Öffentliches Recht

Aktionsplan für Stahl und Metalle der Europäischen Union

Am 19. März 2025 stellte die Europäische Kommission einen Aktionsplan vor, um eine wettbewerbsfähige und dekarbonisierte Stahl- und Metallindustrie in Europa zu sichern („European Steel and Metals Action Plan“).

Der Plan erkennt die große Bedeutung und strategische Wichtigkeit des Sektors an. Die Kommission hebt dabei die strategische Bedeutung von Metallen wie Stahl und Aluminium für Europas Verteidigungsfähigkeit hervor und bekennt sich zu dem daraus folgenden Erfordernis einer stabilen und resilienten Lieferkette hinsichtlich solcher kritischen Metalle für Europas Verteidigungsindustrie. Zudem stellt sie fest, dass der aktuelle wirtschaftliche Kontext es der europäischen Metallindustrie erschwert, in die Dekarbonisierung zu investieren, was dazu führt, dass die kommerzielle und finanzielle Geschäftsgrundlage nicht ausreicht, um Investoren und Kunden anzuziehen. Der Aktionsplan ist darauf ausgelegt, Werksschließungen sowie weiteren industriellen Rückgang zu verhindern, um schwerwiegende Folgen für wichtige Wirtschaftsregionen in ganz Europa sowie strategische Sektoren wie Verteidigung und Luft- und Raumfahrt zu vermeiden. Zusätzlich zum Plan wurde ein Übergangspfad für die Metallsektoren veröffentlicht, der zusätzliche Hintergrundinformationen und eine Bottom-up-Analyse der Bedürfnisse und Herausforderungen in der Industrie sowie die von verschiedenen Interessengruppen geäußerten Ansichten bietet.

I. Aktuelle Initiativen der Europäischen Kommission

Der Europäische Aktionsplan für Stahl und Metalle soll die breiteren Initiativen des Clean Industrial Deals (deutsch: Deal für eine saubere Industrie) und des Action Plan for Affordable Energy (deutsch: Aktionsplan für erschwingliche Energie) ergänzen und bezieht sich wiederholt auf diese Initiativen. Der Aktionsplan konzentriert sich auf die spezifischen sektorbezogenen Probleme, die das Wachstum und die Dekarbonisierung der europäischen Metallindustrien verhindern. 

Darüber hinaus ergänzt der Europäische Aktionsplan für Stahl und Metalle den „ReArm Europe Plan/Readiness 2030“, den die Kommission ebenfalls am 19. März 2025 vorstellte und der konkrete rechtliche und finanzielle Mittel zur Unterstützung von Verteidigungsinvestitionen in der EU vorsieht. Die Kommission plant, mit dem „ReArm Europe Plan/Readiness 2030“ bis zu EUR 800 Milliarden für Verteidigungsinvestitionen zu mobilisieren. Eine starke Stahl- und Metallindustrie ist entscheidend für die Umsetzung des „ReArm Europe Plan/Readiness 2030“.

II. Hauptsäulen des Europäischen Aktionsplans für Stahl und Metalle

Der Aktionsplan basiert auf sechs Hauptsäulen:

1. Sicherstellung des Zugangs zu sauberer und bezahlbarer Energie für die Metallindustrien

Da Energiekosten einen großen Anteil der Produktionskosten im Sektor ausmachen, wird der Zugang zu niedrigeren Strompreisen als entscheidend für die Unterstützung des Übergangs angesehen. Der Europäische Aktionsplan für Stahl und Metalle baut auf den bereits im Aktionsplan für erschwingliche Energie vorgestellten Maßnahmen auf (Effizienzsteigerung der Netzentgelte, Senkung der Energieabgaben und -steuern und Erleichterung von Stromabnahmeverträgen), wobei der Fokus auf Lösungen liegt, die speziell auf die energieintensiven Industrien abzielen

Die Kommission konsultiert die Mitgliedstaaten zum Clean Industrial Deal State Aid Framework (CISAF) und gibt den Mitgliedstaaten Leitlinien zur Gestaltung öffentlicher Unterstützungsprogramme. Die öffentliche Unterstützung soll sich dabei auf energieintensive Industrien und die Metallsektoren konzentrieren. 

Kurzfristig fordert der Plan die Mitgliedstaaten auf, alle Flexibilitäten der europäischen Energiegesetzgebung und der Beihilferegeln zu nutzen, um die Kosten für energieintensive Industrien zu senken. Dies betrifft insbesondere die Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen (Climate, Energy and Environmental State Aid Guidelines, „CEEAG“), die Energiesteuerrichtlinie (Richtlinie 2003/96/EG) und die Beihilfeleitlinien für das Emissionshandelssystem. Die Möglichkeiten der Mitgliedstaaten zur Beschleunigung der Unterstützung der industriellen Dekarbonisierung werden auch mit der geplanten Anpassung des Clean Industrial Deal State Aid Framework im zweiten Quartal 2025 einfacher und flexibler. 

Die Kommission möchte die Probleme der langen Wartezeiten für Netzanschlüsse angehen.

Des Weiteren wird Wasserstoff als ein wichtiger Ermöglicher der Dekarbonisierung gesehen, da direkte Elektrifizierung nicht immer möglich oder kosteneffektiv ist. Im Deal für eine saubere Industrie kündigte die Kommission an, einen delegierten Rechtsakt zu kohlenstoffarmem Wasserstoff zu verabschieden, der Regeln zur Erreichung der gewünschten Treibhausgasemissionsreduktionen festlegen wird. Darüber hinaus möchte die Kommission das Mandat der Europäischen Allianz für sauberen Wasserstoff auf Sektoren umpriorisieren, in denen Wasserstoff für Dekarbonisierungsbemühungen am relevantesten ist.

Der Plan sieht auch die Entwicklung und Förderung standardisierter Ansätze zur Abwärmerückgewinnung vor.

2. Verhinderung von Carbon-Leakage

Die finanziellen Verpflichtungen des CO2-Grenzausgleichssystems (Carbon Border Adjustment Mechanism, „CBAM“) treten 2026 in Kraft. CBAM befasst sich jedoch nicht mit dem Risiko der Verlagerung von Kohlenstoffemissionen in schwächer regulierte Regionen der Welt (sog. carbon leakage) für in der EU produzierte Metalle, die dem EU ETS-Preis unterliegen und in Drittländer exportiert werden, wo sie mit Produzenten konkurrieren müssen, die in Ländern mit geringeren Klimazielen ansässig sind. Die Kommission möchte eine Lösung für dieses Problem vorschlagen, indem CBAM auf bestimmte nachgelagerte Produkte ausgeweitet wird, um zu verhindern, dass eine Verlagerung von CO2-Emissionen bei den von der CBAM abgedeckten Waren weiter nach unten in der Wertschöpfungskette erfolgt. Auch das Problem der Umgehung der CBAM-Ziele und des Greenwashings sollen angegangen werden.

3. Förderung und Schutz der europäischen industriellen Kapazitäten, insbesondere mit handelspolitischen Schutzinstrumenten

Der Aktionsplan stellt fest, dass globale Überkapazitäten die Rentabilität und Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrien bedrohen. Die EU hat bereits mehrere handelspolitische Schutzmaßnahmen ergriffen, aber die Industrie bleibt bedroht, insbesondere durch die Einführung von Zöllen auf Importe von Stahl und Aluminium durch die USA am 12. März 2025.

Die Kommission hat den Mitgliedstaaten Vorschläge zur Anpassung der Stahlschutzmaßnahmen an die herausfordernde Situation des EU-Stahlsektors unterbreitet. Da die derzeitigen Schutzmaßnahmen am 30. Juni 2026 auslaufen, die strukturellen globalen Überkapazitäten und ihre negativen handelsbezogenen Auswirkungen jedoch bis dahin nicht verschwinden werden, wird es als notwendig erachtet, Schutzmaßnahmen über dieses Ablaufdatum hinaus einzuführen. Daher ist geplant, eine langfristige Maßnahme vorzuschlagen, die ein hohes Schutzniveau für den EU-Stahlsektor bietet. Die Kommission wird auch alle zusätzlichen Maßnahmen ergreifen, die als Ergebnis der Schutzuntersuchung zu Importen bestimmter Legierungselemente als notwendig erachtet werden.

Produzenten im Aluminiumsektor in der EU haben deutlichen Marktanteil verloren und die Situation verschlechtert sich weiter im Aluminiumsektor. Daher sammelt die Kommission alle relevanten Beweise im Hinblick auf die Nutzung handelspolitischer Schutzinstrumente, einschließlich der Einleitung von Schutzmaßnahmeuntersuchungen auf einen ordnungsgemäß begründeten Antrag hin. Um die Wirksamkeit der handelspolitischen Schutzmaßnahmen zu gewährleisten, wird die Kommission prüfen, ob sie ihre Praxis durch die Einführung einer sogenannten „melted and poured rule“ („geschmolzen und gegossen“-Regel) anpassen sollte. Die Anwendung dieser Regel würde die Möglichkeit ausschließen, den Ursprung des Metallerzeugnisses durch eine minimale Umwandlung zu ändern, und mehr Sicherheit bei der Rückverfolgung des Ursprungs des Erzeugnisses bieten.

Die Kommission wird die Überwachung der Handelsströme verstärken und Untersuchungen auf der Grundlage von drohenden Verletzungen einleiten. Im Rahmen des Clean Industrial Deal und der Arbeit zur Schärfung bestehender handelspolitischer Schutzinstrumente wird die Kommission auch prüfen, ob das Lesser Duty Rule-Regime Änderungen erfordert. Darüber hinaus wird die Kommission die wirksame Umsetzung der Sanktionen gegen Russland sicherstellen und weitere Maßnahmen ergreifen, um jede Umgehung zu verhindern. Die EU-Regeln für Chemikalien (REACH) sollen vereinfacht werden.

4. Förderung der Kreislaufwirtschaft für Metalle

Der Plan zielt darauf ab, die Nachfrage nach Schrott zu stimulieren, indem die Nutzung von Schrottressourcen in der EU erhöht wird. Daher soll Schrott besser sortiert und behandelt werden, um seine Verwendbarkeit in hochwertigen Anwendungen sicherzustellen. Dieser Übergang erfordert Investitionen von Recyclern und Abnehmern sowie Anreize auf EU- und nationaler Ebene. Die Kommission wird die Festlegung von Zielen für recycelten Stahl und Aluminium in Schlüsselsektoren auf kosteneffiziente Weise vorbereiten und möchte einen Dialog mit allen relevanten Interessengruppen beginnen, um über Recycelbarkeit und Verpflichtungen zum recycelten Inhalt sowie verwandte Themen zu diskutieren. Auf dieser Grundlage will die Kommission ein Gesetz zur Kreislaufwirtschaft (Circular Economy Act) vorbereiten, das für das vierte Quartal 2026 geplant ist. Es wird auch die Umsetzung der Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte und anderer verwandter Rahmenwerke unterstützen.

Der Circular Economy Act soll die Funktionsweise der Märkte für Sekundärrohstoffe weiter verbessern und einen Binnenmarkt für Abfälle schaffen. Die Kommission wird auch prüfen, ob zusätzliche Maßnahmen (z.B. Exportgebühren) erforderlich sind, um die Verfügbarkeit von Schrott in der EU zu fördern, der mit hohen Umwelt- und Sozialstandards erzeugt wurde, und potenzielle "Schrottlecks" in Drittländer mit niedrigeren Standards zu verhindern. 

Darüber hinaus soll die Rolle der Standardisierung verbessert werden, um die Förderung von hochfestem Stahl, die Wiederverwendung von Baustahl oder die Verwertung von Stahlnebenprodukten zu erleichtern.

5. Verteidigung von qualitativ hochwertigen Industriearbeitsplätzen

Der Aktionsplan zielt darauf ab, die hochqualifizierten Arbeitsplätze im Sektor zu erhalten, eine angemessene Bezahlung, starken Arbeitsschutz und hohe Gesundheits- und Sicherheitsstandards zu bieten, die für die Wettbewerbsfähigkeit des Sektors und seinen hohen sozialen Wert unerlässlich sind. Kürzlich stellte die Kommission die Union der Kompetenzen (Union of Skills) vor, die darauf abzielt, Fähigkeiten für qualitative Arbeitsplätze zu schaffen, die Belegschaft weiterzubilden und der veränderten Arbeitsanforderungen entsprechend umzuschulen, und Fähigkeiten in der EU zu verbreiten.

Um eine bessere Unterstützung für Arbeitnehmer zu gewährleisten, die von den Übergängen betroffen sind, plant die Kommission, im Frühjahr 2025 eine gezielte Änderung der Verordnung über den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung vorzuschlagen, um die Möglichkeit der Unterstützung von Unternehmen in Restrukturierungsprozessen zu erweitern und Arbeitnehmer vor dem Risiko der Arbeitslosigkeit zu schützen. Die Kommission wird auch aktiv mit den Mitgliedstaaten und sektoralen Partnern zusammenarbeiten, um die Möglichkeiten des Europäischen Sozialfonds+ besser zu nutzen. Darüber hinaus werden das European Fair Transition Observatory und die Quality Jobs Roadmap, die im Clean Industrial Deal angekündigt wurden, wichtige Faktoren im Übergang sein. 

6. Risikominderung von Dekarbonisierungsprojekten durch Leitmärkte und öffentliche Unterstützung

Um den Bedarf an öffentlicher Unterstützung zu minimieren, wird es als wesentlich erachtet, dass Metallproduzenten eine grüne Prämie erhalten. Die Kommission wird im Rahmen des Industrial Decarbonization Accelerator Acts die Einführung von Resilienz- und Nachhaltigkeitskriterien vorschlagen, um eine saubere europäische Versorgung für energieintensive Sektoren zu fördern. Um den in die Dekarbonisierung investierenden Industrien zu ermöglichen, die „grüne Prämie“ zu erzielen, wird der Industrial Decarbonization Accelerator Act ein freiwilliges Label zur Kohlenstoffintensität von Industrieprodukten entwickeln. Die Kommission plant auch die Umsetzung umfassender Lebenszyklusbewertungen, um die Nachhaltigkeit von Produkten zu verbessern. Die Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte wird das Label des Industrial Decarbonisation Accelerator Acts ergänzen, indem Anforderungen für Produkte mit hohem Stahlgehalt entwickelt und relevante Umweltkriterien über den Kohlenstoff-Fußabdruck hinaus hinzugefügt werden.

Um mehr privates Kapital anzuziehen, ist zusätzliche öffentliche Unterstützung erforderlich. In der Innovationsphase bietet der Forschungsfonds für Kohle und Stahl (Entscheidung 2008/376/EG) wichtige Finanzmittel für den Stahlsektor. Die Kommission plant, Flaggschiff-Initiativen zu starten, die 2026 und 2027 EUR 150 Millionen mobilisieren würden. Darüber hinaus ist geplant, eine umfassende Reform des RFCS vorzuschlagen. Wie im Clean Industrial Deal angekündigt, wird es im Rahmen des Arbeitsprogramms „Horizont Europa“ (2026-2027) eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen in Höhe von ca. EUR 600 Millionen geben, um einsatzbereite Projekte, einschließlich im Stahl- und Metallsektor, zu unterstützen.

Im Rahmen des Clean Industrial Deal kündigte die Kommission eine Industrial Decarbonization Bank an, die EUR 100 Milliarden an Finanzmitteln auf der Grundlage verfügbarer Mittel im Innovationsfonds, zusätzliche Einnahmen aus Teilen des ETS sowie der Überarbeitung von InvestEU anstrebt. Die Kommission wird 2025 eine Pilotauktion mit EUR 1 Milliarde zur Dekarbonisierung wichtiger industrieller Prozesse in verschiedenen Sektoren, einschließlich Stahl und Metalle, starten, um die industrielle Dekarbonisierung und Elektrifizierung mit bestehenden Ressourcen aus dem Innovationsfonds zu unterstützen. Die Förderbedingungen sollen vereinfacht werden, um den Aufwand für die Beantragung öffentlicher Unterstützung zu reduzieren. 

Da viele Stahllegierungselemente gleichzeitig kritische Rohstoffe sind, profitieren sie von den Bestimmungen des Critical Raw Materials Act. Die Kommission wird die erste Runde ausgewählter strategischer Projekte im März 2025 bekannt geben. Die Basismetallsektoren könnten auch von der Nachfrage- und Angebotsabgleichsplattform profitieren, die 2025 gestartet wird. 

Am 26. Februar 2025 verabschiedete die Kommission zwei neue Vorschläge für Vereinfachungsmaßnahmen, die Bürokratie abbauen und EU-Regeln vereinfachen werden. Weitere sind für dieses Jahr geplant.

III. Aufruf zu gemeinsamen Anstrengungen an die Interessengruppen

Das Dokument der Kommission, das den Europäischen Aktionsplan für Stahl und Metalle vorstellt, endet mit einem Aufruf zu gemeinsamen Anstrengungen. Eine enge und intensive Interaktion aller Interessengruppen wird gefordert. Die Kommission plant, die Situation im Sektor, seine Resilienz und die laufende Dekarbonisierung zu überwachen. Für den Dialog zwischen der Industrie, den Gewerkschaften und anderen Interessengruppen soll ständig Raum bestehen. Das Mandat der Hochrangigen Gruppe für energieintensive Industrien wird für einen weiteren Zeitraum von vier Jahren verlängert, um diese Umsetzung zu ermöglichen. 

Der Plan stellt fest, dass die Stahl- und Metallsektoren für das industrielle Gefüge Europas, die Resilienz der EU, die wirtschaftliche Sicherheit, die Verteidigung und die soziale Stabilität unverzichtbar sind. Die Kommission ruft das Europäische Parlament, den Rat und alle relevanten Interessengruppen dazu auf, gemeinsam an der Umsetzung dieses Aktionsplans zu arbeiten, um die Produktionskapazitäten in Europa zu erhalten und zu verbessern und eine stetige und zuverlässige Versorgung für Schlüsselindustrien, einschließlich der Verteidigung, zu sichern.

IV. Ausblick

Der Europäische Aktionsplan für Stahl und Metalle dient der Bewältigung der Herausforderungen durch Überkapazitäten im Stahlsektor, unfaire Handelspraktiken, hohe Energiekosten und steigende Kohlenstoffkosten. Dies wird als längst überfällig angesehen, zumal einige Unternehmen des Sektors sich bereits in einer existenziellen Krise sehen. Die Akteure drängen daher auf eine rasche Umsetzung der Pläne.

Unternehmen können von einer verbesserten Marktposition und einer größeren globalen Wettbewerbsfähigkeit profitieren, wenn der Plan entsprechend umgesetzt wird. Besonders gut aufgenommen werden die handelspolitischen Schutzinstrumente. Ein fairer Wettbewerb ist ausgeschlossen, wenn weiter unkontrollierte Importe von Stahl, der unter in Europa nicht mehr zulässigen Bedingungen produziert wird, möglich sind. 

Da Stahl und Metalle zentrale Materialien für die Herstellung von Rüstungs- und Sicherheitsprodukten sind, ist der Plan auch für diesen Sektor von großer Relevanz. Mit der Förderung von Innovationen in der Metall- und Stahlproduktion können leistungsfähigere und nachhaltigere Materialien für den Verteidigungsbereich eingesetzt werden und damit die Sicherheit und Effizienz europäischer Verteidigungssysteme langfristig verbessert werden. 

Die nächsten Schritte der Kommission im Rahmen des Europäischen Aktionsplans für Stahl und Metalle werden sich auf die Weiterentwicklung politischer, finanzieller und regulatorischer Maßnahmen konzentrieren, um die Stahl- und Metallindustrie in Europa nachhaltiger, innovativer und wettbewerbsfähiger zu machen. Dazu gehören Investitionen in grüne Technologien, die Förderung von Forschung und Entwicklung, die Schaffung von Nachhaltigkeitsstandards und die Unterstützung von Partnerschaften zur Erreichung dieser Ziele. Für Unternehmen, die die genannten Fördermittel im Blick haben, eröffnen sich dadurch große Chancen.

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