Mandat

Gleiss Lutz stoppt für Evonik Degussa Veröffentlichung von Kronzeugeninformationen

Gleiss Lutz hat für Evonik Degussa vor dem Gericht der Europäischen Union eine einstweilige Anordnung erwirkt, die es der Europäischen Kommission erstmals bis auf Weiteres untersagt, Kronzeugeninformationen zu veröffentlichen. Das Gericht in Luxemburg schafft damit einen Präzedenzfall, der für alle durch Kronzeugen aufgedeckten Kartellfälle Bedeutung hat. Mit weiteren ähnlichen Verfahren ist zu rechnen.

Evonik Degussa wehrt sich in dem anhängigen Verfahren (Az. T-341/12) gegen die Pläne der Kommission, mehrere Jahre nach der Veröffentlichung einer nicht-vertraulichen Fassung der Bußgeldentscheidung im Fall Wasserstoffperoxid weitere detaillierte Informationen zu veröffentlichen. Diese stammen aus den Kronzeugenerklärungen von Evonik Degussa und anderen Kronzeugen. Evonik Degussa macht u .a. geltend, dass solche aus Kronzeugendokumenten stammende Informationen unter das Berufsgeheimnis fallen und dass ihre Veröffentlichung das berechtigte Vertrauen von Evonik Degussa in die Geheimhaltung der von Kronzeugen übermittelten Informationen verletzten würde.  

In seinem Beschluss folgt das Gericht der Argumentation von Evonik Degussa: Eine Veröffentlichung möglicherweise vertraulicher Informationen vor einer endgültigen Entscheidung in der Hauptsache könnte das Grundrecht der Antragstellerin auf Schutz des Berufsgeheimnisses aushöhlen. Das Grundrecht auf einen effektiven Rechtsbehelf würde damit unwiederbringlich beeinträchtigt werden. Das Gericht hält den Erlass der beantragten einstweiligen Anordnung zur Vermeidung von möglichen schweren und irreparablen Schäden in den Grundrechtspositionen von Evonik Degussa daher für dringend geboten. Damit hat das Gericht die grundrechtliche Dimension des einstweiligen Rechtsschutzes anerkannt und dessen Bedeutung im Unionsrecht aufgewertet. Die Tragweite des im vorliegenden Fall erwirkten Beschlusses des Gerichts geht damit weit über den Einzelfall hinaus.  

Evonik Degussa wird vor dem Gericht der Europäischen Union von den Gleiss Lutz-Anwälten Dr. Christian Steinle (Partner, Stuttgart), Christian v. Köckritz (Brüssel) und Dr. Moritz Holm-Hadulla (Stuttgart, alle Kartellrecht) vertreten.

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