Kompetenz

Rut Steinhauser berät deutsche und internationale Unternehmen im Individual- und Kollektivarbeitsrecht. Sie ist spezialisiert auf die Beratung bei komplexen Unternehmenstransaktionen mit wichtigen arbeitsrechtlichen Aspekten, Re- und Umstrukturierungen (Personalabbau, Betriebsübergänge, Betriebsänderungen, Verschmelzungen, Outsourcing-Projekte und Verhandlungen mit Arbeitnehmervertretungen) und auf die Prozessführung. Ein Fokus ihrer Tätigkeit liegt auf Tech-Transaktionen und Digital Economy. Des Weiteren berät sie beim Abschluss und der Beendigung von Dienstverträgen mit Führungskräften.

Vita

Ihr Studium absolvierte Rut Steinhauser in Passau, Norwich (LL.M. 2006), Düsseldorf und an der Harvard Law School (DAAD-Stipendium). Sie ist seit 2019 Partner bei Gleiss Lutz. Rut Steinhauser ist Fachanwältin für Arbeitsrecht.

Sie ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV und der Deutsch-Amerikanischen Juristen-Vereinigung (DAJV).

Rut Steinhauser spricht Deutsch und Englisch.

Veröffentlichungen
Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz – Was lange währt, wird endlich gut?

in: ESG 2023, S. 9-13

Zur Veröffentlichung
Die Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie als Herausforderung für Gesetzgeber und Unternehmen

in: EuZA 2021, S. 422-442

Zur Veröffentlichung

Alle Veröffentlichungen

Vorträge
09.10.2024 09/10 10:12 Uhr Frankfurt Frankfurt
AI, Chatbots und die Cloud - Chancen und Risiken im Arbeitsrecht BUJ Summit Arbeitsrecht Zum Vortrag
26.01.2024 26/01 15:00 Uhr Frankfurt Frankfurt
Weiterbeschäftigungsansprüche im Kündigungsschutzverfahren - Abwehr und Gegenwehr Jahrestagung Arbeitsrecht 2023 Zum Vortrag

Alle Vorträge

Tätigkeitsfelder
News
Gleiss Lutz berät RTL-Tochter We Are Era bei der Übernahme der Social Match-Gruppe Zum Mandat
Update: Bundesrat beschließt Bürokratieentlastungsgesetz – Textform ersetzt künftig vielfach Schriftform Zum Artikel
Entwurf eines Beschäftigtendatengesetzes geleakt – Neue Anforderungen für Unternehmen? Zum Artikel
Gleiss Lutz berät Insolvenzverwalter der Auto-Kabel Gruppe beim Verkauf an die Voltaira Group Zum Mandat
Gleiss Lutz berät KPS Capital Partners bei Übernahme von Innomotics von Siemens Zum Mandat
EuGH: Schadenersatz bei Datenschutzverstoß – keine Haftungsbefreiung bei weisungswidriger Handlung durch Mitarbeiter Zum Artikel

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Sie ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV und der Deutsch-Amerikanischen Juristen-Vereinigung (DAJV).

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