Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz wurde kürzlich vom Bundestag verabschiedet und tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Anders als in politischen Statements und der medialen Berichterstattung teilweise bekundet, sind davon nicht nur große Unternehmen, sondern auch kleinere und mittelständische Unternehmen mit Sitz im In- und Ausland zumindest mittelbar betroffen.
Mit dem Gesetz werden erstmals flächendeckend Bemühenspflichten für den eigenen Geschäftsbereich und die Lieferketten eingeführt, ohne dass es dabei auf die Art des Produkts oder die Branche ankommt. Verstöße können mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden und es drohen erhebliche zivilrechtliche Haftungsrisiken.
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