Gleiss Lutz hat in einem Grundsatzverfahren vor der Großen Kammer des Europäischen Gerichtshofs einen wichtigen Erfolg für die Deutsche Telekom gegen die Europäische Kommission erzielt. Das Urteil bestätigt die Entscheidung des Gerichts, mit der die Europäische Kommission verpflichtet wurde, der Deutschen Telekom Zinsen auf zu Unrecht erhobene Geldbußen zu erstatten. Die Entscheidung der Großen Kammer unterstreicht den Schutz von Unternehmen vor übermäßigen und rechtswidrigen Geldbußen der Europäischen Kommission.
Die Europäische Kommission hatte gegen die Deutsche Telekom eine Geldbuße verhängt, gegen die die Deutsche Telekom eine Nichtigkeitsklage erhob. Das Gericht hatte dieser Klage teilweise stattgegeben und die Geldbuße herabgesetzt. Sie weigerte sich jedoch, auf den zurückzuzahlenden Betrag der Geldbuße Zinsen zu zahlen. Dagegen erhob die Deutsche Telekom eine weitere Klage, der vom Gericht der Europäischen Union in erster Instanz teilweise stattgegeben wurde. Gegen dieses Urteil legte die Kommission Rechtsmittel beim Gerichtshof ein. Die Große Kammer wies das Rechtsmittel mit dem Urteil vollumfänglich zurück und folgte dabei der Argumentation der Deutschen Telekom.
Das folgende Gleiss Lutz-Team hat die Deutsche Telekom AG beraten und vertreten: Dr. Christian von Köckritz (Federführung, Partner), Dr. Ulrich Soltész (Partner, beide Brüssel), Dr. Petra Linsmeier (Partner, München) und Philipp Lohs (alle Kartellrecht, Brüssel).
Gleiss Lutz vertritt die Deutsche Telekom regelmäßig vor deutschen und europäischen Gerichten.