Die letzten Wochen und Monate haben das Arbeiten im Homeoffice sowie digitale Meetings, Verhandlungen etc. in unzähligen Bereichen rasant vorangetrieben. Auch die Betriebsratsarbeit wurde, der aktuellen Situation entsprechend, in § 129 Betriebsverfassungsgesetz auf digitale Beine gestellt. Statt wie bisher üblich mehrere Tage mit allen Parteien persönlich – auch in Einigungsstellen – zu verhandeln oder sich im direkten Austausch schnell zu Konfliktthemen abzustimmen, findet man sich nun räumlich getrennt und häufig in digitalen Konferenzen wieder. Welche Auswirkungen hat dies auf die Betriebsratsarbeit und die Verhandlungssituation? Was sollte in der Praxis beachtet werden? Welche Fragen (neben dem Gesundheitsschutz) stellen sich mit der Rückkehr an den Präsenzarbeitsplatz?
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15:30 Uhr
14.07.2020
Kompetenz