Gleiss Lutz baut die Partnerriege weiter aus: Zum 1. Januar 2016 nimmt die Kanzlei Dr. Jacob von Andreae (Öffentliches Recht, Düsseldorf) und Frank Schlobach (Bank- und Finanzrecht, Frankfurt) in die Partnerschaft auf. Zudem werden Dr. Iris Benedikt-Buckenleib (Kartellrecht, München), Roland Sterr (Gesellschaftsrecht/M&A, München) und Sebastian Tusch (Bank- und Finanzrecht, Frankfurt) als Counsel ernannt.
„Im nächsten Jahr verstärken fünf weitere exzellente Juristen die Kanzlei als Partner und Counsel – mit Spezialisierungen, die für unsere Mandanten besonders wichtig sind, ebenso wie mit überzeugender Persönlichkeit. Wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit mit ihnen“, kommentiert Gleiss Lutz-Managing Partner Rainer Loges.
Dr. Jacob von Andreae berät im öffentlichen Wirtschaftsrecht. Er ist vor allem auf das Energieregulierungsrecht, das Beihilfe- und Subventionsrecht sowie das Bau-, Planungs- und Umweltrecht spezialisiert. Er begleitet regelmäßig M&A-Transaktionen mit öffentlich-rechtlichem Einschlag sowie Projektentwicklungen. So beriet Jacob von Andreae kürzlich die GETRAG Gruppe zu öffentlich-rechtlichen Aspekten bei ihrer Veräußerung für 1,75 Milliarden Euro an die kanadische Magna sowie Blackstone beim Erwerb der Armacell Gruppe. Darüber hinaus ist er für deutsche und internationale Mandanten aus der Energiewirtschaft in regulierungsrechtlichen Fragen tätig.
Frank Schlobach ist auf Bank- und Finanzrecht spezialisiert. Er berät Private Equity-Häuser, Finanzinstitute und Unternehmen zu deutschen und grenzüberschreitenden Finanzierungstransaktionen, insbesondere zu Leveraged Buyouts und sonstigen Akquisitionsfinanzierungen, Unternehmenskrediten, Infrastrukturfinanzierungen und Restrukturierungen. So begleitete er kürzlich etwa Lindsay Goldberg bei der Finanzierung des Erwerbs von VDM Metals, die Pfleiderer GmbH im Rahmen ihrer Refinanzierung und die United Internet AG bei der Akquisitionsfinanzierung des Erwerbs von Versatel. Sowohl im JUVE Handbuch als auch bei Chambers wird Frank Schlobach für die Beratung bei Krediten und Akquisitionsfinanzierung empfohlen.
Dr. Iris Benedikt-Buckenleib berät im deutschen und europäischen Kartellrecht mit einem Schwerpunkt im Bereich Fusionskontrolle. In den vergangenen Jahren hat sie zahlreiche Unternehmen bei nationalen und grenzüberschreitenden Unternehmenstransaktionen begleitet, darunter den Agrochemiekonzern Syngenta beim feindlichen Übernahmeversuch durch Monsanto, der weltweite fusionskontrollrechtliche Fragen aufwarf. Zu ihren weiteren Schwerpunkten gehören Kartellbußgeldverfahren, Vertriebskartellrecht sowie die Compliance-Beratung.
Roland Sterr berät nationale und internationale Unternehmen bei Unternehmenskäufen und -verkäufen sowie im Gesellschaftsrecht. In den vergangenen Jahren hat er zahlreiche komplexe und grenzüberschreitende M&A-Transaktionen (einschließlich Carve-outs) begleitet. Zuletzt war er unter anderem Mitglied des Gleiss-Lutz-Teams, das die Deutsche Telekom beim Verkauf der Online-Plattform T Online beriet und er begleitete L-3 Communications beim Verkauf einer großen weltweiten Geschäftseinheit.
Sebastian Tusch ist auf das Finanzaufsichtsrecht spezialisiert und berät Banken, Finanzdienstleister, Versicherungsunternehmen sowie Kapitalverwaltungsgesellschaften umfassend zu regulatorischen Anforderungen. Er hat unter anderem zahlreiche Transaktionen und Umstrukturierungen in der Finanzbranche aufsichtsrechtlich begleitet. Die Branchenpublikation Legal 500 Deutschland 2015 lobt Sebastian Tusch als „guten, jungen Aufsichtsrechtler“.