Daten sind die Triebfeder der digitalen Transformation und zugleich ein wesentlicher Treiber der modernen Wirtschaft. Mit der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) haben sich für Unternehmen die rechtlichen Anforderungen an die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten weiter erhöht; Verstöße gegen die Regelungen der DS-GVO können mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden. Die kommende ePrivacy-Verordnung wird weitere Herausforderungen vor allem für die Internet-Wirtschaft bringen.
Die datenschutzrechtliche Beratung durch unsere Anwälte setzt bereits bei der Entwicklung von Produkten und Dienstleistungen an: Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Umsetzung der gesetzlichen Forderungen nach datenschutzkonformer Technikgestaltung („Privacy by Design“). Zusätzlich begleiten wir den Aufbau wirksamer Datenschutz-Compliance-Strukturen im Unternehmen.
In gemischten Teams aus IT, Datenschutz- und Arbeitsrechtsexperten erstellen wir gesetzlich geforderte Datenschutzdokumente wie Verzeichnisse von Verarbeitungstätigkeiten, Datenschutzrichtlinien und Mitarbeiterinformationen sowie Datenschutzverträge und Datenschutzerklärungen für Webseiten. Wir begleiten IT- und Outsourcing-Projekte (vor allem im Bereich Cloud Computing) unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Aspekte und übernehmen Verhandlungen mit dem Betriebsrat bei der Umsetzung von Datenschutzvorgaben.
Unsere international erfahrenen Anwälte im Bereich Datenschutz begleiten regelmäßig nicht nur nationale, sondern auch grenzüberschreitende Datenschutzprojekte, zum Beispiel mit Blick auf den Datenaustausch im internationalen Konzern oder die Einbindung von Dienstleistern im Nicht-EU-Ausland.