Kartellrecht
Gleiss Lutz begleitete die Entwicklung des Kartellrechts von der ersten Stunde an: Die Kanzlei ist seit über 70 Jahren national und international an allen maßgeblichen Entwicklungen und Verfahren in diesem Rechtsgebiet beteiligt. Mandanten profitieren von unserer beispiellosen Erfahrung ebenso wie von unseren langjährigen Beziehungen zu den zuständigen Behörden. Dies macht die Praxis zu einer der führenden in Deutschland und Europa.
„Die Kartellrechtspraxis zählt zu den führenden und fehlt in nahezu keinem Kartellverfahren.“
Fusionskontrolle
Ein wichtiger Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der konzeptionellen Planung und Durchführung von Fusionskontrollverfahren in Deutschland, der Europäischen Union und weltweit.
Damit Transaktionen zu einem erfolgreichen Abschluss kommen, verhandeln wir kompetent und sachlich. Wir erarbeiten praktische und kreative Lösungen, die rechtliche und wirtschaftliche sowie politische Aspekte einbeziehen. Bei der Durchführung und Koordinierung von Mehrfachanmeldungen (Multiple Filings) in verschiedenen Jurisdiktionen prüfen wir für unsere Mandanten weltweit kartellrechtliche Anmeldepflichten aus allen Bereichen – Fusionskontrolle aber auch Investitionskontrolle, Subventionsrecht, etc. – und führen zusammen mit unserem internationalen Kanzleien-Netzwerk die notwendigen Verfahren durch.
Bußgeldverfahren
Im Bereich der Bußgeldverteidigung genießt Gleiss Lutz einen herausragenden Ruf und war gerade in den letzten Jahren an nahezu allen großen deutschen und europäischen Verfahren maßgeblich beteiligt.
Mit der Beteiligung an den ersten Settlement-Verfahren im europäischen Kartellrecht hat Gleiss Lutz Pionierarbeit geleistet und empfiehlt sich damit für zukünftige Verfahren dieser Art. Unser internationales Netzwerk stellt sicher, dass wir unsere Mandanten auch bei koordinierten Durchsuchungsaktionen mehrerer Kartellbehörden in einer Vielzahl von Ländern schnell und effektiv vor Ort begleiten können. Darüber hinaus unterstützen wir bei der Erarbeitung einer grenzüberschreitenden Verteidigungsstrategie und bereiten gegebenenfalls die Einreichung von Kronzeugen-Anträgen vor. Auch in der gerichtlichen Anfechtung von Bußgeldentscheidungen der Behörden nimmt Gleiss Lutz eine führende Stellung ein. Unsere Anwälte treten regelmäßig vor europäischen und deutschen Gerichten auf und waren bzw. sind an deren wesentlichen Entscheidungen als Prozessvertreter beteiligt.
Schadensersatzverfahren („Follow-on-Klagen“)
Gleiss Lutz hat die Entwicklung des „private enforcement“, insbesondere in Europa, von Beginn an begleitet und hat in diesem noch sehr jungen Rechtsgebiet bereits umfangreiche Erfahrungen gesammelt.
Die Vertretung von Beklagten in grundlegenden Gerichtsverfahren wie ORWI, Grauzement und Feuerwehrlöschfahrzeuge unterstreicht die Pionierstellung. In eingespielten Teams, die sowohl unsere Kartellrechts- als auch Dispute Resolution-Experten umfassen, unterstützen wir Mandanten und beraten gegebenenfalls in Kooperation mit unserem internationalen Netzwerk zu den nationalen Besonderheiten der Mitgliedstaaten der EU, der USA und anderer wesentlicher Gerichtsbarkeiten. Unsere Tätigkeit umfasst dabei insbesondere die außergerichtliche Beilegung von Schadensersatzforderungen und die Verteidigung gegen Schadensersatzklagen, aber auch den Regressausgleich unter den Kartellbeteiligten. Bei Bedarf arbeiten wir regelmäßig mit einer Auswahl der renommiertesten Ökonomen zusammen.
Compliance
Um kartellbehördliche Maßnahmen von Anfang an zu vermeiden und Bußgeldrisiken präventiv zu minimieren, entwickeln wir gemeinsam mit unseren Mandanten maßgeschneiderte Compliance-Programme und helfen, diese im Unternehmen zu implementieren.
Wir führen präventive „Kartellrechts-Audits“ durch und machen Mitarbeiter in Seminaren oder abgestimmten Online-Schulungen kartellrechtlich fit. Bei Pflichtverletzungen des Managements beraten wir umfassend zur Deckung und Einstandspflicht von D&O-Versicherungen. Dabei profitieren unsere Mandanten von unserem fachgebietsübergreifenden Compliance-Team: Als Full Service-Kanzlei bündeln wir effizient das Spezialwissen von Anwälten verschiedener Fachgebiete, z. B. aus dem Kartellrecht, dem Strafrecht, dem Arbeits- und Datenschutzrecht, dem Vergaberecht sowie aus dem Gesellschaftsrecht.
E-Learning Antitrust
Im Rahmen unseres Gleiss Lutz E-Learnings Antitrust Essentials vermitteln wir Basiswissen zur Compliance im Bereich Kartellrecht. Wir erklären anschaulich, wie und wo sich in alltäglichen Geschäftsvorgängen kartellrechtliche Risiken verbergen und geben Hinweise zur Prävention.
- Kompakte und leicht verständliche Grundlagenvermittlung in 25 Minuten
- Inkl. Abschlusstest
- Testlink für interessierte Unternehmen kann zur Verfügung gestellt werden
- Das Tool setzt ein Learning Management System voraus
- Auch auf Englisch verfügbar, weitere Sprachversionen auf Anfrage
Kontaktieren Sie uns gerne bei Fragen oder näherem Interesse unter e-learning@gleisslutz.com.
Horizontale und vertikale Vereinbarungen
Wir beraten beim Abschluss sogenannter horizontaler Vereinbarungen mit Wettbewerbern sowie bei vertikalen Vereinbarungen mit Zulieferern, Vertriebspartnern oder Abnehmern und stellen im Sinne der gesetzlich vorgeschriebenen „Selbstveranlagung“ sicher, dass die kommerziellen Ziele des Mandanten kartellrechtskonform erreicht werden.
Unsere Anwälte haben über viele Jahre hinweg umfassendes Know-how, bei Vertriebsvereinbarungen, Forschungs- und Entwicklungskooperationen, Spezialisierungsvereinbarungen, Lizenzverträgen, Joint Ventures etc. erworben. Unsere Beratung zeichnet sich dabei durch branchenspezifisches Know-how, insbesondere in den Bereichen Automotive, Banken, Chemie, Digital Economy, Energie, Gesundheit, Maschinenbau, Medien, Lebensmittel, Pharma, Rohstoffe, Verbrauchsgüter und Versicherungen, aus.
Weltweite Beratung
Wir begleiten unsere Mandanten weltweit bei Mulitiple Filings in der Fusionskontrolle sowie bei internationalen Bußgeldverfahren und Schadensersatzklagen.
Dabei greifen wir auf ein bewährtes internationales Netzwerk zurück, das sich durch höchste Flexibilität auszeichnet. Wir pflegen enge Kontakte zu Kanzleien in der ganzen Welt, die als führende Kartellrechtspraxen anerkannt sind. Ganz nach Bedarf stellen wir so in Absprache mit unserem Mandanten das jeweils beste globale Team zusammen.