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Kompetenz

Reimar Buchner berät schwerpunktmäßig im Bereich Healthcare, insbesondere zum gesetzlichen Krankenversicherungs-, Krankenhaus-, Arzneimittel- und Arztrecht. Er ist außerdem im Verfassungsrecht sowie in der Infrastrukturplanung tätig.

Vita

Sein Studium absolvierte Reimar Buchner in Tübingen und Berlin. Er ist seit 2002 Partner bei Gleiss Lutz. Reimar Buchner ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Fachanwalt für Medizinrecht.

Er ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im DAV, der Deutschen Gesellschaft für Kassenarztrecht sowie des Deutschen Sozialrechtsverbandes.

Reimar Buchner spricht Deutsch und Englisch.

Veröffentlichungen
Berufsrecht der Heilberufe

in: Gesundheitsrecht, hrsg. von Stellpflug/Hildebrandt/Middendorf, 2025

Zur Veröffentlichung
Lauterbach auf Konfrontationskurs zu Brüssel

Krankenhausreform und EU-Beihilferecht, in: EuZW 2024, S. 685-691

Zur Veröffentlichung

Alle Veröffentlichungen

Vorträge
16.06.2023 16/06 15:11 Uhr Berlin Berlin
M&A meets Regulatory: Investitionen im Healthcare-Sektor Healthcare Forum Zum Vortrag
25.03.2021 25/03 14:30 Uhr Webinar Webinar
DSGVO und elektronische Patientenakte & Krankenkassen-Werbemaßnahmen-Verordnung, DSGVO und die Auswirkungen auf Mitgliederwerbung und Vertriebsvergütung Aktuelle Compliance-Themen der gesetzlichen Krankenversicherung (Webinar) Zum Vortrag

Alle Vorträge

News
Gleiss Lutz erstreitet Grundsatzurteil vor dem Bundesverwaltungsgericht zur Finanzierung zwingender Personalvorgaben für die gesetzlichen Krankenversicherer Zum Mandat
Koalitionsvertrag: Neuerungen und Fragezeichen im Bereich Pflege und Gesundheit Zum Artikel
Zwischenstand der Koalitionsverhandlungen: Weitgehende Einigkeit in der Arbeitsgruppe Pflege und Gesundheit über Veränderungen im Bereich Gesundheit Zum Artikel
Fusionskontrolle im Krankenhausbereich erheblich eingeschränkt Zum Artikel
„Deutschlands beste Anwälte“ im Handelsblatt: 14 Auszeichnungen als „Anwalt des Jahres“ und 372 Empfehlungen für Gleiss Lutz-Anwälte Zum Artikel

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Kompetenz

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Er ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im DAV, der Deutschen Gesellschaft für Kassenarztrecht sowie des Deutschen Sozialrechtsverbandes.

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