Compliance & Investigations

Umfassende Kompetenz auf allen Gebieten

Imageverlust, immer neue Rekordgeldbußen und hohe Schadensersatzforderungen – Compliance-Verstöße können weitreichende Folgen für ein Unternehmen haben. Beim Verdacht auf Rechtsverstöße sind wir an der Seite unserer Mandanten. Wir führen und begleiten interne Ermittlungen und sind für unsere Stärke vor Gericht sowie unsere Erfahrung im Umgang mit Aufsichts-, Kartell- und Strafbehörden bekannt. Um behördliche Maßnahmen von Anfang an zu vermeiden und Bußgeldrisiken präventiv zu minimieren, entwickeln und optimieren wir maßgeschneiderte Compliance-Programme. Dabei profitieren unsere Mandanten von unserem fachgebietsübergreifenden Compliance-Team: Als Full Service-Kanzlei bündeln wir effizient das Spezialwissen von Anwälten verschiedener Fachgebiete, z.B. aus dem Kartellrecht, dem Strafrecht, dem Gesellschaftsrecht, dem Arbeits- und Datenschutzrecht, dem Steuerrecht sowie aus dem Außenwirtschafts- und Vergaberecht.

Juve Handbuch 2023/2024

„Die Praxis überzeugt nicht nur mit ihrem exzellenten Ruf im Markt, der Akzeptanz bei einschlägigen Behörden und ihrem breiten Ansatz, sondern auch mit ihren bisherigen Erfolgen.“

Compliance-Programme

Wir entwickeln gemeinsam mit unseren Mandanten maßgeschneiderte Compliance-Programme und helfen, diese im Unternehmen umzusetzen. Dabei

identifizieren wir zunächst individuelle Risiken, unterstützen beim Aufbau der notwendigen Compliance-Strukturen und implementieren praxisnahe Kontrollsysteme.

Mitarbeiterschulungen

Entscheidend für erfolgreiche Compliance ist das Verhalten aller Mitarbeiter: Wir machen diese in Face-to-Face-Seminaren und Online-Schulungen fit und vertiefen ihr Verständnis für die verschiedenen Aspekte des Themas Compliance.

Gleiss Lutz hat ein mehrsprachiges E-Learning-Tool mit Schwerpunkt Kartellrecht entwickelt, das benutzerfreundlich und praxisnah auf Situationen vorbereitet, mit denen Mitarbeiter in der Praxis konfrontiert werden.

Interne Untersuchungen

Um Schwachstellen und Fehler in Unternehmensstrukturen oder bereits bestehenden Compliance-Systemen aufzuspüren, bieten wir Screenings und Audits an. Sie dienen der optimalen Risikoeinschätzung und -minimierung.

Daneben sind sie ein Mittel, um akute Rechtsverstöße im Unternehmen aufzudecken und mögliche streitige Verfahren vorzubereiten. Die Beauftragung externer Experten bietet den Vorteil, dass Unabhängigkeit, Vertraulichkeit und Glaubwürdigkeit der Untersuchung gewährleistet werden. Dies erleichtert eine eventuell erforderliche Zusammenarbeit mit Behörden.

E-Learning Compliance

Im Rahmen unseres Gleiss Lutz E-Learnings Compliance Essentials vermitteln wir Basiswissen zur Compliance im Bereich Antikorruption. Wir erklären anschaulich, wie und wo sich in alltäglichen Geschäftsvorgängen korruptionsrechtliche Risiken verbergen und geben Hinweise zur Prävention.

  • Kompakte und leicht verständliche Grundlagenvermittlung in 20 Minuten
  • Inkl. Abschlusstest
  • Testlink für interessierte Unternehmen kann zur Verfügung gestellt werden
  • Das Tool setzt ein Learning Management System voraus
  • Auf Englisch verfügbar, weitere Sprachversionen auf Anfrage

Kontaktieren Sie uns gerne bei Fragen oder näherem Interesse unter ­e-learning@gleisslutz.com.

Compliance-Verstöße

Bei Pflichtverletzungen des Managements beraten wir umfassend zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen (frühere) Organmitglieder und Mitarbeiter sowie zur Deckung und Einstandspflicht von D&O-Versicherungen.

Wir vertreten betroffene Unternehmen gegenüber den Aufsichtsbehörden. Im Kartellrecht beraten wir zur Möglichkeit der Selbstanzeige und zur Nutzung der Kronzeugenregelung. Wir verfügen über umfassende Erfahrung im Umgang mit Kartell- und Aufsichtsbehörden, Steuerbehörden, Staatsanwaltschaften sowie Gerichten. Darüber hinaus sind wir häufig mit der Abwehr von Schadensersatzklagen gegen Unternehmen und die Geschäftsführung mandatiert.

Geldwäscheprävention

Viele Unternehmen auch außerhalb der Finanzbranche und des Bankensektors sind zur Geldwäscheprävention verpflichtet. Unternehmen müssen prüfen, ob ihre Tätigkeit unter das Geldwäschegesetz fällt und welche Pflichten (Melde-, Sorgfalts- und organisatorische Pflichten) sie im Geschäftsverkehr zu beachten haben. Bei Verstößen drohen erhebliche Sanktionen.

Wir beraten unsere Mandanten bei der Gestaltung von Geldwäsche-Präventionsprogrammen, zu der Frage, ob Verdachtsmeldungen und Strafanzeigen zu erstatten sind sowie zu den arbeits- und zivilrechtlichen Folgen von Rechtsverstößen und setzen etwaige Ansprüche gegen die Verantwortlichen durch.

Wirtschaftsstrafrecht

Viele mittelständische und große Unternehmen können mit strafrechtlich relevanten Sachverhalten konfrontiert werden – sei es als Geschädigte oder als Betroffene eines Bußgeldverfahrens infolge von Fehlverhalten von Mitarbeitern oder Leitungsorganen.

Wir beraten unsere Mandanten auf allen Gebieten des Wirtschaftsstrafrechts sowohl präventiv als auch bei laufenden Straf- und Bußgeldverfahren.

Wir begleiten unsere Mandanten im Rahmen der Unternehmensverteidigung, wahren ihre Rechte als Geschädigte und setzen ihre Interessen effizient und professionell durch. Insbesondere bilden Korruptions- und Vermögensdelikte einen wesentlichen Schwerpunkt unserer strafrechtlichen Beratung.

Betriebsprüfung und Steuerfahndung

Besteht der Verdacht einer Steuerstraftat, zieht die Betriebsprüfung schnell die Steuerfahndung hinzu.

Wir beraten präventiv bei laufender Betriebsprüfung und auch, wenn die Steuerfahndung bereits im Haus ist.

Weltweite Beratung

In grenzüberschreitenden Fallkonstellationen arbeiten wir Hand in Hand mit befreundeten Kanzleien im inner- und außereuropäischen Ausland zusammen.

Dadurch sind wir in der Lage, die komplexe Materie rund um Compliance und interne Ermittlungen aus einer Hand zu bearbeiten.

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