Öffentliches Recht

Änderung der Gasspeicherumlage nach Kritik der EU-Kommission

Die Gasspeicherumlage in § 35e EnWG dient der Finanzierung der Kosten, die dem Marktgebietsverantwortlichen bei der Einhaltung der Füllstandsvorgaben für deutsche Gasspeicher entstehen. Bisher wird die Umlage auch an Grenzübergangspunkten erhoben, wodurch Gastransite durch Deutschland erheblich verteuert werden. Nach Kritik der betroffenen Staaten und der Europäischen Kommission hat die Bundesregierung nun einen Gesetzesentwurf zur Änderung der Gasspeicherumlage auf den Weg gebracht.

Der Bundestag hatte die § 35a ff. EnWG Ende 2022 als Reaktion auf eine befürchtete Gasknappheit vor dem Hintergrund des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine eingeführt. Dadurch wurde der Marktgebietsverantwortliche in Deutschland, die Trading Hub Europe GmbH (THE), verpflichtet, Maßnahmen zur Sicherung der Füllstandsvorgaben zu ergreifen. Die dabei entstehenden Mehrkosten legt die THE gem. § 35e S. 1 EnWG „diskriminierungsfrei und in einem transparenten Verfahren“ auf die Bilanzkreisverantwortlichen im Marktgebiet um. Dies schloss bislang auch die Erhebung der Umlage an Grenzübergangspunkten und virtuellen Kopplungspunkten mit ein, über die Gasmengen ins Ausland transportiert wurden. Die genaue Methodik für die Umlegung wurde durch THE erarbeitet, beantragt und anschließend von der Bundesnetzagentur genehmigt. 

Entwicklung der Gasspeicherumlage

Die zunächst bis 2025 befristete Gasspeicherumlage wurde gesetzlich bis zum 31. März 2027 ausgeweitet und auch die bisherige Umlegungsmethodik von der Bundesnetzagentur bis zu diesem Zeitpunkt verlängert. 

Die Höhe der Gasspeicherumlage legt THE halbjährlich fest. Sie lag bei ihrer Einführung im Oktober 2022 bei EUR/MWh 0,59. Seitdem kam es zu einer stetigen Erhöhung, sodass sie sich mittlerweile mehr als vervierfacht hat auf EUR/MWh 2,50 seit dem 1. Juli 2024. Die Kosten für die Umlage werden an die Endkunden weitergegeben.

Kritik und Hintergrund der Änderung

Die Gasspeicherumlage wurde bereits seit letztem Jahr von Nachbarstaaten – allen voran von Österreich, der Tschechischen Republik und Polen – kritisiert. Sie warfen Deutschland vor, dass sie für die Gasspeicherung in Deutschland mitbezahlen würden und bezeichneten dies als Wettbewerbsverzerrung. Der Gastransit sei so teuer, dass eine Diversifikation der Gasbezugsquellen behindert werde. Die Einbeziehung der Nachbarländer war von der Bundesregierung lange Zeit mit dem Argument verteidigt worden, dass auch die Nachbarstaaten von gefüllten deutschen Gasspeichern profitierten. 

Zuletzt war der Druck von Seiten der EU-Kommission aber zu groß geworden: Diese hatte bereits im Juli 2023 ein Prüfverfahren eingeleitet und nun festgestellt, dass § 35e EnWG im Widerspruch zum EU-Recht steht, insbesondere zu den europäischen Vorgaben zur Gasspeicherbefüllung in Artikel 6b und 6c der Verordnung (EU) 2017/1938. Die Verteuerung des Gastransits stehe nicht im Einklang mit dem Ziel der EU, eine Unabhängigkeit von russischem Erdgas zu erreichen.

Geplante Änderungen

Diese Kritik hat nun auch die Bundesregierung erreicht, die ein Änderungsgesetz auf den Weg gebracht hat. Nach dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung soll die Gasspeicherumlage ab dem 1. Januar 2025 dahingehend geändert werden, dass ausschließlich eine Belastung inländischer Entnahmestellen erfolgt und Grenzübergangspunkte bzw. virtuelle Kopplungspunkte der Gasspeicherumlage nicht mehr unterliegen. Damit kommt es ab dem 1. Januar 2025 nicht mehr zu einer Belastung der Nachbarländer mit der Gasspeicherumlage bei einem Gastransit durch Deutschland. Nach dem neuen Satz 2 des § 35e EnWG „darf der Marktverantwortliche die Umlage […] ausschließlich auf die täglich aus einem Bilanzkreis an Entnahmestellen mit registrierender Leistungsmessung sowie an Entnahmestellen mit standardisierten Lastprofilen physikalisch ausgespeisten Mengen erheben“. 

Zusammenfassung und Ausblick

Die geplante Änderung der Gasspeicherumlage soll – bei erfolgreicher Verabschiedung des Gesetzesentwurfes – ab dem 1. Januar 2025 angewendet werden. Angesichts des Drucks der EU-Kommission sollten keine erheblichen Änderungen im Gesetzgebungsverfahren zu erwarten sein. Ohne die Beiträge der Nachbarländer wird die Gasspeicherumlage vermutlich weiter angehoben werden und damit die Kosten für die deutschen Endkunden steigen. In Anbetracht des von der EU-Kommission festgestellten Verstoßes gegen EU-Recht, bleibt allerdings offen, warum die Gasspeicherumlage für Gastransite erst zum 1. Januar 2025 gestoppt wird.

Weiterleiten