Gleiss Lutz hat die Radio Marketing Service GmbH & Co. KG (RMS) in einem Grundsatzverfahren erfolgreich vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht vertreten.
Nach einer erstinstanzlichen Niederlage für RMS, hat ein Gleiss Lutz-Team um Kartellrechtspartner Dr. Moritz Holm-Hadulla die Vertretung von RMS übernommen. Die Klage der Lokal-Radio Cottbus GmbH und der Brandenburger Lokalradios GmbH, zweier Betreiber lokaler Radiosender, gegen die RMS u.a. auf Aufnahme in die Kombinationsvermarktung der RMS wurde nun in der Berufungsinstanz vollumfänglich abgewiesen. Mit dem Urteil stellt das Gericht insbesondere klar, dass der im Zusammenhang mit der Aufnahme von Sendern in die Vermarktung angewendete Kriterienkatalog nicht zu beanstanden ist und der RMS auch als führender Vermarkter Spielraum bei der Gestaltung ihrer Angebote zusteht.
Die RMS Radio Marketing Service ist der führende Vermarkter von Werbezeiten privater Radiosender in Deutschland. Das Vermarktungsangebot von RMS umfasst alle Dienstleistungen aus dem gesamten Audiospektrum: Werbezeiten und -formate von 169 privaten Radiosendern sowie über 1100 Online-Audio-Streams und mobile Apps.
Für RMS war folgendes Gleiss Lutz-Team tätig: Dr. Moritz Holm-Hadulla (Partner, Federführung), Dr. Christoph Stock, Vanessa Gehle (alle Medien/Kartellrecht, Stuttgart), Dr. Luidger Röckrath (Counsel), Dr. Simon Fischer (beide Dispute Resolution, München).
Gleiss Lutz-Partner Moritz Holm-Hadulla berät regelmäßig führende Unternehmen aus der Medienbranche zu kartellrechtlichen Fragen, zum Beispiel ProSiebenSat.1 in kartellrechtlichen Zivilrechtsstreitigkeiten gegen RTL2, MTV und Tele5, den Pay-TV-Sender Sky in einem Verwaltungsverfahren des Bundeskartellamts im Zusammenhang mit der Ausschreibung der UEFA Champions League Rechte oder ProSiebenSat.1 und RTL bei der Gründung der netID, einer Log-in-Allianz mit United Internet.