Kompetenz

Adrian Bingel berät zu Fragen des Gesellschafts- und Kapitalmarktrechts, insbesondere auch in Vorstands- und Aufsichtsratsangelegenheiten, sowie bei nationalen und grenzüberschreitenden M&A-Transaktionen. Er verfügt über besondere Expertise bei der Beratung börsennotierter Gesellschaften und ihrer Aktionäre. Adrian Bingel ist Co-Head der Core Business Unit Advisory und Mitglied der Branchengruppen Automotive und der Gruppen ESG und Compliance bei Gleiss Lutz.

Vita

Adrian Bingel studierte Rechtswissenschaften und Betriebswirtschaftslehre (Dipl.-Kfm. 2002) an der Universität Tübingen und der University of Chicago (LL.M. 2005). Die Anwaltszulassung für den Bundesstaat New York (Attorney-at-Law) erwarb Adrian Bingel 2006. 2008 und 2013 war er bei Wirtschaftskanzleien in New York und 2011/2012 bei einer Investmentbank in Frankfurt tätig.

Adrian Bingel ist Mitglied der Deutsch-Amerikanischen Juristen-Vereinigung (DAJV).

Adrian Bingel spricht Deutsch und Englisch.

Veröffentlichungen
Innere Ordnung: Einberufung und sonstige Vorbereitung; Beschlussfassung; Sorgfalts- und Verschwiegenheitspflicht; Dokumentation

in: Handbuch Aufsichtsrat, hrsg. von Arnold/Goette, 2. Aufl., 2024, S. 170-213

Zur Veröffentlichung

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