Das Internet der Dinge (Internet of Things, IoT) verbindet Geräte und Prozesse in allen Lebensbereichen. Seine Anwendungsfelder wachsen ständig. Insbesondere in Kombination mit Künstlicher Intelligenz wird es noch leistungsfähiger. Es ist Voraussetzung für vollautomatisierte und autonome Systeme in vielfältigen Ausprägungen sowie die zunehmend verbreiteten „as a Service“-Geschäftsmodelle (anything as a service – XaaS).
Das Industrial Internet of Things (IIoT) optimiert Fertigungs- und Geschäftsprozesse. Es nutzt Sensoren, Aktoren und Datenanalysen in Echtzeit. Das kann die Qualität, die Nachhaltigkeit, das Lieferketten-Tracking und die Effizienz unternehmerischer Prozesse verbessern. Es ist die Grundlage vielfältiger automatisierter Prozesse in Produktion und Logistik sowie Equipment as a Service (EaaS)-Geschäftsmodellen.
Zentrale Anwendungen finden sich im Bereich der Mobilitätsdienstleistungen, hinweg über sämtliche Verkehrsträger (Automotive, Railway, Aviation, etc.), im Personen- und Güterverkehr, über autonome Systeme wie auch bei Mobility as a Service (MaaS) und Logistics as a Service (LaaS)-Anwendungen.
Im Bereich des Gesundheitswesens hält das IoT Einzug, etwa beim Austausch von Gesundheitsdaten, der Telemedizin und der digitalen Verwaltung.
Im Smart Home werden etwa Haushaltsgeräte, Smart-TVs, Wearables und digitale Assistenten über das Internet verbunden und gesteuert.
IoT bringt viele neue rechtliche Fragen mit sich. Welchen speziellen Anforderungen gelten für die Bereitstellung von Geräte und Prozessen mit IoT-Anwendungen? Wenn sich Maschinen untereinander austauschen, wer ist dann Vertragspartei? Was ist beim Einsatz von lernfähigen und autonom agierenden Softwareagenten zu beachten? Wie steht es um die Annahme von AGB, wenn über den Vertragsinhalt naturgemäß nicht verhandelt wird? Wie lassen sich Zahlungsvorgänge zwischen Maschinen rechtssicher automatisieren? Wer haftet bei der Datenübertragung und eventuellen Datenverlusten?
Wir unterstützen umfassend bei der Strukturierung von innovativen IoT-Projekten, gestalten und verhandeln Verträge, darunter Entwicklungsverträge, Verträge zu Vertriebssystemen für IoT-Produkte und Kooperationsverträge zwischen Anbietern unterschiedlicher IoT-Geräte. Außerdem begleiten wir Kooperationen im Bereich IoT und unterstützen beim Aufbau und der Implementierung von Compliance-Strukturen.
Dazu gehört auch der Umgang mit Daten (Big Data), die im IoT gesammelt, genutzt oder ausgewertet werden. Bei Daten, die Rückschlüsse auf identifizierbare Personen erlauben, müssen die Vorgaben des Datenschutzrechts beachtet werden. Wir beraten zu den Spielräumen bei der Nutzung personenbezogener Daten, zur Minimierung von Bußgeld- und Schadensersatzrisiken und zur Umsetzung der Grundsätze „Privacy by Design“ und „Privacy by Default“.
Wegen der besonderen wettbewerblichen Bedeutung von Daten im IoT-Bereich liegt ein besonderer Fokus unserer kartellrechtlichen Beratungstätigkeit auf datenbezogenen Themen, wie Datenzugang, Data Pooling und Data Sharing sowie den Anforderungen des EU Data Act. Dabei haben wir auch die kartellrechtliche Regulierung digitaler Geschäftsmodelle, wie bspw. durch den EU Digital Markets Act und § 19a GWB sowie die Zulässigkeit des automatisierten Daten- und Informationsaustauschs fest im Blick.
Die umfassende Vernetzung durch IoT und Industrie 4.0 führt dazu, dass immer mehr Unternehmen in ihren Produkten Kommunikationsstandards nutzen. Kommunikationsstandards implementieren eine Vielzahl von Patenten, sog. standardessentielle Patente, kurz SEP. Wer solche Produkte rechtmäßig vermarkten oder einsetzen will, benötigt Patentlizenzen und muss Lizenzgebühren bezahlen. Wir helfen unseren Mandanten, Haftungsrisiken wegen Schutzrechtsverletzungen zu vermeiden.
Das IoT stellt auch neue Anforderungen an die Produktregulierung für den Marktzugang und das Produkthaftungsrecht, zum Beispiel bei der Nutzung von agiler Software oder Open Source Code. Eine stetig wachsende Regulierungsdichte auf internationaler, europäischer und deutscher Ebene ist dabei zu beachten. Auch die IT-Sicherheit (Cybersecurity) steht mit dem IoT vor neuen Herausforderungen. So müssen Marktakteure künftig nicht nur die Anforderungen des europäischen Cyber Resilience Acts oder des europäischen AI Acts erfüllen. Für die unterschiedlichen Produktbereiche gelten zudem vielfältige und ausdifferenzierte Spezialregelungen zur Regulierung der spezifischen Anforderungen des IoT.
Als Full Service Kanzlei bieten wir unseren Mandanten Beratung aus einer Hand zu allen relevanten Rechtsthemen, die das IoT berührt. Sprechen Sie unsere Experten bei Fragen zum Internet of Things gerne an!