Mandat

Gleiss Lutz berät die AlzChem AG bei ihrem Börsengang in den Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse

Gleiss Lutz berät die AlzChem AG, einen vertikal integrierten Spezialchemie-Anbieter mit führender Marktposition in ausgewählten Nischenmärkten, bei ihrem Börsengang. Dabei handelt es sich um den ersten Börsengang des Jahres in den Regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse.

Im Rahmen eines öffentlichen Angebots in der Bundesrepublik Deutschland und im Großherzogtum Luxemburg sowie von Privatplatzierungen in weiteren Ländern einschließlich eines Angebots an qualifizierte Anleger (QIBs) in den Vereinigten Staaten von Amerika werden im Zeitraum vom 27. Januar 2017 bis voraussichtlich zum 8. Februar 2017 insgesamt bis zu 8.129.000 Aktien in einer Preisspanne von 20 Euro bis 27 Euro je Aktie zum Erwerb angeboten.

Das Angebot setzt sich zusammen aus 2.000.000 neuen Aktien aus einer von der Hauptversammlung der Gesellschaft beschlossenen Kapitalerhöhung und bis zu 5.390.000 Aktien aus dem Bestand der verkaufenden Aktionäre. Des Weiteren können im Rahmen einer Mehrzuteilungsoption (Greenshoe) zusätzlich bis zu 739.000 bestehende Aktien zum Angebotspreis aus dem Aktienbesitz der verkaufenden Aktionäre platziert werden. Das gesamte Transaktionsvolumen wird damit bis zu rund 219,5 Mio. Euro betragen. Davon wird der Gesellschaft ein Bruttoemissionserlös aus der Kapitalerhöhung in Höhe von 40 Mio. Euro bis 54 Mio. EUR zufließen.

Société Générale Corporate & Investment Banking und die Baader Bank begleiten den Börsengang als Joint Global Coordinators und Joint Bookrunners. Co-Lead Manager ist die ODDO SEYDLER BANK AG.

Für die AlzChem AG war unter Leitung von Dr. Stephan Aubel (Federführung, Partner) und Melanie Barwich (beide Gesellschaftsrecht/Kapitalmarktrecht, Frankfurt) das folgende Gleiss Lutz-Team tätig: Jan-Rasmus Roßkamp, Michael Obst, Marina Stoklasa, Domingo de Prada (alle Gesellschaftsrecht/Kapitalmarktrecht, Frankfurt), Dr. Thomas Winzer (Partner, Frankfurt), Dominic Hies (beide Arbeitsrecht, Frankfurt),  Dr. Philipp Naab (Counsel), Oksana Weber-Kim (beide Immobilienrecht, Frankfurt), Dr. Herwig Lux (Counsel), Linda Erdmann, Christopher J. Noll (alle IP/IT, Stuttgart), Dr. Jacob von Andreae (Partner, Düsseldorf), Dr. Dörte Gauger (Stuttgart), Dr. Constantin von der Groeben (Berlin) (alle Öffentliches Recht), Dr. Stefan Mayer (Partner) und Dr. Ocka Stumm (beide Steuerrecht, Frankfurt).

Für das Angebot in den USA erfolgte die Beratung in Zusammenarbeit mit dem US Kapitalmarktrechtsteam von Greenberg Traurig, LLP, für das Dr. Dorothee Fischer-Appelt (London) federführend tätig war.

Disclaimer
Diese Veröffentlichung darf weder direkt noch indirekt in die oder in den Vereinigten Staaten, Kanada, Japan oder Australien veröffentlicht, verteilt oder übermittelt werden. Diese Veröffentlichung ist weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten, Deutschland oder sonstigen Staaten. Die Aktien der AlzChem AG (die „Aktien“) dürfen nicht in den Vereinigten Staaten oder „U.S. persons“ (wie in Regulation S des US-amerikanischen Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der „Securities Act“) definiert) oder für Rechnung von U.S. persons angeboten oder verkauft werden, es sei denn, sie sind registriert oder von der Registrierungspflicht gemäß dem Securities Act befreit. Die Aktien sind nicht und werden nicht gemäß dem Securities Act registriert oder außerhalb Deutschlands und Luxemburgs öffentlich angeboten. Die Angebote in Deutschland und Luxemburg erfolgen ausschließlich durch und auf Basis eines Wertpapierprospekts. Der Wertpapierprospekt ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.alzchem.com zur kostenlosen Ausgabe erhältlich.

Diese Mitteilung wird nur an (i) Personen, die sich außerhalb des Vereinigten Königreichs befinden, (ii) investment professionals im Sinne von Artikel 19 (5) des Financial Services and Markets Act 2000 (financial promotion) Order 2005 in der geltenden Fassung (die „Verordnung“) oder (iii) „high net worth companies“ sowie an andere Personen, an die sie in gesetzlich zulässiger Weise und im Einklang mit Artikel 49 (2) (a) bis (d) der Verordnung gerichtet werden darf, verteilt und ist nur an diese gerichtet (wobei diese Personen zusammen als „qualifizierte Personen“ bezeichnet werden). Alle Wertpapiere, auf die hierin Bezug genommen wird, stehen nur qualifizierten Personen zur Verfügung, und jede Aufforderung, jedes Angebot oder jede Vereinbarung, solche Wertpapiere zu beziehen, zu kaufen oder anderweitig zu erwerben, wird nur gegenüber qualifizierten Personen abgegeben. Personen, die keine qualifizierten Personen sind, sollten in keinem Fall im Hinblick oder Vertrauen auf diese Information oder ihren Inhalt handeln.

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