Familienunternehmen und Unternehmerfamilien
Seit mehr als 70 Jahren beraten wir Unternehmer und Unternehmerinnen, Unternehmerfamilien und Familienunternehmen. Wir kennen die Besonderheiten und Herausforderungen, mit denen sie konfrontiert sind. Wir begleiten bei Gründung, Expansion, Transaktionen, Umstrukturierungen und in Nachfolgefragen, aber auch bei Gesellschafterstreitigkeiten und deren Vermeidung sowie bei der Wahrung des Familienvermögens.
Wir wissen aus Erfahrung um die besondere Verantwortung, die Unternehmer für das Unternehmen, dessen Mitarbeiter und die Familie tragen. Unternehmen, Mitarbeiter, Wettbewerb, regulatorische Vorgaben und Familie bilden das Spannungsfeld, in dem sich Unternehmer bewegen. Dazu passen nur individuell auf die jeweiligen Bedürfnisse zugeschnittene Lösungen. Zu deren Umsetzung liefern wir konkrete und praxisgerechte Handlungsempfehlungen.
„In fast jedem Rechtsgebiet werden die Partner von Gleiss Lutz für ihre fachlich hervorragende Beratung gelobt, die gleichzeitig als pragmatisch u. praxisnah empfunden wird. Außerdem schätzen Mandanten, dass die Anwälte komplizierte Sachverhalte auch Nichtjuristen nahebringen können.“
Rechtsform und Unternehmensstruktur
Für die Zukunftssicherung eines Unternehmens spielt die Wahl der richtigen Rechtsform und Unternehmensstruktur eine wichtige Rolle. Unternehmer und Unternehmerfamilien finden so Lösungen für die Einbindung nachfolgender Generationen, sichern Einfluss und Vermögen der Familie und vermeiden unnötige steuerliche Belastungen.
Wir erarbeiten – unter Berücksichtigung individueller Ziele und Gegebenheiten – gemeinsam mit den Unternehmern und ihren Familien die jeweils beste Lösung und begleiten den Umstrukturierungsprozess.
Corporate Governance
Eine verantwortungsvolle Unternehmensführung ist Voraussetzung für die erfolgreiche Entwicklung eines Unternehmens. Je verzweigter der Gesellschafterkreis eines Familienunternehmens ist, desto schwieriger kann es werden, die richtige Lösung für die „Corporate Governance“ zu finden.
Als Berater von Unternehmern und familiengeprägten Unternehmen bringen wir nicht nur fachliche Exzellenz, sondern auch Verständnis für die Ziele und die Interessen der Unternehmerinnen und Unternehmer und von nicht aktiv im Unternehmen tätigen Familienmitgliedern ein.
Wir beraten in allen Fragen, die sich im Zusammenhang mit internen Strukturen, Unternehmenspflichten und der Arbeitsteilung zwischen den Organen ergeben, namentlich auch im Rahmen von Nachfolgeregelungen auf der Management- und der Gesellschafterebene.
Nachfolgeregelungen
Klare und wohlüberlegte Nachfolgeregelungen sind sowohl für die Sicherung des Fortbestandes eines Familienunternehmens als auch für den Erhalt des Vermögens der Unternehmerfamilie unerlässlich.
Die Planung dafür sollte daher frühzeitig angegangen werden. Gleiss Lutz berät Unternehmer und deren Familien seit Jahrzehnten umfassend bei der Erarbeitung und Strukturierung von Nachfolgekonzepten.
Neben rein familieninternen Fragen und der Unternehmensübertragung als solcher zählen die unternehmerische Nachfolgeregelung innerhalb und außerhalb der Unternehmerfamilie, der Übergang von Unternehmen und Vermögen auf gemeinnützige Stiftungen oder Familienstiftungen (auch im Ausland) und die Einbeziehung Dritter in die Unternehmensleitung zu den denkbaren Bausteinen des individuellen Konzeptes. Natürlich beraten wir auch, wenn Dritte in den Gesellschafterkreis aufgenommen oder das Unternehmen veräußert werden soll.
Für jeden Einzelfall entwickeln wir die wirtschaftlich, rechtlich und steuerlich maßgeschneiderte Lösung.
M&A-Transaktionen
M&A-Transaktionen sind strategische Mittel für Expansion, Konsolidierung und/oder Zukunftssicherung.
Gleiss Lutz ist einer der führenden rechtlichen M&A-Berater in Deutschland und begleitet regelmäßig Familienunternehmen und deren Gesellschafter bei Käufen und Verkäufen von Unternehmen im In- und Ausland.
M&A-Transaktionen erfordern Expertise auf einer Vielzahl von Rechtsgebieten. Unser Full Service-Ansatz gewährleistet, dass wir überall angesehene Expertinnen und Experten in eine Transaktion einbinden können. Eingespielte Beraterteams bieten mit ihrer umfassenden Expertise und Erfahrung maßgeschneiderte Lösungen aus einer Hand.
Finanzierung
Unternehmer und Unternehmerfamilien legen traditionell großen Wert auf Unabhängigkeit und eine ausreichend hohe Eigenkapitalausstattung. Das Familienunternehmen soll nicht von einzelnen Dritten abhängig sein und die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens dauerhaft gesichert werden.
Wir kennen uns aus mit Eigenkapitalfinanzierungen und Fremdfinanzierungen, aber auch alternativen Finanzierungsformen.
Immer wichtiger werden neue Finanzierungsformen wie Green Finance und Sustainable Finance. Unsere Bank- und Finanzrechtsexpertinnen und -experten erstellen gemeinsam mit den Unternehmerinnen und Unternehmern individuell zugeschnittene Finanzierungsmodelle und setzen sie mit ihren Finanzierungspartnern um.
Steuerzentrierte Beratung
Bei Familienunternehmen hat die Besteuerung sehr große Bedeutung. Ihre Struktur wirft viele besondere steuerliche Fragen auf. Viele Maßnahmen im Unternehmen führen zu Steuerfolgen bei der Familie. Bei steuerlich transparenten Rechtsform können z.B. Umstrukturierungen hohe Steuern bei der Familie auslösen.
Die Struktur des Unternehmens entscheidet auch darüber, ob und in welcher Höhe bei einer Nachfolge Schenkung- und Erbschaftsteuer anfällt. Bei Familienmitgliedern im Ausland droht die Wegzugsbesteuerung. Aufgrund unserer langjährigen Beziehungen zu großen Familienunternehmen und Unternehmerfamilien kennen wir die Umstände und steuerlichen Bedürfnisse der Unternehmen und Familien sehr gut.
Markenzeichen auch unserer steuerlichen Praxis ist die ganzheitliche und umfassende Beratung aus einer Hand. Wir können zu einer steuerlichen Beratung schnell die Expertise anderer Rechtsgebiete zuziehen und in die Beratung integrieren, z.B. gesellschaftsrechtliches Spezialwissen zu komplexen konzernrechtlichen Fragestellungen oder besonderes Know-how im Kapitalmarktrecht.
Wir verfügen über große Erfahrung bei komplex vernetzten Ertragssteuer- und Erbschaftsteuerthemen, insbesondere im internationalen Kontext und bei Stiftungs- und Truststrukturen.
Compliance
Imageverlust, Rekordgeldbußen und hohe Schadensersatzforderungen – Rechtsverstöße im Unternehmen können weitreichende Folgen haben. Beim Verdacht auf Compliance-Verstöße sind wir mit einem schlagkräftigen, erfahrenen und im Markt führenden Team an der Seite unserer Mandanten.
Wir führen und begleiten interne Ermittlungen und sind für unsere Erfahrung im Umgang mit Aufsichts-, Kartell- und Strafbehörden bekannt. Um behördliche Maßnahmen von Anfang an zu vermeiden und Bußgeldrisiken präventiv zu minimieren, entwickeln und optimieren wir maßgeschneiderte Compliance-Programme.
Dabei profitieren unsere Mandanten von unserem fachgebietsübergreifenden Compliance-Team: Als Full Service-Kanzlei bündeln wir effizient das Spezialwissen von Anwälten verschiedener Fachgebiete, z.B. aus dem Kartellrecht, dem Strafrecht, dem Gesellschaftsrecht, dem Arbeits- und Datenschutzrecht, dem Steuerrecht, dem Außenwirtschafts- und Vergaberecht und der Prozessführung.
Weltweite Beratung
Internationale Expansion, grenzüberschreitende Transaktionen und auch Sonderaspekte wie der Wegzug eines Familienmitglieds ins Ausland verlangen nahtlose Beratung in den unterschiedlichsten Ländern und Rechtsordnungen.
Seit Jahrzehnten bauen wir auf ein flexibles und erprobtes internationales Netzwerk und pflegen enge persönliche Kontakte zu Kanzleien und Anwälten, die in ihren Ländern und Fachgebieten führend sind. Ganz nach Bedarf stellen wir in Absprache mit unseren Mandanten das jeweils beste und geeignetste internationale Team zusammen.
Als unabhängige Kanzlei können wir bei der Auswahl der lokalen Berater auf die spezifischen Bedürfnisse des Mandanten und des Mandats eingehen und so durchgängig hohe und für das Mandat angemessene Beratungsqualität über Grenzen hinweg sicherstellen.