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Wir haben in Teil 1 dieses Beitrags (erschienen in CB 2021, 364) bereits die spezialgesetzlich geregelten Nachhaltigkeitspflichten näher beleuchtet. In diesem zweiten Teil erörtern wir die Verantwortlichkeiten der Vorstandsmitglieder und der Gesellschaft aus zivil- und strafrechtlicher Sicht.
Zum zweiten Teil des Beitrags „Auf dem Weg zum Chief Sustainability Officer (CSO)" im Compliance Berater geht es unter folgendem Link:
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