hinweisen und mit der Kommission kooperieren. Überschreiten die Zuwendungen eine bestimmte Schwelle, gilt während der Dauer des Prüfverfahrens ein Zuschlagsverbot. Gleiss Lutz berät sowohl Unternehmen als auch Vergabestellen und hat bereits kurz nach Geltungsbeginn der FSR erste Kommissionsprüfverfahren im Vergabebereich begleitet.
Ex officio-Untersuchungen
Zusätzlich zu den neuen Anmeldepflichten kann die Kommission drittstaatliche Subventionen auch von Amts wegen untersuchen. Wir vertreten (angebliche) Beihilfeempfänger seit vielen Jahren in Verfahren vor der Kommission und den Unionsgerichten in Luxemburg und sind daher bestens aufgestellt, um Unternehmen bei der Vorbereitung und Durchführung dieser neuen, unerprobten Verfahren zu begleiten.
Beschwerden
Unternehmen fühlen sich häufig durch die Subventionierung ihres Wettbewerbers benachteiligt. Auch wenn die FSR kein formelles Beschwerderecht vorsieht, besteht die Möglichkeit, die Kommission um Unterstützung zu ersuchen. Wir unterstützen unsere Mandanten bei Beschwerden durch Konkurrenten vor den nationalen Gerichten sowie bei Beschwerden vor nationalen Behörden und der Europäischen Kommission.
Datensammlung
Unternehmen müssen künftig für M&A-Transaktionen und Vergabeverfahren umfangreiche Informationen offenlegen. Betroffen sind insbesondere drittstaatliche finanzielle Zuwendungen und Subventionen aus Drittstaaten, die das Unternehmen konzernweit und weltweit in den letzten drei Jahren erhalten hat. Gleiss Lutz unterstützt bei der Informationssammlung und hat mit seiner preisgekrönten Legal Tech-Software ein innovatives, webbasiertes Tool entwickelt, das es Unternehmen erlaubt, die erforderlichen Informationen besonders effizient zu sammeln, zu aktualisieren und zu monitoren.
Compliance
Unternehmen müssen bei der Inanspruchnahme von Subventionen im Nicht-EU-Ausland künftig bedenken, dass diese Subventionen ins Visier der Kommission geraten können. Um das Risiko von FSR-Maßnahmen präventiv zu minimieren, entwickeln wir gemeinsam mit unseren Mandanten maßgeschneiderte Compliance-Programme und helfen, diese im Unternehmen zu implementieren.