Energie & Infrastruktur

Update Offshore-Windenergie – Erste Zuschläge für im Flächenentwicklungsplan 2023 festgelegte Flächen

Die Bundesnetzagentur ("BNetzA") hat am 12. Juli 2023 die Ergebnisse der Ausschreibungen für nicht zentral voruntersuchte Flächen und am 10. August 2023 die Ergebnisse der Ausschreibungen für zentral voruntersuchte Flächen für das Kalenderjahr 2023 bekannt gegeben. Das Ausschreibungs- und Zuschlagsverfahren konnte für die ausgeschriebenen nicht zentral voruntersuchten Flächen eine Gesamtsumme von 12,6 Mrd. EUR erzielen. Grundlage für die Ausschreibungen ist der durch das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie ("BSH") veröffentlichte Flächenentwicklungsplan ("FEP") 2023. Mit den im FEP verbindlich festgelegten Flächen und Ausschreibungsvolumina soll das Ausbauziel von Offshore-Windenergie von derzeit 8 Gigawatt auf 30 Gigawatt installierter Leistung bis zum Jahr 2030 erreicht werden.

Überblick zum Ausschreibungs- und Zuschlagsverfahren

Die im FEP verbindlich festgelegten Flächen und Ausschreibungsvolumina werden durch die BNetzA im FEP jeweils angegebenen Kalenderjahre ausgeschrieben. Neben der Ausschreibung von zentral voruntersuchten Flächen werden auch nicht zentral voruntersuchte Flächen ausgeschrieben. Bei den nicht zentral voruntersuchten Flächen haben die bezuschlagten Bieter vor der Errichtung der Windparks Voruntersuchungen hinsichtlich Meeresumwelt, Baugrund sowie wind- und ozeangraphischer Verhältnisse in eigener Zuständigkeit durchzuführen. Gebote können für ausgeschriebene nicht voruntersuchte Flächen jeweils zum 1. Juni eines Kalenderjahres und für voruntersuchte Flächen jeweils zum 1. August eines Kalenderjahres abgegeben werden.

Den Zuschlag für eine nicht zentral voruntersuchte Fläche erhält der Bieter, der den geringsten Förderbedarf für einen Windpark auf der Fläche anmeldet. Geben mehrere Bieter unter Verzicht auf eine Förderung (insbesondere Marktprämie) ein Gebot von Null Cent pro Kilowattstunde ab, wird ein sog. dynamisches Gebotsverfahren durchgeführt. Im Rahmen des dynamischen Gebotsverfahrens erhält den Zuschlag der Bieter mit der höchsten Zahlungsbereitschaft (sog. Eintrittsgeld). Die Erlöse aus dem dynamischen Gebotsverfahren fließen zu 90 Prozent in die Stromkostensenkung und zu jeweils 5 Prozent in den Meeresnaturschutz sowie die Förderung einer umweltschonenden Fischerei.

Den Zuschlag für eine zentral voruntersuchte Fläche erhält der Bieter, dessen Gebot nach einem Bewertungsverfahren die höchste Punktzahl erhält. Dabei ist die Höhe des Gebotswerts von maßgeblicher Bedeutung, da hierfür die meisten Bewertungspunkte vergeben werden. Darüber hinaus werden vier qualitative Kriterien bewertet.

Ausschreibungs- und Zuschlagsverfahren 2023

Am 31. Januar 2023 hat die BNetzA vier nicht zentral voruntersuchte Flächen in Nord- und Ostsee mit einer Gesamtleistung von 7.000 MW für Windenergieanlagen auf See zur Ausschreibung gestellt. Für diese Flächen konnten Bieter Gebote bis zum 1. Juni 2023 abgeben. Da mehrere Bieter pro Fläche Null-Cent-Gebote abgaben und auf Förderung verzichteten, wurde erstmals ein dynamisches Gebotsverfahren durchgeführt, mit dem die Zahlungsbereitschaft der Bieter abgefragt wurde. Die Ermittlung der Zuschlagsberechtigten erfolgte dabei online in mehreren Gebotsrunden mit ansteigenden Gebotsstufen.

Der Zuschlag für die Fläche N-11.1 mit einem Ausschreibungsvolumen von 2.000 MW wurde nach 64 Gebotsrunden zu einem Gebotswert von 1,83 Mio. EUR/MW vergeben. Die Fläche N-12.1 (Ausschreibungsvolumen 2.000 MW) erhielt einen Zuschlag nach 65 Gebotsrunden für einen Gebotswert von 1,875 Mio. EUR/MW. Der bezuschlagte Gebotswert für die Fläche N-12.2 (Ausschreibungsvolumen 2.000 MW) beläuft sich nach 55 Gebotsrunden auf 1,56 Mio. EUR/MW und für die Fläche O-2.2 (Ausschreibungsvolumen 1.000 MW) nach 72 Gebotsrunden auf 2,07 Mio. EUR/MW. Die erzielte Gesamtsumme beträgt 12,6 Mrd. EUR.

Am 27. Februar 2023 hat die BNetzA vier zentral voruntersuchte Flächen in der Nordsee mit einer Gesamtleistung von 1.800 MW ausgeschrieben. Für diese Flächen konnten Bieter Gebote bis zum 1. August 2023 abgeben. 

Mit den erteilten Zuschlägen haben die bezuschlagten Bieter einen Anspruch auf die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens zur Errichtung und zum Betrieb von Windenergieanlagen auf der Fläche sowie einen Anspruch auf Anschluss und Netzanbindungskapazität.

Ausblick

Die im Ausschreibungs- und Zuschlagsverfahren erzielte Gesamtsumme für nicht voruntersuchte Flächen in 2023 von 12,6 Mrd. EUR verdeutlicht im hohen Maß die Attraktivität von Investitionen in Offshore-Windenergie. Der Ausbau von Windenergie auf See wird weiter vorangetrieben, da für 2024, 2025, 2026 und 2027 bereits im FEP 2023 zehn weitere Flächen für Offshore-Windenergie mit einer Gesamtleistung von 14.000 MW festgelegt sind.

Im Jahr 2024 werden nach dem FEP 2023 drei zentral voruntersuchten Flächen in der Nordsee mit einem Ausschreibungsvolumen von insgesamt 5.500 MW zum 1. August 2024 ausgeschrieben. Im Einzelnen umfasst die Ausschreibung die Fläche N-9.1 (Inbetriebnahme 3. Quartal 2029) und N.9.2 (Inbetriebnahme 3. Quartal 2028) mit einer zu installierenden Leistung von jeweils 2.000 MW sowie die Fläche N-9.3 (Inbetriebnahme 4. Quartal 2029) mit einer zu installierenden Leistung von 1.500 MW. Des Weiteren werden nach dem FEP zwei nicht zentral voruntersuchte Flächen in der Nordsee von insgesamt 2.500 MW zum 1. Juni 2024 ausgeschrieben; N-11.2 mit einer zu installierenden Leistung von 1.500 MW und N-12.3 mit einer zu installierenden Leistung von 1.000 MW (Inbetriebnahme jeweils im 3. Quartal 2031).

Weitere Ausschreibungen für zwei zentral voruntersuchte Flächen in der Nordsee erfolgen nach dem FEP 2023 in 2025 zum 1. August 2025. Im Einzelnen wird in 2025 die Fläche N-10.2 mit einer zu installierenden Leistung von 500 MW sowie die Fläche N-10.1 mit einer zu installierenden Leistung von 2.000 MW ausgeschrieben. Die Inbetriebnahme der Windkraftanlagen erfolgt jeweils im 3. Quartal 2030.

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