TMT
Die TMT-Praxis von Gleiss Lutz bietet spezialisiertes Know-how in allen Fragen des Technologie-, Medien- und Telekommunikationsrechts. Zu unseren Mandanten im TMT-Sektor gehören Softwareunternehmen, IT-Dienstleister (z. B. Outsourcing), Internetdienstleister, Spiele-Entwickler und Produzenten (Konsole, Mobile, Internet), Glücksspielanbieter, Gerätehersteller, Film- und Fernsehveranstalter, Verlage, Verwertungsgesellschaften sowie Kultureinrichtungen und selbstverständlich auch Anwender der entsprechenden Technologien. Unsere Anwälte beraten bei komplexen Transaktionen, Projekten und Verträgen im In- und Ausland, zur Compliance, in urheber-, marken- und wettbewerbsrechtlichen Fragen, bei Lizenzstreitigkeiten, zum Medienkartellrecht und zu regulatorischen Fragen, zum Vergaberecht sowie im Bereich E-Commerce und Internetrecht. Damit decken wir das gesamte Spektrum der TMT-Beratung von der Produktion über die Verbreitung und Beschaffung bis hin zur Rechtewahrnehmung und dem Führen von Gerichts- und Schiedsverfahren ab.
„Gleiss Lutz is very responsive and client-oriented. (client)“
Technologie-Transaktionen
Wir sind Experten für Transaktionen, bei denen die Informationstechnologie einen wesentlichen Wert des gekauften oder verkauften Unternehmens ausmacht. Dabei geht unsere Tätigkeit weit über die Vorbereitung und Durchführung der Due Diligence und die Gestaltung und Verhandlung des Unternehmenskaufvertrags hinaus.
Wir verstehen uns als umfassender Projektmanager für alle rechtlichen Aspekte vor, während und nach Durchführung einer Transaktion. Wir unterstützen insbesondere bei der Entwicklung von optimalen Transaktionsstrukturen, einschließlich dem Carve-Out einzelner Unternehmensbereiche und der Gestaltung von Joint-Ventures.
IT-Outsourcing
Unsere Anwälte begleiten regelmäßig komplexe IT-Outsourcing Projekte. Dabei sind wir auf Wunsch unserer Mandanten in allen Phasen des Projekts tätig, bei der Vorbereitung und Durchführung des RfPs, dem Entwurf und der Verhandlung des Projektvertrags und seinen Anlagen sowie der rechtlichen Begleitung in der Umsetzungsphase.
Auch unterstützen wir Provider und Anwender außergerichtlich und gerichtlich bei der Sicherung und Durchsetzung ihrer Ansprüche aus Outsourcing Verträgen und helfen bei der Abwicklung gescheiterter Projekte.
Licensing
Wir haben langjährige Erfahrungen in der Gestaltung von Hardwareverträgen, Verträgen zur Übertragung, Lizenzierung oder Hinterlegung von Software und Know-how, Softwarepflegeverträgen und Verträgen zum Einkauf von IT-Beratungsleistungen, die wir zum Vorteil unserer Mandanten sowohl in Vertragsverhandlungen als auch bei der Durchsetzung von Ansprüchen einsetzen.
Mandanten aus dem In- und Ausland vertrauen uns bei der Ausgestaltung und Optimierung ihrer Vertriebsmodelle, selbstverständlich auch in Form von Cloud-Services und SaaS Modellen. Auch beraten wir zu regulatorischen Anforderungen bei der Einführung neuer Hardware und innovativer Techniken auf dem deutschen Markt.
E-commerce
Wir sind in allen Bereichen des E-Commerce und des Internetrechts tätig. Wir entwerfen Leitlinien für den Einsatz von Social Media und Internet am Arbeitsplatz und beraten in allen Fragen rund um das Cloud Computing.
Wir optimieren Online-Portale für unsere Mandanten als Vertriebsweg nach wettbewerbs- und datenschutzrechtlichen Vorgaben, gestalten Online-Nutzungsbedingungen und entwerfen Bedingungen für die Nutzung von „Software as a Service“. Schließlich vertreten wir unsere Mandanten in Domainstreitigkeiten. Damit tragen unsere TMT-Anwälte durch die Beteiligung an wegweisenden höchstrichterlichen Entscheidungen, wie etwa der Zulassung von Zwei-Buchstaben-Domains in Deutschland, zur Fortentwicklung des Internetrechts bei.
Datenschutz
Compliance mit den Vorgaben des Datenschutzrechts ist ein Muss für alle Unternehmen im TMT-Sektor. Verstöße können hohe Geldbußen, Abmahnungen durch Wettbewerber und – nicht zuletzt – erhebliche Reputationsschäden nach sich ziehen. Wir helfen unseren Mandanten, Betriebsorganisation, Produkte und Webauftritte datenschutzkonform zu gestalten.
Für einen rechtlich einwandfreien Umgang mit Kunden- und Mitarbeiterdaten entwickeln wir passgenaue Datenschutzrichtlinien, Einwilligungserklärungen und Unternehmensrichtlinien (z. B. zu social media, bring your own device etc.). Unsere Mandanten im In- und Ausland beraten wir zu allen Fragen des grenzüberschreitenden Austauschs von personenbezogenen Daten, etwa im Zusammenhang mit Transaktionen oder beim geplanten Aufbau von globalen Kunden- oder Arbeitnehmerdatenbanken, im Zusammenhang mit Telematik, zum Datentransfer in Konzernen etc. Wir haben jahrelange Erfahrung mit allen datenschutzrechtlichen Facetten von IT-Outsourcing-Projekten und verhandeln für IT-Dienstleister und ihre Kunden die erforderlichen Datenschutzverträge.
Entertainment, media
Über besondere Expertise verfügt Gleiss Lutz in den Bereichen Musik und virtuelle Entertainment-Angebote wie Social Networks, Onlinespiele, mobile Apps und Glücksspiel.
Verwertungsgesellschaften beraten wir zu Fragen der Musiklizenzierung auf deutscher und europäischer Ebene, bei Kooperationen zur Wahrnehmung von Urheber- und Leistungsschutzrechten mit Partnern im Ausland, im Vorfeld relevanter Rechtssetzungsverfahren ebenso wie in Gerichtsprozessen in Deutschland und vor dem Europäischen Gerichtshof. Konzertveranstalter profitieren von unserer umfangreichen Erfahrung in beihilfe-, wettbewerbs- und kartellrechtlichen Verfahren sowie bei der Vergabe von Subventionen. Für Anbieter von Online-Spielen entwickeln wir Schutzstrategien gegen Angriffe durch Cheatbots oder Schadsoftware und setzen diese, wenn erforderlich, vor Gericht durch.
Fernsehen
Unser Schwerpunkt im TV-Sektor liegt im regulatorischen Bereich. Wir beraten in medienpolitischen Grundsatzfragen, dem Zugang zu Verbreitungswegen, bei der Kabelregulierung oder bei Fragen des chancengleichen Zugangs zu Plattformen.
Digitale Verwertungsformen wie Video-on-Demand-Plattformen stehen ebenso im Fokus unserer Tätigkeit wie urheber- und lizenzrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der europaweiten Einführung mobiler Place-Shift-Technologien. Unsere TMT-Anwälte beraten bei der Lizenzierung von Senderechten und führen Prozesse und Schiedsverfahren um Fragen der Weiterverbreitung von Filmen und Sportprogrammen. Besondere Bedeutung kommt der Entwicklung und Gestaltung von Werbemodellen und Kooperationen zu. Schließlich optimieren wir Werbekampagnen unserer Mandanten im Einklang mit wettbewerbs- und medienrechtlichen Vorgaben.
Presse und Verlage
Gleiss Lutz berät große Verlagshäuser im Urheber-, Kartell- und Vertriebsrecht, in gesellschaftsrechtlichen Fragen und im Zusammenhang mit M&A-Transaktionen.
Wir führen Prozesse um kartellrechtliche Grundsatzfragen des Pressevertriebs, beraten im Beihilferecht zu Pressesubventionen und bei der Ausgestaltung des Buchvertriebs (über Buchclubs oder auf digitalem Wege). In presserechtlichen Angelegenheiten stehen wir Unternehmen und Einzelpersonen zur Seite und vertreten diese regelmäßig auch vor den Gerichten, z. B. zur Durchsetzung/Verhinderung von Unterlassungsansprüchen oder Gegendarstellungen.