Kompetenz

Martin Hitzer berät im Schwerpunkt börsennotierte Gesellschaften und Privatunternehmen in schwierigen Entscheidungssituationen, insbesondere bei öffentlichen Übernahmen und komplexen Transaktionen, Maßnahmen der Konzernintegration und -reorganisation, dem Umgang mit Shareholder- und Investor-Activism sowie zu kapitalmarktrechtlichen Informations- und Offenlegungspflichten. Er hat außerdem große Erfahrung in der Beratung zu Corporate Governance (einschl. Cyber-Security und Sustainable Corporate Governance, organschaftlichen Sorgfalts- und Treuepflichten, Compliance und Internal Investigations). Martin Hitzer ist Co-Head der Core Business Unit Advisory.

Vita

Sein Studium absolvierte er in Hamburg. Er ist seit 2010 Partner bei Gleiss Lutz. Martin Hitzer war von 2002–2005 und 2006–2009 bei einer internationalen Großkanzlei in Düsseldorf und London sowie von 2005–2006 bei einer Investmentbank in London tätig.

Er ist aktives Mitglied der Corporate Governance Group der IBA und war Lehrbeauftragter für M&A an der Frankfurt School of Finance and Management. Zudem veröffentlicht er regelmäßig zu gesellschafts- und kapitalmarktrechtlichen Themen, so zuletzt im neu erschienenen Handbuch des Aufsichtsrats (Verlag C.H. Beck, 2021) zu US-Monitorships in deutschen Gesellschaften und zu kapitalmarkrechtlichen Pflichten des Aufsichtsrats und im Becksch’en Onlinekommentar zum WpHG zu Mitteilungspflichten im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten (§§ 38, 39 WpHG).

Martin Hitzer spricht Deutsch und Englisch.

Veröffentlichungen
Kommentierung zu §§ 33a-33d WpÜG

in: Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz, hrsg. von Cascante/Tyrolt/Hitzer, 2024

Zur Veröffentlichung
Kommentierung zu Vor § 10 WpÜG BCA

in: Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz, hrsg. von Cascante/Tyrolt/Hitzer, 2024

Zur Veröffentlichung

Alle Veröffentlichungen

Vorträge
23.11.2023 23/11 13:17 Uhr Frankfurt Frankfurt
Organpflichten und Maßnahmen beim „grünen“ Umbau von Konzernen Jahrestagung Gesellschaftsrecht 2023 Zum Vortrag
06.02.2020 06/02 13:00 Uhr Frankfurt Frankfurt
Shareholder Activism und Strukturwandel - aktuelle Trends Jahrestagung Gesellschaftsrecht 2020 Zum Vortrag

Alle Vorträge

News
25.09.2024 25/09 10:00 Uhr Frankfurt Frankfurt
Jahrestagung Gesellschaftsrecht Zur Veranstaltung
Europäisches Parlament billigt EU Listing Act Zum Artikel
Gleiss Lutz begleitet Südzucker bei Abschluss einer Delisting-Vereinbarung mit CropEnergies und Delisting-Erwerbsangebot Zum Mandat
23.11.2023 23/11 11:30 Uhr Frankfurt Frankfurt
Jahrestagung Gesellschaftsrecht 2023 Zur Veranstaltung
Gleiss Lutz berät KSBG beim Verkauf von STEAG an Asterion Industrial Partners Zum Mandat
„Deutschlands beste Anwälte“ im Handelsblatt: Gleiss Lutz ist „Kanzlei des Jahres“ für Kartellrecht und Öffentliches Recht, zudem fünf Auszeichnungen als „Anwalt des Jahres“ und 344 Empfehlungen für Gleiss Lutz-Juristen Zum Artikel

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Martin Hitzer berät im Schwerpunkt börsennotierte Gesellschaften und Privatunternehmen in schwierigen Entscheidungssituationen, insbesondere bei öffentlichen Übernahmen und komplexen Transaktionen, Maßnahmen der Konzernintegration und -reorganisation, dem Umgang mit Shareholder- und Investor-Activism sowie zu kapitalmarktrechtlichen Informations- und Offenlegungspflichten. Er hat außerdem große Erfahrung in der Beratung zu Corporate Governance (einschl. Cyber-Security und Sustainable Corporate Governance, organschaftlichen Sorgfalts- und Treuepflichten, Compliance und Internal Investigations). Martin Hitzer ist Co-Head der Core Business Unit Advisory.

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Sein Studium absolvierte er in Hamburg. Er ist seit 2010 Partner bei Gleiss Lutz. Martin Hitzer war von 2002–2005 und 2006–2009 bei einer internationalen Großkanzlei in Düsseldorf und London sowie von 2005–2006 bei einer Investmentbank in London tätig.

Er ist aktives Mitglied der Corporate Governance Group der IBA und war Lehrbeauftragter für M&A an der Frankfurt School of Finance and Management. Zudem veröffentlicht er regelmäßig zu gesellschafts- und kapitalmarktrechtlichen Themen, so zuletzt im neu erschienenen Handbuch des Aufsichtsrats (Verlag C.H. Beck, 2021) zu US-Monitorships in deutschen Gesellschaften und zu kapitalmarkrechtlichen Pflichten des Aufsichtsrats und im Becksch’en Onlinekommentar zum WpHG zu Mitteilungspflichten im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten (§§ 38, 39 WpHG).

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