
Union und SPD haben sich geeinigt: Der Koalitionsvertrag steht. Am 9. April 2025 wurde die über hundert Seiten starke politische Absichtserklärung von den zukünftigen Koalitionären vorgestellt. Das Papier, das in den letzten Tagen intensiv verhandelt wurde, legt die politischen Leitlinien und Vorhaben der kommenden Legislaturperiode fest – von Klimaschutz über Sozialpolitik bis hin zur Digitalisierung. Was Schwarz-Rot in den Bereichen Infrastruktur und Energie für die nächsten vier Jahre plant, wird im Folgenden vorgestellt.
A. Einleitung
Nach wochenlangen Verhandlungen haben sich Union und SPD auf einen neuen Koalitionsvertrag geeinigt – ein Papier, das die politische Richtung der kommenden Jahre maßgeblich bestimmen wird. Besonders im Mittelpunkt stehen dabei zwei zentrale Zukunftsthemen: die Modernisierung der Infrastruktur und der Umbau der Energieversorgung.
Deutschland steht vor gewaltigen Herausforderungen: Marode Verkehrswege, schleppender Breitbandausbau und eine Energiepolitik im Wandel. Entschlossenes politisches Handeln ist jetzt gefordert. Der Koalitionsvertrag setzt hier deutliche Akzente – mit Investitionen in den Ausbau von Schiene und Straße, neuen Impulsen für den Wohnungsbau und einem beschleunigten Ausbau erneuerbarer Energien. Gleichzeitig will die neue Regierung Genehmigungsverfahren vereinfachen, Planung beschleunigen und den Umstieg auf eine klimafreundlichere Energieversorgung sozialverträglich gestalten. Grund genug sich genauer damit auseinanderzusetzen, was der Koalitionsvertrag in den Bereichen Infrastruktur und Energie verspricht.
B. Infrastruktur
Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung: Die Koalition plant eine grundsätzliche Überarbeitung des Planungs-, Bau-, Umwelt-, Vergabe- und des Verwaltungsverfahrensrechts. Neben der Fortführung des im November 2023 zwischen Bund und Ländern geschlossenen nationalen „Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung“ will die neue Bundesregierung auch eine europäische Initiative zur Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung initiieren. Beschleunigungen im Bereich Infrastruktur erhoffen sich die Koalitionäre insbesondere von der gesetzlichen Festlegung, wonach das Bundesraumordnungsrecht im überragenden öffentlichen Interesse ist.
Weiterhin streben die Parteien ein einheitliches Verfahrensrecht („one for many“) für Infrastrukturvorhaben an. Insgesamt soll das Verfahrensrecht durch Flexibilisierung, die Reduktion von Verfahrensschritten und nur noch fakultative Erörterungstermine vereinfacht und entschlackt werden. Die Plangenehmigung soll zukünftig als Regelverfahren Anwendung finden, während Ersatzneubauten grundsätzlich von der Pflicht eines Planfeststellungsverfahrens ausgenommen werden sollen. Neben der regulatorischen Vereinfachung sollen Planungs- und Genehmigungsverfahren vollständig digitalisiert werden.
Nicht durchsetzen konnte sich die Union mit ihrer Forderung, Verbandsklagemöglichkeiten zu beschränken. Dieser Passus, der sich noch im Sondierungspapier wiederfand, ist nunmehr gestrichen worden.
Wohnbau: Im Bereich Wohnbau kündigen die Koalitionäre eine Novellierung des Baugesetzbuches in zwei Schritten an: Zunächst sollen Lärmschutzfestsetzungen vereinfacht sowie die Vorschriften über den Umwandlungsschutz aus § 250 BauGB wie auch die Bestimmung der Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt um fünf Jahre verlängert werden („Wohnungsbau-Turbo“). In einem zweiten Schritt soll eine grundlegende Reform zur Beschleunigung des Bauens umgesetzt werden: So will die neue Bundesregierung die TA Lärm, das Bauplanungsrecht sowie die TA Luft weiterentwickeln. Baustandards sollen vereinfacht werden. Die Koalitionäre wollen weiterhin die Bindungswirkung von Normsetzungen durch Selbstverwaltungsorganisationen auf ein „sicherheitsrelevantes Maß“ reduzieren.
Das erst in der letzten Koalition verabschiedete Gebäudeenergiegesetz wird abgeschafft und soll durch ein neues, technologieoffeneres GEG ersetzt werden. Weitere Neuerungen im Bereich Wohnungsbau sind die Einführung einer Abfallende-Regelung in der Ersatzbaustoff-VO wie auch eines Aktionsplans für biobasierte und energieintensive Baustoffe.
- Straßenverkehr: Die Parteien planen, aus dem Sondervermögen zur Behebung des Sanierungsstaus insbesondere bei Brücken und Tunneln finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen. Um dem Fahrermangel entgegenzuwirken, ist eine Reform der Berufskraftfahrerqualifikation sowie eine Verbesserung der infrastrukturellen Rahmenbedingungen angedacht. Schwer- und Großraumtransporte sollen schneller genehmigt werden können. Der flächendeckende Ausbau der Ladeinfrastruktur soll vorangetrieben und in gesteigertem Maße gefördert werden. Deutschland soll zudem Leitmarkt für das autonome Fahren werden und mit den Ländern Modellregionen entwickeln und mitfinanzieren.
- Schienenverkehr: Die Koalitionäre verschreiben sich einer Investitionssteigerung in das deutsche Schienennetz und zielen dabei eine Finanzierung aus dem Sondervermögen Infrastruktur, dem Bundeshaushalt und Trassenentgelten an. Hierzu soll ein „Infraplan“ als gesetzliches Steuerungselement inklusiver verbindlicher Finanzierungszusage („Eisenbahninfrastrukturfonds“) entwickelt werden. Die Sanierung der Hochleistungskorridore soll fortgesetzt und aus dem Sondervermögen Infrastruktur finanziert werden. Zeitgleich plant die neue Bundesregierung eine Digitalisierungsoffensive mit dem Fokus auf digitale Stellwerke und flächendeckender European Train Control System (ETCS)-Ausrüstung. Daneben werden Gelder aus dem Klimatransformationsfonds (KTF) in die beschleunigte Elektrifizierung der Bahn fließen. Schließlich beabsichtigen die Parteien einen schnellen Ausbau zentraler Teile der Verkehrsinfrastruktur nach Polen und Tschechien sowie den gezielten Neu- und Ausbau der Schieneninfrastruktur zur Umsetzung des Deutschlandtakts.
Wasserstraßen- und Luftverkehr: Wasserstraßen, Schleusen sowie See- und Binnenhäfen sollen gefördert und ausgebaut werden. Hierzu wollen die Koalitionäre eine zusätzliche Finanzierung für die Ertüchtigung der Infrastruktur von Wasserstraßen, Schleusen, See- und Binnenhäfen vornehmen. Am Grundsatz „Erhalt vor Neubau“ soll dabei festgehalten werden.
Im Bereich Luftverkehr zielen die Parteien darauf ab, die Modernisierung in der Luftfahrtindustrie und des Luftverkehrs in die Richtung eines fairen Wettbewerbs und der Dekarbonisierung zu gestalten. Zur Unterstützung des Wirtschaftswachstums sind sich die Parteien einig darüber, die internationale Konnektivität deutscher Flughäfen zu verbessern. Die Parteien planen zudem, die Erhöhung der Luftverkehrssteuer aus dem Jahr 2024 zurückzunehmen. Luftverkehrsspezifische Steuern, Gebühren und Abgaben sollen reduziert werden. Europäische Fluggesellschaften sollen in Bezug auf die Sustainable Aviation Fuel (SAF)-Quote nicht schlechter gestellt werden als außereuropäische. Die Hälfte der Einnahmen aus dem luftfahrtinduzierten ETS-1 soll zur Förderung der Marktimplementierung von SAF verwendet werden. Weiterhin sollen Regionalflughäfen in Bezug auf die Flugsicherungskosten weiter unterstützt werden.
C. Energie
- Klimaschutz: Die Koalitionäre bekennen sich zum Ziel der Klimaneutralität in Deutschland bis 2045 sowie zum Pariser Klimaabkommen. Dieses Ziel will die Koalition durch die Reduzierung von CO2 und anderen Treibhausgasen erreichen. Hierzu beabsichtigt die neue Bundesregierung eine Anpassung des europäischen Klimaschutzgesetzes sowie des EU-Emissionshandels, beispielsweise durch die Anrechnung negativer Emissionen. Das europäische Klima-Zwischenziel für 2040 wird insoweit unterstützt, als dass Deutschland nicht mehr CO2 einsparen muss, als es das deutsche Klima-Zwischenziel 2040 vorsieht. Ein Carbon-Leakage-Schutz soll zum Erhalt der industriellen Wertschöpfung garantiert werden.
Emissionshandel: Die Koalition hat sich darauf geeinigt, dass der European Green Deal und der Clean Industrial Act weiterentwickelt werden müssen. Die CO2-Bepreisung soll bleiben und der Emissionshandel, auch international, vorangetrieben werden. Hierbei sei auf Wettbewerbsfähigkeit und soziale Akzeptanz zu achten. Um europaweit gleiche Bedingungen zu schaffen, wird ein fließender Übergang des deutschen BEHG in das ab 2027 europäisch wirkende Emissionshandelssystem 2 avisiert (ETS 2). CO2-Preissprünge sollen für Verbraucherinnen und Verbraucher nach Möglichkeit vermieden, CO2-Einnahmen hingegen an Bürgerinnen und Bürger zurückgegeben werden. Stark betroffene Wirtschaftsbranchen im Wettbewerb sollen kompensiert werden.
Die Rückgabe der CO2-Einnahmen sowie die Kompensation stark betroffener Branchen war im Sondierungspapier noch nicht vorgesehen.
- Energiepreise: Die Koalition beabsichtigt eine Strompreissenkung um mindestens 5 Cent/kWh. Dies soll durch eine Senkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß, die Reduzierung von Umlagen und Netzentgelten sowie die Einführung eines gedeckelten Industriestrompreises erreicht werden. Als weitere Maßnahmen sind die Verlängerung der Strompreiskompensation und Ausweitung auf weitere Branchen, sowie die Abschaffung der Gasspeicherumlage und das Schließen von langfristigen, versorgungssicheren und kostengünstigeren Gaslieferverträgen vorgesehen.
- Netze: Die Koalition plant, den Netzausbau voranzubringen, indem Übertragungs- und Verteilnetze gestärkt und neu zu planende Übertragungsnetze möglichst als Freileitungen umgesetzt werden. Kritische Energieinfrastruktur soll, auch in Umsetzung der NIS-2-Richtlinie, resilient und bestmöglich geschützt werden. Die Kosten für Netzanschlüsse für bestehende Unternehmensstandorte auf dem Weg zur Transformation sollen gesenkt und Genehmigungsverfahren vereinfacht werden. Die Möglichkeit der physikalischen Direktversorgung der Industrie soll räumlich ausgeweitet werden. An einer einheitlichen Stromgebotszone wird festgehalten.
- Flexibilisierung: Im Koalitionsvertrag ist vorgesehen, die flexible Nutzung von erneuerbaren Energien sektorübergreifend zu verbessern. Energiespeicher werden als „im überragenden öffentlichen Interesse“ anerkannt und im Zusammenhang mit privilegierten Erneuerbaren-Energien-Erzeugungsanlagen ebenfalls privilegiert. Zudem soll die systemdienliche Nutzung von E-Auto- und Heimspeichern, etwa durch bidirektionales Laden, gefördert werden.
- Finanzierung: Die Koalition hat sich dazu entschlossen einen Investitionsfonds für die Energieinfrastruktur aufzulegen, der sich aus öffentlichen Garantien und privatem Kapital zusammensetzt.
- Erneuerbare Energien: Der Ausbau erneuerbarer Energien beinhaltet den netzdienlichen Ausbau von Solar- und Windenergie, von Bioenergie, Wasserkraft und die Erschließung von Geothermie. Anlagen für erneuerbare Energien sollen sich langfristig vollständig am Markt refinanzieren können. Der Ausbau wird durch marktwirtschaftliche Instrumente unterstützt und ein gesicherter Investitionsrahmen geschaffen. Durch den Investitionsrahmen soll die Strommarktintegration der erneuerbaren Energien optimiert werden.
- Solarenergie: Die Koalition plant weiter Solarenergie und dessen Speicherung zu fördern. Betreiber von Bestandsanlagen sollen Anreize für netz- und systemdienliche Einspeisungen erhalten. Die neuen Bestimmungen des Solarspitzengesetzes für die Nullvergütung bei negativen Preisen und der Direktvermarktung will die Koalition prüfen. Anmeldeverfahren sollen durch Digitalisierung und Standardisierung vereinfacht werden.
Windenergie: Der Ausbau der Windkraft soll fortgesetzt werden. Die Zwischenziele des Windflächenbedarfsgesetzes für 2027 bleiben unberührt, die Flächenziele für 2032 sollen evaluiert werden. Geplant ist eine Überprüfung des Referenzertragsmodell hinsichtlich der Kosteneffizienz. Im EEG soll die zulässige Höhe der Flächenpachten für geförderte Anlagen begrenzt werden. Um die Windkraft im Offshore Bereich zu stärken und einen ersten hybriden Offshore-Netzanschluss/Interkonnektor zu realisieren, ist die Kooperation mit anderen Nordseeanrainerstaaten vorgesehen. Das Windenergie-auf-See-Gesetz will die Koalition anpassen, um hybride Anbindung (Kabel und H2-Pieline) von Windparks zu ermöglichen.
Im Sondierungspapier herrschte zum Thema Windenenergie noch Uneinigkeit, ob am 2 %-Flächenziel festgehalten werden soll, oder das Flächenziel alternativ auch durch ein Ökostromziel erfüllt werden kann.
- Bioenergie: Das Flexibilitätspotenzial der Biomasse gilt es zu heben. Dazu soll unter Beachtung der Kosteneffizienz und der Flächennutzung auf die Ermöglichung gesetzt und die bestehenden Deckelungen überprüft werden. Vor allem geht es um die bessere Nutzung von Reststoffen.
- Wasserkraft: Bestehende Potenziale bei der kleinen und großen Wasserkraft und bei Pumpspeicherkraftwerken sollen gehoben werden.
- Geothermie: Die Koalition plant schnellstmöglich ein verbessertes Geothermie-Beschleunigungsgesetz auf den Weg zu bringen und geeignete Instrumente für die Absicherung des Fündigkeitsrisikos einzuführen.
- Kraftwerkstrategie: Die Koalition plant den Bau von bis zu 20 GW an Gaskraftwerkleistung bis 2030. Reservekraftwerke sollen nicht nur zur Vermeidung von Versorgungsengpässen, sondern auch zur Stabilisierung des Strompreises zum Einsatz kommen.
- CCS/CCU: Der umgehende Beschluss eines Gesetzespaketes soll die Abscheidung, den Transport, die Nutzung und die Speicherung von Kohlendioxid insbesondere für schwer vermeidbare Emissionen des Industriesektors und für Gaskraftwerke ermöglichen. Dafür sollen carbon capture and storage (CCS) und carbon capture and usage (CCU)-Anlagen und -Leitungen gebaut werden, für die ebenfalls das überragende öffentliche Interesse festgestellt werden soll. Die Koalition sieht in diesem Zusammenhang die Ratifizierung des London-Protokolls sowie die Schaffung von bilateralen Abkommen mit Nachbarländern als höchste Priorität. Geplant ist die CO2 Speicherung offshore, als auch onshore zu ermöglichen. Dazu ist die Einführung einer Länderöffnungsklausel vorgesehen. Die Direct Air Capture wird als eine mögliche Zukunftstechnologie gesehen, um Negativemissionen zu heben.
- Wasserstoff: Ziel ist der schnellere Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft mit klimafreundlichem Wasserstoff aus verschiedenen Quellen. Langfristig wird eine Umstellung auf klimaneutralen Wasserstoff angestrebt, basierend auf einem wachsenden Anteil erneuerbarer Energien sowohl aus dem Inland als auch aus Importen. Eine europäische Wasserstoffstrategie soll den Rahmen bilden und zügig umgesetzt werden. Die Koalition sieht Deutschland in einer führenden Rolle in einer europäischen Wasserstoffinitiative. Dafür bedarf es eines unbürokratischen Zertifizierungssystems für klimafreundliche Energieträger. Im Koalitionsvertrag ist eine deutschlandweite Anbindung der industriellen Zentren mit Blick auf das Wasserstoffnetz auch im Süden und Osten Deutschlands vorgesehen. Wasserstoffspeicher sollen berücksichtigt werden.
- Kohleenergie: Der Kohleausstieg ist weiterhin bis spätestens 2038 vorgesehen. Der Zeitplan, Kohlekraftwerke vom Netz oder in die Reserve zu nehmen, soll sich danach richten, wie schnell es gelingt, steuerbare Gaskraftwerke zuzubauen.
- Kernenergie: Die Wiederaufnahme des Betriebs der zuletzt abgeschalteten Atomkraftwerke steht nach einer vorangegangenen Diskussion nicht im Koalitionsvertrag.
- KWK: Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz wollen die Koalitionäre noch 2025 an die Herausforderungen einer klimaneutralen Wärmeversorgung, an Flexibilität sowie hinsichtlich eines Kapazitätsmechanismus anpassen.
- Energieeffizienz: Die Koalition sieht eine Novellierung und Vereinfachung des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) und des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) vor. Die Gesetze sollen auf EU-Recht zurückgeführt werden.
Uneinigkeit bestand zuvor, ob die Gesetze auf Unionsrecht zurückgeführt, oder an den strengeren deutschen Vorgaben festgehalten werden sollen.
- Wärme: Es ist geplant die Gasnetze zu erhalten, die für eine sichere Wärmeversorgung notwendig sind. Die EU-Gasbinnenmarktrichtlinie will die Koalition zügig umsetzen. Notwendige Investitionen sollen aus öffentlichem und privatem Kapital generiert werden. Für die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) wird eine gesetzliche Regelung vorgesehen. Außerdem bedarf es der Aufstockung, um den Bau von Nah- und Fernwärmenetzen zu unterstützen. Weiterhin soll die AVB-Fernwärme-Verordnung und die Wärmelieferverordnung zügig überarbeitet und modernisiert werden. Eine Stärkung der Preisaufsicht und die Schaffung einer unbürokratischen Schlichtungsstelle sind im Koalitionsvertrag festgehalten.
- Staatsbeteiligungen: Die Koalition will staatliche Beteiligungen im Energiesektor prüfen. Die in der Gaskrise erworbenen Staatsbeteiligungen sollen auf strategische Anteile des Bundes zurückgeführt werden.
D. Fazit
Der Koalitionsvertrag von Union und SPD setzt auf die Modernisierung der Infrastruktur und den Umbau der Energieversorgung in Deutschland.
Im Bereich Infrastruktur stehen die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie der Ausbau von Schiene, Straße und Wohnungsbau im Vordergrund. Besonders hervorzuheben sind die geplanten Vereinfachungen und Digitalisierungsschritte, die eine zügigere Umsetzung von Projekten ermöglichen sollen. Dennoch bleibt abzuwarten, wie schnell und effektiv die geplanten Reformen in der Praxis realisiert werden.
Im Energiesektor ist der Ausbau erneuerbarer Energien sowie die Schaffung eines flexiblen, effizienten Energiemarktes zentrale Aufgabe der neuen Koalition. Die Einführung eines Investitionsfonds für Energieinfrastruktur und die Weiterentwicklung des Emissionshandels bieten Chancen für eine nachhaltige und marktorientierte Transformation.
