Am 8. Dezember 2023 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) seine Stromspeicher-Strategie vorgelegt. Mit dieser möchte das Ministerium den derzeitigen Hochlauf der Stromspeicher unterstützen und eine optimale Integration der Stromspeicher in das Stromsystem erreichen. Hierfür hat das BMWK eine Vielzahl von Handlungsfeldern identifiziert. Die Branchenverbände hatten ihre Stellungnahmen zur Stromspeicher-Strategie bis zum 16. Januar 2024 abzugeben. Mit der Stromspeicher-Strategie gibt die Bundesregierung einen wertvollen Ausblick auf die künftigen Rahmenbedingungen für den Betrieb von Stromspeichern und die weiterhin offenen Aspekte.
Hintergrund der Relevanz der Stromspeicher
Die Stromversorgung soll bereits im Jahr 2035 nahezu klimaneutral sein. Die Integration der stark wachsenden Stromerzeugung aus Windenergie und Photovoltaik ins Energiesystem wird diesem in Zukunft viel Flexibilität abverlangen. Stromspeicher sind mit Blick auf das Energiesystem zum einen für die Energiespeicherung, zum anderen für die Stabilität des Stromsystems und des Stromnetzes von zentraler Bedeutung. Aufgrund ihrer schnellen Reaktionsfähigkeit sind Stromspeicher besonders dazu geeignet, sehr kurzfristige Leistungsspitzen aufzunehmen oder abzugeben und so die Frequenz im Stromnetz zu stabilisieren. Daher kommt Stromspeichern eine wichtige Rolle im Stromnetz der Zukunft zu.
Marktbedingter Hochlauf
Stromspeicher sind in Großspeicher (Pumpspeicherkraftwerke (PSW), Großbatteriespeicher) und Kleinspeicher (Gewerbespeicher, Heimspeicher und rückspeisende Elektromobile) zu unterteilen. Neben PSW werden auch immer mehr Großbatteriespeicher gebaut. Der größte Anteil der derzeit gemeldeten Batteriespeicher entfällt auf Heimspeicher. Insgesamt erkennt das BMWK in der starken Zunahme einen marktbedingten Markthochlauf, der gefördert werden soll. Dieser Hochlauf belegt, dass die Wirtschaftlichkeit von Stromspeicheranlagen aktuell grundsätzlich gegeben ist. Um den Hochlauf weiter zu fördern, hat das BMWK in seiner veröffentlichten Stromspeicher-Strategie die aktuelle Situation und den aktuellen Rechtsrahmen analysiert und auf dieser Grundlage Handlungsfelder zur zielgerichteten Förderung und Unterstützung des Hochlaufs ausgemacht. Teilweise wurde bereits mit der Umsetzung dieser Maßnahmen begonnen.
Aus Reihen der Verbände wird die aktuelle Wirtschaftlichkeit der Stromspeicher mit Skepsis betrachtet. Denn die aktuelle Wirtschaftlichkeit basiert weitgehend auf dem Einsatz für Regelenergie und den bisher ausreichend hohen Preisen für Primärregelleistung. Dem könnte eine weitergehende Liberalisierung der Strommärkte entgegenwirken, um zeitlich begrenzt auch hohe Preise an den Strommärkten zuzulassen, wodurch die notwendige Grundlage für die Wirtschaftlichkeit der Speicher im Arbitragehandel gewährleistet werden könnte.
Welche Handlungsfelder wurden identifiziert?
Verbesserung der Daten und Modelle
Ganz allgemein hat es sich das BMWK zur Aufgabe gesetzt, Hemmnisse, die den marktbedingten Hochlauf beeinträchtigen, zu identifizieren und ihnen entgegenzuwirken. Gleichzeitig möchte das Ministerium eine Versachlichung und Konkretisierung der Debatte erreichen, da momentan unterschiedliche Annahmen und Zahlen für den Bedarf an Speicherkapazitäten kursieren. Auf der verbesserten Grundlage soll neben Batteriewachstumsmodellen auch eine „Speicherstatistik“ entwickelt werden. Hierdurch macht das BMWK deutlich, dass seine Stromspeicher-Strategie eine langfristige ist und der Markt nachhaltig gefördert werden soll. Neben diesen erkenntnisfördernden Maßnahmen sieht das BMWK auch konkreten Reformbedarf und plant, den Rechtsrahmen fortzuentwickeln:
Anpassung der Förderung nach dem EEG
So soll – mit Blick auf die Förderung nach § 19 EEG – geprüft werden, ob die Bedingungen so verbessert werden können, dass in Stromspeichern nicht nur ausschließlich Strom aus EE-Anlagen (sog. Grünstrom), sondern auch ergänzend allgemein Strom aus dem Netz (sog. Graustrom) gespeichert werden kann, ohne die Förderung für den gespeicherten Grünstrom-Anteil zu verlieren. Durch die aufgrund der aktuellen Regelung notwendigen strikten Trennung gehen wertvolle Speicherpotenziale verloren.
Für sich daraus ergebende messtechnische Probleme zur Unterscheidung von gleichzeitig eingespeichertem Grau- und Grünstrom existieren bereits technische Lösungen. Diese sind in der Sache bereits in § 21 Abs. 1 und 4 EnFG angelegt. Im Rahmen der Anpassung des § 19 EEG kann auf diese Erfahrungen zurückgegriffen werden. Da jede gespeicherte MWh die fossile, in Zukunft immer teurer werdende notwendige Spitzenleistung reduziert, ergeben sich aus der Anpassung des § 19 EEG auch volkswirtschaftliche Vorteile.
Förderung von Stromspeichern im Zusammenhang mit EE-Anlagen
Daneben begrüßt das BMWK die Ankündigung der Branche, neue Solarparks im Regelfall mit Batteriespeichern auszustatten. Das Ministerium möchte prüfen, ob weitere Anreize für die Errichtung erzeugungsnaher Speicher, insbesondere für Wind- und Bestandsanlagen, erforderlich sind. In diesem Zusammenhang prüft das BMWK auch Optionen für eine Weiterentwicklung der Innovationsausschreibungen.
Über diese Erwägungen des BMWK hinaus sind auch die Regelungen zum Redispatch bei Speichern, die zusammen mit EE-Anlagen betrieben werden, problematisch. Aufgrund der aktuellen Regelung darf der von den EE-Anlagen produzierte Strom nicht in die Stromspeicher geladen werden, wenn die EE-Anlagen im Engpassfall gedrosselt werden müssen. Hier sollte schnell für eine Verbesserung gesorgt werden. Hierzu könnten Speicher auch im Rahmen von CfDs (Contracts for Difference) eingebunden werden.
Des Weiteren ist die aktuelle Praxis bei der Auslegung von Netzverknüpfungspunkten für EE-Anlagen mit Stromspeichern nicht interessengerecht. So ist es in diesem Rahmen etwa nicht sinnvoll, das Maximum der EE-Anlagen und die Speicherleistung zu addieren, da diese regelmäßig antizyklisch genutzt werden. Hier sollte für eine interessengerechte Auslegung gesorgt werden. Insgesamt können Netzanschlüsse am effizientesten genutzt werden, wenn sie EE- und Speicheranlagen gemeinsam genutzt werden (hybriden Netzverknüpfungspunkte). Des Weiteren sollte nicht nur über die Ausstattung von neuen EE-Anlagen mit Stromspeichern diskutiert werden. Vielmehr sollten auch Anlagen, die einem Retrofit unterliegen, in den Blick genommen werden.
Reduzierung der Netzentgelte
Mit Blick auf die Netzentgelte stellt das BMWK eine Diskussion über eine Verlängerung des aktuell bis 2029 geltenden Entfalls der Netzentgelte für Großspeicher gemäß § 118 Abs. 6 EnWG in Aussicht. Hinsichtlich der Kleinspeicheranlagen erkennt das BMWK das Problem, dass die derzeitige Netzentgeltssystematik in der Niederspannung mit Arbeitspreisen zur größtmöglichen eigenen Nutzung des selbst erzeugten Stroms anreizt. In der Folge kann das Flexibilisierungspotenzial der Kleinspeicher nicht genutzt werden. Das ändere sich durch die Festlegung zu steuerbaren Verbrauchseinrichtungen der Bundesnetzagentur, indem Kleinspeichern wie etwa Wärmepumpen oder Heimspeichern die Möglichkeit eröffnet wird, von verringerten Netzentgelten zu profitieren.
Die Ausführungen des BMWK lassen leider weitere Vorschläge für Anreize für Kleinspeicher vermissen. So könnte eine Ausweitung der Befreiung auf mobile Speicher sowie andere wichtige Flexibilitätstechnologien (Power-to-Heat und Elektrolyseure) geprüft werden. So könnten die aus der Festlegung zu steuerbaren Verbrauchseinrichtungen folgenden zeitvariablen Netzentgelte zu dynamischen Netzentgelten weiterentwickelt werden.
Anpassung der Baukostenzuschüsse und Netzanschlusskostenbeiträge
Als weiteres Hemmnis sieht das BMWK zudem den Umstand an, dass regional große Kostenunterschiede für Stromspeicherprojekte bestehen und die Projektkosten in der Folge nur schwierig kalkuliert werden können. Daher soll die Bundesnetzagentur prüfen, ob – um diesen Unterschieden entgegenzuwirken – verbindliche Vorgaben für Baukostenzuschüsse und Netzanschlusskostenbeiträge erforderlich sind.
Darüber hinaus wäre es wünschenswert, einen Erlass oder zumindest eine Ermäßigung für netzdienliche Speicher einzuführen.
Abbau bürokratischer Hürden
Des Weiteren werden auch bürokratische Hürden adressiert, genauer zu langsame Netzanschlüsse und zu lange und komplizierte Genehmigungsverfahren. Mit Blick auf die zu geringe Geschwindigkeit der Netzanschlüsse misst das BMWK vier Themenkomplexen Bedeutung zu: Der „Vereinheitlichung der technischen Anschlussbedingungen“, der „Vereinfachung des Netzanschlussverfahrens“, der „Nutzbarmachung von Netzkapazitäten“ und der „Kostentransparenz“. Das BMWK stellt in Aussicht, die Vorschläge der Branche schnellstmöglich umzusetzen bzw. die Umsetzung anzustoßen. Daneben will das BMWK prüfen, ob der in § 8 Absatz 1 EEG bestehende Netzanschlussvorrang für „Grünstromspeicher“ auf sämtliche Energiespeicheranlagen ausgeweitet werden soll. Auch sollen die Genehmigungsverfahren im umfassenden Sinne für Großspeicheranlagen allgemein verkürzt und vereinfacht werden.
Steigerung der lokalen Akzeptanz
Auch gesellschaftliche Hemmnisse – also Fragen der lokalen Akzeptanz – werden in der Speicherstrategie adressiert. Kommunalpolitischer Widerstand kann die Durchsetzung insbesondere großer Stromspeicherprojekte bedrohen. Daher prüft das BMWK, ob und inwieweit die lokale Akzeptanz der Stromspeicheranlagen durch eine bessere finanzielle Beteiligung der Gemeinden erreicht werden kann. Zum einen fasst das BMWK eine Änderung des § 29 GewStG durch das Bundesfinanzministerium ins Auge, um die gewerbesteuerlichen Maßstäbe, die bislang für Betriebe, die ausschließlich Anlagen zur Erzeugung von Strom betreiben, gelten, auch auf Speicherbetreiber zu erstrecken. Zum anderen möchte das BMWK prüfen, ob eine finanzielle Beteiligung der Gemeinden an den Stromspeichern im Sinne des § 6 EEG möglich und sinnvoll ist. Hilfreich sind in diesem Zusammenhang auch die bereits umgesetzten Maßnahmen wie die Einstufung von Stromspeichern als im überragenden öffentlichen Interesse, um diesen bei Planungsentscheidungen und Genehmigungsentscheidungen in der Abwägung entsprechend hohes Gewicht zu verleihen.
Marktgestützte Beschaffungssysteme zur Steigerung der Systemstabilität
Das BMWK erkennt die Notwendigkeit, dass Stromspeicher künftig einen stärkeren Beitrag zur Systemstabilität leisten müssen. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen technische Eigenschaften von Stromspeicheranlagen und Beschaffungsverfahren weiterentwickelt werden. Das BMWK sieht drei Wege, um die Beiträge von Stromspeichern zu beschaffen. Erstens als verpflichtende technische Anforderungen im Rahmen der Netzanschlussregeln, zweitens über eine freiwillige marktgestützte Beschaffung und drittens als Bestandteil von Netzbetriebsmitteln der Netzbetreiber. Die Bundesnetzagentur hat bereits im Rahmen des § 12h EnWG marktgestützte Beschaffungssysteme für sogenannte nichtfrequenzgebundene Systemdienstleistungen bereitgestellt. Aktuell werden marktgestützte Beschaffungssysteme für Spannungsregelung/Blindleistung und Momentanreserve erarbeitet, für die Stromspeicheranlagen sehr gut geeignet sind. Die Festlegungen hierfür sind für 2024 geplant. Ganz allgemein möchte das BMWK prüfen, inwieweit (durch Festlegungs- oder Genehmigungsverfahren) die Rahmenbedingungen so verbessert werden können, dass Stromspeicheranlagen künftig verstärkt Regelleistung erbringen können. Damit verdeutlicht das BMWK die netzstabilisierende Rolle, die den Stromspeichern in Zukunft zukommen soll.
Daneben wäre es hilfreich, wenn Netzbetreiber künftig Batteriespeicher in der Planung als Netzbetriebsmittel berücksichtigen könnten. Denn Batteriespeicher können unter Umständen eine günstigere Alternative zum Netzausbau sein.
Evaluierung von „Netzbooster“-Anlagen
Die §§ 11a und 11b EnWG ermöglichen es bereits jetzt Netzbetreibern, unter gewissen Voraussetzungen Batteriespeicher zu rein netzbetrieblichen Zwecken zu errichten und zu betreiben. Zur Evaluierung der damit verbundenen Möglichkeiten wartet das BMWK auf den Bericht von den Betreibern zweier sogenannter „Netzbooster“-Pilotanlagen. Fallen diese Berichte positiv aus, erschließen sich neue Geschäftsfelder.
Für die erfolgreiche Evaluierung der Netzbooster ist es entscheidend, dass die Kriterien für die Evaluierung transparent sind und dass die Kosten-Nutzen-Abwägung eine zentrale Rolle spielt. Parallel können sodann die Rahmenbedingungen für eine Beschaffung von weiteren Speicherkapazitäten auch am Markt fortentwickelt werden.
Aktivierung der Potenziale des bidirektionalen Ladens
Das BMWK möchte die Potenziale des bidirektionalen Ladens von Elektromobilen aktivieren. Hierfür verweist es auf zuletzt von ihm erfolgreich angestoßene Projekte – so hat etwa der Beirat der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur konkrete Handlungsempfehlungen erarbeitet, um bidirektionales Laden diskriminierungsfrei zu ermöglichen. Auch in Zukunft stellt das BMWK die Arbeit an Verbesserungsvorschlägen der rechtlichen Rahmenbedingungen auf europäischer und nationaler Ebene in Aussicht. Leider stellt das Ministerium bislang keine konkreten Maßnahmen für die Zukunft vor.
Elektromobile bieten große, bereits vorhandene Stromspeicherkapazitäten. Daher ist der Ausbau des bidirektionalen Ladens sinnvoll. Dabei muss aber berücksichtigt werden, dass dieses Potential immer nur beschränkt und kleinteilig zur Verfügung steht, sodass bidirektionales Laden große stationäre Batteriespeicher nicht ersetzen können wird. Um das Potential aber auch tatsächlich nutzen zu können, ist ein schneller Hochlauf intelligenter Messsysteme, insbesondere Heim-Energiemanagementsysteme (HEMS), die automatisiert auf Preissignale vom Netz oder vom Markt reagieren können, entscheidend.
Stromspeicher als Flexibilitätsoption
Das BMWK möchte unter Einbeziehung der Diskussionen aus der „Plattform Klimaneutrales Stromsystem“ Stromspeicher als Flexibilitätsoption im Markt und im Netz stärken. Hierfür sollten verschiedene Einnahmequellen berücksichtigt werden.
Die Position der Stromspeicher könnte ferner dadurch verbessert werden, dass Stromspeicher im Rahmen des § 13k EnWG zugelassen werden („Nutzen statt Abregeln“). Daneben ist zu bedenken, dass Elektrolyseure und Wärmespeicher ebenso wie Batteriespeicher netzdienlich flexibel steuerbar sind. Daher sollte geprüft werden, ob diese Anlagen den Batteriespeichern gleichgestellt werden sollten. Insgesamt sind Regelungen, die Speicher auf eine oder wenige Funktionen begrenzen, hinderlich für die Flexibilität.
Förderung von Forschung und Aufbau von Produktionskapazitäten
Nicht zuletzt evaluiert das BMWK fortlaufend, wie die Innovation und Forschung gefördert werden kann. Zudem weist das Ministerium auf seine Aktivitäten im Bereich des Aufbaus von Produktionskapazitäten im Bereich der Batteriezellfertigung und der gesamten Batterie-Wertschöpfung hin.
Weitere Anmerkungen und Aspekte
Kritik an der Umsetzung der EU-Energiespeicherdefinition ins deutsche Recht
Kritisch ist die Auffassung des BMWK zu sehen, dass trotz der Übertragung der EU-Energiespeicherdefinition ins EnWG Stromspeicher energierechtlich weiterhin als Verbraucher oder Erzeuger zu behandeln seien. Diese Auffassung entspricht weder der EU-Vorgabe, die die Tätigkeit der Energiespeicherung definiert, noch wird eine solche Einordnung der Rolle der Stromspeicher für das Stromnetz gerecht. Denn den Stromspeichern drohen dann Doppelbelastungen, nämlich als Erzeuger und als Verbraucher, etwa wenn sie für den gespeicherten Strom als ihren „Brennstoff“ Netzentgelte, Abgaben und Umlagen zahlen müssen, die Erzeuger aus Primärenergie nicht zahlen müssen. Solche Ergebnisse sind nicht interessengerecht.
Fehlende Technologieoffenheit
Insgesamt lässt die Stromspeicherstrategie mehr Technologieoffenheit vermissen. So müssen neben Batteriespeicher und Pumpspeicherwerke auch andere, im Einzelfall sinnvolle Technologien, die Energie in einem anderen Medium speichern und zurückverstromen, mit in den Blick genommen werden. So wird etwa die „Langzeit-Speicherung“ insgesamt zu wenig adressiert.
Ausblick
Die Stromspeicher-Strategie des BMWK macht deutlich, welche Bedeutung das Ministerium der Technologie der Stromspeicher in Zukunft zumisst. Auch wird ersichtlich, dass die wesentlichen Themen und Problempunkte erkannt werden. Auch wenn die Strategie des BMWK sich auf richtige Themen fokussiert und erste Ansätze skizziert, benennt das BMWK konkrete Maßnahmen derzeit allenfalls punktuell. Dies gilt auch für die Frage, welche Funktionen Speicher im Stromsystem der Zukunft konkret übernehmen sollen. Es fehlt bislang eine differenzierte Betrachtung verschiedener Marktsegmente wie etwa Heimspeicher, Gewerbe- und Industriespeichern sowie Netzspeichern und erzeugungsnahen Großspeichern in Solar- und Windparks. Relevante Potentiale können ferner im Bereich mobiler Speicher der Elektromobilität liegen. Die Stromspeicher-Strategie ist insofern vor allem bislang ein Statusbericht.
Das BMWK sollte die Stromspeicherstrategie nochmal nachschärfen und fortlaufend entwickeln sollte, um den praktischen Bedürfnissen des Marktes gerecht zu werden und so den Hochlauf – wie angestrebt – effektiv fördern zu können.