Dr. Christian von Köckritz
Partner Rechtsanwalt
„Oft empfohlen im Kartellrecht“
„Oft empfohlen im Kartellrecht“
Christian von Köckritz berät im deutschen und europäischen Kartell- und Fusionskontrollrecht, dem EU-Beihilferecht und dem allgemeinen Europarecht. Er vertritt namhafte inländische und internationale Unternehmen in Verfahren vor der Europäischen Kommission, dem Bundeskartellamt und den deutschen und europäischen Gerichten.
Sein Studium absolvierte Christian von Köckritz in Würzburg und Galway/Irland. Er ist seit 2008 bei Gleiss Lutz tätig. Von 2005 bis 2008 war er als Notarassessor in verschiedenen bayerischen Notariaten sowie am Deutschen Notarinstitut (DNotI) in Würzburg tätig.
Er ist Mitglied der Studienvereinigung Kartellrecht.
Christian von Köckritz spricht Deutsch, Englisch und Französisch.
Christian von Köckritz berät im deutschen und europäischen Kartell- und Fusionskontrollrecht, dem EU-Beihilferecht und dem allgemeinen Europarecht. Er vertritt namhafte inländische und internationale Unternehmen in Verfahren vor der Europäischen Kommission, dem Bundeskartellamt und den deutschen und europäischen Gerichten.
Sein Studium absolvierte Christian von Köckritz in Würzburg und Galway/Irland. Er ist seit 2008 bei Gleiss Lutz tätig. Von 2005 bis 2008 war er als Notarassessor in verschiedenen bayerischen Notariaten sowie am Deutschen Notarinstitut (DNotI) in Würzburg tätig.
Er ist Mitglied der Studienvereinigung Kartellrecht.
Christian von Köckritz spricht Deutsch, Englisch und Französisch.