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Zwischenstand der Koalitionsverhandlungen: Weitgehende Einigkeit in der Arbeitsgruppe Pflege und Gesundheit über Veränderungen im Bereich Gesundheit

Auch nach der Konstituierung des 21. Deutschen Bundestags am 25. März 2025 ist die Koalitionsbildung zwischen CDU, CSU und SPD noch nicht vollständig abgeschlossen. Während vor allem in den Themenfeldern Finanzen, Migration und Soziales weiter Gesprächsbedarf besteht, hat jedoch die Arbeitsgruppe Gesundheit und Pflege nach dem elfseitigen Ergebnispapier „ihre vereinbarte Agenda […] vollständig abgearbeitet“. Nachfolgend stellen wir die wichtigsten Vorhaben der angehenden Koalitionäre im Themengebiet Gesundheit dar.

A. Die wichtigsten Vorhaben im Überblick  

  • Primärarztsystem in der ambulanten Versorgung: Die ambulante Versorgung soll durch Verringerung der Wartezeiten auf einen Arzttermin, durch Entlastung des Personals in Arztpraxen sowie durch eine bessere Facharztversorgung gestärkt werden. Im Fokus steht dabei die Einführung eines verbindlichen Primärarztsystems, das die Patienten dazu verpflichtet, zunächst den Haus- oder Kinderarzt ihrer Wahl aufzusuchen, bevor ein Facharzt in Anspruch genommen werden kann (Ausnahmen sollen für Besuche bei Gynäkologen und Augenärzten sowie für Patienten mit schweren chronischen Erkrankungen gelten). Das Primärarztsystem soll mit einer Termingarantie für Facharzttermine ergänzt werden. Für die Vermittlung der Facharzttermine innerhalb des vom Primärarzt festzulegenden Zeitraums sollen die Kassenärztlichen Vereinigungen zuständig sein. Gelingt der KV die zeitgerechte Terminvermittlung nicht, dürfen auch Krankenhäuser Patienten ambulant behandeln. Ob mit diesem Primärarztsystem wegen der teilweise prekären hausärztlichen Versorgungslage nicht ein neuer Flaschenhals für die Versorgung geschaffen wird, ist eine ebenso interessante Frage wie die, auf welchem Weg die Fachärzte dazu gebracht werden, freie Termine zu schaffen, die die Kassenärztliche Vereinigung vermitteln kann.
  • Veränderung des Honorarsystems: Das Honorarsystem im ärztlichen Bereich soll zur Reduzierung nicht bedarfsgerechter Arztkontakte durch Jahrespauschalen modifiziert werden. Der Quartalsbezug soll dabei flexibilisiert werden, um die Zahl nicht notwendiger Arzt-Patientenkontakte zu reduzieren und dadurch neuen Patientinnen und Patienten einen besseren Zugang zu ermöglichen. Hand in Hand gehen soll die Veränderung des Honorarsystems mit einer Stärkung der Kompetenzen der Gesundheitsberufe, insbesondere durch einen Ausbau der Weiterbildungsmöglichkeiten und die Reformierung der Berufsgesetze für Ergo-, Logo- und Physiotherapie.
  • Entbudgetierung für benötigte Fachärzte: Geplant ist laut Ergebnispapier auch die Entbudgetierung für benötigte Fachärzte in unterversorgten Gebieten, wofür die Koalitionäre rund 2,5 Milliarden Euro jährlich ab dem Jahr 2026 veranschlagen. Bei den danebenstehenden Honorarzahlungen soll indes ein Ausgleichsmechanismus geschaffen werden, der Honorarzuschlägen für (drohend) unterversorgte Gegenden Abzüge bei überversorgten Regionen gegenüberstellt. Hier ist genau zu verfolgen, ob ein solcher Mechanismus nicht doch zu erheblichen Verwerfungen innerhalb der Facharztgruppen führen wird.
  • Investorenbetriebene MVZs: Wie sich die Koalitionsparteien die Zukunft von Investor betriebenen Medizinischen Versorgungszentren (iMVZ) vorstellen, ist dem Ergebnispapier nicht zu entnehmen. Es wird lediglich der Erlass eines iMVZ-Regulierungsgesetzes in Aussicht gestellt. Es bleibt deshalb abzuwarten, ob in der nächsten Legislaturperiode die von Prof. Lauterbach in der Vergangenheit postulierten Pläne für Beschränkungen von iMVZs weiterverfolgt werden und ob dabei ggf. die bestehenden verfassungsrechtlichen Grenzen beachtet werden.
  • Sozialversicherungspflicht von Ärzten im Bereitschaftsdienst / Notfall- und Rettungsdienstreform: Innerhalb der ersten 100 Tage der Regierungstätigkeit will Schwarz-Rot eine gesetzliche Regelung schaffen, die die Sozialversicherungsfreiheit von Ärzten im Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigungen ermöglicht – ein Aspekt, der aufgrund der restriktiven BSG-Rechtsprechung hierzu in der letzten Legislaturperiode zu erheblicher Unruhe und Unsicherheit geführt hat. Ausgehend von den bisherigen Entwürfen sollen auch die in der Vergangenheit nicht realisierten Gesetze zur Notfall- und Rettungsdienstreform bis zu jenem Stichtag Realität werden.
  • Apotheken: Der Apothekerberuf soll künftig zu einem „Heilberuf“ weiterentwickelt werden. Bei den Vor-Ort-Apotheken setzen die Verhandlungspartner auf finanzielle Entlastung. Nullretaxationen aus formalen Gründen sollen abgeschafft werden, was darauf hindeutet, dass die Koalitionsparteien den Katalog an formalen Gründen, aus denen eine Retaxation schon gem. § 129 Abs. 4d SGB V in der Fassung des ALBVVG ausgeschlossen ist, als nicht ausreichend zum Schutz der Apotheken vor Retaxationen erachten. Das Verbot von Skonti soll aufgehoben, das Apothekenpackungsfixum einmalig auf 9,50 Euro erhöht werden. Abhängig vom Versorgungsgrund, besonders in ländlichen Gebieten, ist sogar ein Anstieg auf bis zu 11,00 Euro möglich. Bürokratische Vorgaben, wie etwa Dokumentationspflichten, sollen gelockert werden. Ferner sollen Vorgaben für Vor-Ort- und Versandapotheken, insbesondere betreffend Kühlketten und Nachweispflichten, vereinheitlicht werden. Erhalten bleiben soll weiterhin das Fremdbesitzverbot, das eine Beteiligung an Apotheken und umsatzabhängige Vergütungen erheblich einschränkt. 
  • Krankenhausreform: Ein weiteres Großprojekt, bei dem Einigkeit besteht, betrifft die bereits von der Vorgängerregierung begonnene Krankenhausreform, für die die AG Gesundheit und Pflege zeitliche Streckungen der Umsetzung und Modifizierungen vorschlägt. Die gesetzlichen Vorgaben sollen bis zum Sommer 2025 geregelt werden. Vereinbart sind Ausnahmen, die die Länder im Interesse der Sicherstellung der Grund- und Notfallversorgung (Innere, Chirurgie, Gynäkologie und Geburtshilfe) regeln können. Überarbeitet werden soll in diesem Zuge die Definition der Fachkrankenhäuser, um die in den Ländern bestehenden und für die Versorgung relevanten Fachkliniken zu erhalten. Das System der belegärztlichen Versorgung soll dem Grunde nach beibehalten und nur punktuell verbessert werden. Die Lücke bei der Betriebskostenfinanzierung der bedarfsnotwendigen Krankenhäuser der Jahre 2022 und 2023 soll geschlossen werden. Die Zuweisung der Leistungsgruppen erfolgt zum 01.01.2027 auf Basis der 60 NRW-Leistungsgruppen zuzüglich der speziellen Traumatologie. Abhängig von der Evaluation können die Leistungsgruppen sowie die Anrechenbarkeit der Ärzte pro Leistungsgruppe noch angepasst werden. Der InEK-Grouper zu diesen Leistungsgruppen wird zur Abrechnung verwendet. Das Jahr 2027 wird für alle Krankenhäuser als Referenz erlösneutral ausgestaltet. Anschließend soll die Vorhaltevergütung in zwei Schritten eingeführt werden. An die Stelle der bisher geregelten, verfassungsrechtlich hochumstrittenen hälftigen Finanzierung des Krankenhaus-Transformationsfonds aus dem Gesundheitsfonds – d.h. über die Beitragszahler der GKV – soll eine Finanzierung aus dem Sondervermögen Infrastruktur treten.
  • Stärkung der Länderbeteiligung: Nicht nur bei der Bedarfsplanung für Zahnärzte sollen die Länder ein stärkeres Mandat erhalten. Auch in den Zulassungsausschüssen soll die Länderbeteiligung durch Einräumung einer entscheidenden Stimme gestärkt werden und jenen eine kleinteiligere Bedarfsplanung ermöglicht werden. Diese die funktionale Selbstverwaltung nicht beachtende Regelung war bereits in abgeschwächter Form im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung enthalten. 
  • Pflegereform und soziale Pflegeversicherung: Die Reformbestrebungen sind bei der Pflege besonders ambitioniert, wollen die Verhandlungspartner das System doch gleichzeitig „einfacher, flexibler und bezahlbarer“ machen. Genaues zu der anvisierten „großen Pflegereform“ kann dem Papier der Arbeitsgruppe jedoch nicht entnommen werden. Innerhalb von sechs Monaten soll eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe auf Ministerebene unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände Vorschläge für eine Strukturreform entwerfen. Anknüpfend an die Entwürfe aus der vergangenen Legislatur sollen zudem binnen 100 Tagen Gesetze zur Pflegekompetenz, Pflegeassistenz und zur Einführung der „Advanced Practice Nurse“ finalisiert werden. Die erforderliche Finanzierung der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) soll kurzfristig mittels einer Rückerstattung der während der COVID-19-Pandemie entnommenen Gelder aus dem Ausgleichsfonds in Höhe von 5,22 Milliarden Euro erfolgen, was sachgerecht ist. Langfristig sei zur Finanzierung indes eine Heranziehung versicherungsfremder Leistungen erforderlich.
  • Gesundheitsforschung: In der klinischen Forschung sollen Hürden abgebaut und Regelungen mit anderen EU-Staaten harmonisiert werden. Zudem soll ein Registergesetz aufgesetzt und die Datennutzung beim Forschungsdatenzentrum Gesundheit verbessert werden. Zum Schutz sensibler Gesundheitsdaten sollen Verstöße hiergegen konsequent geahndet werden. Auch soll sich Deutschland nach dem Bestreben der Verhandelnden stärker in internationale Organisationen wie die WHO einbringen.
  • Digitalisierung im Gesundheitswesen: Die angehende Koalition strebt überdies ein Mehr an Digitalisierung im Gesundheitswesen an. Die Pläne beschränken sich nicht nur auf Anreize, wie die Verbesserung der Rahmenbedingungen und Honorierung für Videosprechstunden, Telemonitoring und Telepharmazie. Auch durch Verpflichtungen soll die rückständige Digitalisierung vorangetrieben werden. So soll etwa noch in diesem Jahr eine stufenweise Ausrollung der elektronischen Patientenakte mit verpflichtender Nutzung und Sanktionen bei Nicht-Nutzung erfolgen. Auch die Anbieter von Software- und IT-Lösungen im Bereich Gesundheit und Pflege werden in die Pflicht genommen. Jene müssen bis 2027 einen verlustfreien, unkomplizierten, digitalen Datenaustausch auf Basis einheitlich definierter Standards sicherstellen.

B. Fazit  

In Sachen Gesundheitspolitik macht Schwarz-Rot allem Anschein nach ernst und forciert einen echten Politikwechsel. Für alle Akteure im Gesundheitswesen empfiehlt sich deshalb ein genauer Blick auf die in der anlaufenden Legislaturperiode bevorstehenden Novellierungen. Das Team von Gleiss Lutz berät Sie dabei gerne.
 

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