Die Europäische Kommission hat mit Entscheidung vom 8. Juli 2021 einen Kartellverstoß der Unternehmen BMW, Volkswagen und Daimler im Bereich der Abgasreinigung für Diesel-Fahrzeuge im EWR festgestellt und Geldbußen gegen BMW und Volkswagen in Höhe von insgesamt EUR 875 Mio. erlassen. Aufgrund der frühzeitigen und umfassenden Kooperation mit der Europäischen Kommission konnte Daimler als Kronzeuge ein ansonsten gegen das Unternehmen drohendes Bußgeld vollständig vermeiden.
Es handelt sich um die erste Entscheidung der Europäischen Kommission, mit der ein wettbewerbswidriges Verhalten geahndet wird, das lediglich die Beschränkung des technischen Fortschritts betrifft und keinen Bezug zu Preisfestsetzung, Marktaufteilung oder Kundenzuteilung aufweist.
Gleiss Lutz hat Daimler in diesem Verfahren mit folgendem Kartellrechts-Team begleitet: Dr. Ulrich Denzel (Partner, Stuttgart), Dr. Gregor Wecker (Counsel, Stuttgart, beide Federführung), Dr. Christian von Köckritz (Partner, Brüssel), Dr. Harald Weiß (Counsel, Brüssel), Dr. Laura Roßmann (Stuttgart), Helen Haffner (Stuttgart), Susann Wittig (Stuttgart), Jose Benitez Fernandez (Stuttgart), Moritz Krause (Stuttgart), Ramona Wehrle (Stuttgart).
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