Gleiss Lutz hat drei der führenden europäischen Verwertungsgesellschaften, die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA, Deutschland), PRS for Music Limited (PRSfM, Großbritannien) und Föreningen Svenska Tonsättares Internationella Musikbyrå u.p.a. (STIM, Schweden) erfolgreich in einem Fusionskontrollverfahren vor der Europäischen Kommission vertreten. Das Verfahren betraf die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens für die Lizensierung urheberrechtlich geschützter Musikwerke für digitale Serviceprovider (DSPs), die im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) tätig sind. Es handelt sich um das erste Fusionskontrollverfahren, in dem die Kommission einen Zusammenschluss von Verwertungsgesellschaften zu beurteilen hatte.
Verwertungsgesellschaften verwalten die Urheberrechte von Musikautoren und Musikverlagen. Sie erteilen Nutzern urheberrechtlich geschützter Werke Lizenzen und schütten die erhobenen Lizenzgebühren an die Rechteinhaber aus. DSPs (wie z.B. Musikdownload- oder Streaming-Dienste) müssen Lizenzen von Verwertungsgesellschaften und anderen Rechteinhabern einholen, um rechtmäßig Online-Musikdienste anbieten zu können. Das Gemeinschaftsunternehmen wird es DPSs, die in mehr als einem EWR-Staat tätig sind, ermöglichen, mittels einer einzigen Lizenz Zugang zu den kombinierten Repertoires von PRSfM, STIM und GEMA (und potenziell auch den Repertoires anderer Verwertungsgesellschaften und Musikverlage) zu erhalten. Diese Lizenz wird alle EWR-Länder abdecken, in denen der DSP tätig ist oder tätig werden möchte. Das Gemeinschaftsunternehmen stellt deshalb einen bedeutsamen Schritt auf dem Weg zu einem europaweiten Onlinemarkt für musikalische Werke dar.
Im Januar 2015 leitete die Kommission eine eingehende Untersuchung zu dem geplanten Gemeinschaftsunternehmen ein. In ihrer vorläufigen Prüfung war sie zu dem Ergebnis gekommen, dass die Zusammenlegung der derzeit von PRSfM, STIM und GEMA kontrollierten Musikrepertoires die Marktmacht des Gemeinschaftsunternehmens verstärken und zu höheren Preisen und schlechteren Konditionen für DSPs im EWR führen könnte. Die Kommission hatte außerdem Bedenken, dass das Vorhaben den Wettbewerb im EWR im Hinblick auf Dienstleistungen zur Verwaltung von Urheberrechten für die führenden Musikverlage schwächen könnte. Sie war der Auffassung, dass das angemeldete Vorhaben die Anzahl der Anbieter solcher Verwaltungsdienstleistungen von vier auf zwei reduziert. Heute hat die Kommission das Vorhaben auf Grundlage der von den Parteien abgegebenen Verpflichtungszusagen freigegeben. Die Zusagen stehen im Einklang mit den Zielen und der Vision des Gemeinschaftsunternehmens.
Gleiss Lutz beriet umfassend zu allen kartellrechtlichen Aspekten im Zusammenhang mit der Gründung des Gemeinschaftsunternehmens und vertrat alle drei Parteien vor der Kommission.
Das Verfahren wurde betreut von Dr. Ingo Brinker (Partner, München), Dr. Christian v. Köckritz (Counsel, Brüssel), Dr. Harald Weiß (Brüssel) und Daniela Mariotti (München; alle Kartellrecht).
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