Mandat

Hansestadt Hamburg mit Gleiss Lutz im Streit um Elbphilharmonie-Konzerte erfolgreich

Gleiss Lutz hat für die Freie und Hansestadt Hamburg ein grundlegendes Urteil über die Zulässigkeit öffentlich finanzierter und organisierter Konzertveranstaltungen erstritten. Das Landgericht Hamburg entschied am 22. Dezember 2011, dass die Stadt Hamburg und die stadteigene Hamburg Musik gGmbH auch in Zukunft selbst Konzerte in der Laeiszhalle und der im Bau befindlichen Elbphilharmonie veranstalten dürfen. Es wies damit eine Klage des Verbandes der Privaten Konzertveranstalter (VDKD) ab.  

Der VDKD hatte gegen das duale Bespielungskonzept der Stadt Hamburg  für die städtischen Konzerthäuser Laeiszhalle und Elbphilharmonie geklagt. Dieses setzt sich aus den Eigenveranstaltungen der Hamburg Musik gGmbH, die mit ihrer eigenen Intendanz das künstlerische Profil der Hamburger Konzerthäuser schärfen soll, sowie aus Fremdveranstaltungen privater Anbieter, bei denen die Stadt nur als Vermieter der Veranstaltungsräume auftritt, zusammen. Der VDKD hatte geltend gemacht, durch die Eigenveranstaltungen würden die privaten Konzertveranstalter in rechtswidriger Weise behindert. Das Gericht sah keine Anhaltspunkte für eine rechtswidrige Behinderung und wies die Klage ab.  

Im Mittelpunkt des Streits stand die grundsätzliche Rechtsfrage, ob und in welchem Umfang die öffentliche Hand in eigener Regie Konzerte und andere Kulturevents veranstalten darf, wenn sie damit in Wettbewerb zu privaten Veranstaltern tritt. Das Gericht stellte klar, dass der öffentliche Auftrag der Kulturförderung es der öffentlichen Hand gestattet, selbst Konzerte zu veranstalten. Auch ist die öffentliche Hand bei diesen Veranstaltungen nicht dazu verpflichtet, ihre Eintrittspreise an denen der privaten Veranstalter zu orientieren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.  

Das Gleiss Lutz-Team, das dieses Verfahren betreut, besteht aus Dr. Ingo Brinker (Partner, Kartellrecht, München), Dr. Ulrich Soltész (Partner, EU-Beihilferecht, Brüssel), Dr. Tobias Holzmüller (Kartell- und Wettbewerbsrecht, München) und Christian von Köckritz (EU-Beihilferecht, Brüssel).  

Gleiss Lutz ist seit der Integration der Hamburger Corporate Boutique Rittstieg Rechtsanwälte im Oktober 2010 mit einem eigenen Büro an der Elbe vertreten, das neben dem bisherigen Tätigkeitsschwerpunkt der gesellschaftsrechtlichen Transaktionsberatung jetzt auch intensiv im forensischen Bereich (einschließlich Schiedsgerichtsverfahren) und Arbeitsrecht berät.  

Weiterleiten