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Newsletter Arbeitsrecht

02 | 2025

Nationale arbeitsgerichtliche Entscheidungen

Grundsatzentscheidung zur Tarifautonomie
BVerfG, Beschluss vom  11. Dezember 2024 – Az. 1 BvR 1109/21,1 BVR 1422/23

Das BVerfG hob mit dem Beschluss, der jüngst veröffentlicht wurde, zwei Urteile des BAG auf, weil es die Tarifautonomie der beklagten Arbeitgeber durch die Urteile verletzt sah. Das BAG hatte die in einigen Tarifverträgen vorgesehene Differenzierung zwischen (unregelmäßiger) Nachtarbeit und (regelmäßiger) Nachtschichtarbeit für verfassungswidrig gehalten und klagenden Nachtschichtarbeitern daher die höheren Zuschläge für unregelmäßige Nachtarbeit zugesprochen. Das BVerfG erkennt nicht nur sachliche Gründe für die tarifliche Differenzierung zwischen Nacht- und Nachtschichtarbeit an, sondern erteilt darüber hinaus der Praxis des BAG eine Abfuhr, bei unzulässiger Ungleichbehandlung durch Tarifnormen grundsätzlich eine „Anpassung nach oben“ vorzunehmen.

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Kein digitales Zugangsrecht – Gewerkschaften bleiben „external user“
BAG, Urteil vom 28. Januar 2025 – 1 AZR 33/24

Obwohl klassische Werbemaßnahmen wie das „Schwarze Brett“ oder der Flugzettel aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung zunehmend an Bedeutung verlieren, verneint das BAG eine Pflicht des Arbeitgebers, einer Gewerkschaft zu Werbezwecken Zugang zu den im Betrieb vorhandenen digitalen Kommunikationswegen zu eröffnen. Das Urteil konkretisiert die Grenzen der digitalisierten Gewerkschaftswerbung. 

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Digitalisierung – Kein Anspruch auf Entgeltabrechnung in Papier
BAG, Urteil vom 28. Januar 2025 – Az. 9 AZR 48/24

Das BAG hat mit dem Urteil entschieden, dass Arbeitnehmer grundsätzlich keinen Anspruch auf eine Entgeltabrechnung in Papierform haben. Entgegen der bisherigen Rechtsprechung der Instanzgerichte genüge der Arbeitgeber mit der Bereitstellung der Entgeltabrechnung in elektronischer Form über ein Onlineportal seinen Pflichten auch dann, wenn der Arbeitnehmer hierzu keine Einwilligung gegeben hat.

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Einführung eines Headset-Systems ist mitbestimmungspflichtig
BAG, Beschluss vom 16. Juli 2024 – 1 ABR 16/23

Das BAG hat in seinem Beschluss entschieden, dass die Einführung eines Headset-Systems, das Arbeitnehmern im Einzelhandel mittels eines sog. Conference-Modus eine drahtlose Kommunikation ermöglicht, selbst dann der Mitbestimmung des Betriebsrats unterliegt, wenn die Gespräche weder aufgezeichnet noch gespeichert werden können. Das BAG war der Ansicht, dass das System zur Überwachung der Arbeitnehmer geeignet ist, weil es auch Vorgesetzten ermöglicht, die Kommunikation in Echtzeit mitzuhören.

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Unwirksamkeit umfassender Vertraulichkeitsklauseln (sog. Catch-all-Klauseln)
BAG, Urteil vom 17. Oktober 2024 – 8 AZR 172/23

Das BAG hat in seinem Urteil die Unwirksamkeit einer formularmäßig vereinbarten Vertragsklausel festgestellt, aufgrund derer ein Arbeitnehmer über alle internen Vorgänge auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zeitlich unbegrenzt Stillschweigen zu bewahren hatte (sog. Catch-all-Klausel). Die Anforderungen, die das BAG an eine wirksame Vertraulichkeitsklausel stellt, sind bei Abschluss des Arbeitsvertrags meist kaum erfüllbar. Das Urteil bietet Unternehmen Anlass zur Prüfung und Anpassung von Vereinbarungen mit Wissensträgern.

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Beschattung eines Arbeitnehmers durch einen Privatdetektiv kann zu Schadensersatzansprüchen nach Art. 82 DS-GVO führen
BAG, Urteil vom 25. Juli 2024 – 8 AZR 225/2317

Das BAG hat in seinem Urteil bestätigt, dass die vom Arbeitgeber veranlasste Beschattung durch einen Privatdetektiv Schadensersatzansprüche des Arbeitnehmers nach sich ziehen kann. Ob die Voraussetzungen einer rechtmäßigen Überwachung vorliegen, kann für Arbeitgeber im Einzelfall schwer zu beurteilen sein. Insoweit hätte der Ende letzten Jahres veröffentlichte Entwurf für ein neues Beschäftigtendatengesetz (BeschDG) für mehr Klarheit sorgen können. Es bleibt abzuwarten, ob der Entwurf in der nächsten Legislaturperiode weiterverfolgt werden wird.

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Blick nach Europa

Brüssel Aktuell: EU-Mindestlohnrichtlinie vor dem Aus? – Schlussantrag des Generalanwalts beim EuGH empfiehlt Aufhebung

Im Juni 2025 entscheidet die Mindestlohnkommission über eine Anpassung des Mindestlohns in Deutschland. Eine Anhebung auf EUR 15,27 pro Stunde halten manche unter Berufung auf die EU-Mindestlohnrichtlinie (EU) 2022/2041 für zwingend. Diese Richtlinie könnte es jedoch schon bald nicht mehr geben: Der Generalanwalt am EuGH empfiehlt ihre Aufhebung aufgrund einer Überschreitung der EU-Gesetzgebungskompetenz.

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