Vom geplanten Unternehmenssanktionenrecht werden voraussichtlich Auswirkungen nicht nur auf das Strafrecht, sondern auch auf das Kartellrecht ausgehen. Schnittstellen werden sich dabei insbesondere in Zusammenhang mit § 298 StGB (Submissionsbetrug) ergeben. Diesbezüglich können sich Fragen zur Zuständigkeit von Strafverfolgungs- und Kartellbehörden sowie zur Bedeutung von Kronzeugenprogrammen stellen. Weitere Fragen können sich hinsichtlich der Berücksichtigung von (kartellrechtlichen) Compliance-Programmen bei der Straf- bzw. Bußgeldzumessung ergeben. Vor diesem Hintergrund soll der Workshop einen Überblick über etwaige Auswirkungen des geplanten Unternehmenssanktionenrechts auf das Kartellrecht geben.
