Umweltrecht
Umweltrecht als wichtiger Aspekt des öffentlichen Wirtschaftsrechts hat bei Gleiss Lutz einen hohen Stellenwert. Wir beraten unsere Mandanten umfassend zu allen umweltrechtlichen Aspekten des Bau- und Planungsrechts, immissionsschutzrechtlichen Fragen sowie entsorgungsrechtlichen Themen. Zudem sind wir im produktbezogenen Umweltrecht tätig, sowohl in Bezug auf bestimmte Branchen wie auf branchenunspezifische Regulierung.
„Sehr gute Fachkenntnisse, hohe Praxisrelevanz, präzise Rückmeldungen auf Anfragen. Schnell und effizient. (Mandant)“
Klassisches Umweltrecht
Das Umweltrecht spielt bei der Umsetzung unternehmerischer Projekte eine wichtige Rolle. Wir erarbeiten mit unseren Mandanten Lösungen, die rechtliche Risiken minimieren und gleichzeitig Gestaltungsspielräume nutzen.
Wir beraten umfassend zum Abfallwirtschaftsrecht, zu Anlagengenehmigungen sowie zu schädlichen Boden- und Grundwasserverunreinigungen, Gebäudeschadstoffen etc.
Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung im Umgang mit Behörden, Fachplanern und Fachgutachtern sowie über die umweltrechtliche Expertise, die im Kontext von Unternehmens- und Immobilientransaktionen gefragt ist.
Produktbezogenes Umweltrecht
Produktrechtliche Vorschriften zum Umweltschutz nehmen branchenübergreifend und -unabhängig stetig zu. Dazu zählt z.B. der Umgang mit Elektronikaltgeräten und Altbatterien.
Wir beraten zu sämtlichen Aspekten der umweltbezogenen Regulierung, im Hinblick auf Produkte, Begleitmaterialien und Verpackungen, sowie zu materiellen Produktanforderungen. Zudem begleiten wir bei der Erfüllung gesetzlicher Registrierungs- und Meldepflichten, bei Fragen der Kennzeichnung und Endnutzerinformation sowie zu gesetzlichen Rücknahmepflichten.
Compliance-Beratung
Die rechtlichen Anforderungen auf europäischer und nationaler Ebene werden immer komplexer. Als Reaktion auf Klimawandel und Umweltprobleme steigen regulatorische Anforderungen an Unternehmen und umweltrechtliche Compliance-Beratung gewinnt zunehmend an Bedeutung.
Um behördliche Maßnahmen wie beispielsweise Verlust von Erlaubnissen und Zulassungen bis hin zu strafrechtlichen Sanktionen von Anfang an zu vermeiden, entwickeln und optimieren wir maßgeschneiderte Compliance-Programme.
Immissionsschutzrecht
Die zentralen Ziele des Immissionsschutzrechts sind die Luftreinhaltung sowie die Lärmbekämpfung. Zudem enthält es Regelungen zum Schutz von Boden und Wasser vor Schadstoffeinwirkungen.
Wir beraten rund um das Bundesimmissionsschutzgesetz und die flankierenden Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften und begleiten unsere Mandanten bei entsprechenden Genehmigungsverfahren z.B. im Anlagenbau. Zudem beraten wir zu den internationalen Übereinkommen, die grenzüberschreitend (Luft-)Verunreinigungen regeln.
Bau- und Planungsrecht
Wir begleiten unsere Mandanten in allen umweltrechtlichen Aspekten des Bau- und Planungsrechts, in Baugenehmigungsverfahren sowie bei umweltrechtlichen Aspekten in Bebauungsplänen und den entsprechenden Verhandlungen mit Gemeinden.
Ein besonderer Schwerpunkt unserer Praxis liegt in der Beratung bei der Ansiedlung und dem Ausbau von Gewerbe-, Industrie und großflächigen Einzelhandelsprojekten sowie im Bereich der erneuerbaren Energien und der Projektentwicklung.