Vom geplanten Unternehmenssanktionenrecht werden voraussichtlich Auswirkungen nicht nur auf das Strafrecht, sondern auch auf das Kartellrecht ausgehen. Schnittstellen werden sich dabei insbesondere in Zusammenhang mit § 298 StGB (Submissionsbetrug) ergeben. Diesbezüglich können sich Fragen zur Zuständigkeit von Strafverfolgungs- und Kartellbehörden sowie zur Bedeutung von Kronzeugenprogrammen stellen. Weitere Fragen können sich hinsichtlich der Berücksichtigung von (kartellrechtlichen) Compliance-Programmen bei der Straf- bzw. Bußgeldzumessung ergeben. Vor diesem Hintergrund soll der Workshop einen Überblick über etwaige Auswirkungen des geplanten Unternehmenssanktionenrechts auf das Kartellrecht geben.
Referent
Veranstaltung
6. DICO Forum Compliance 2019
Beschreibung
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Berlin
02:00 Uhr
14.05.2019
Berlin
02:00 Uhr
15.05.2019
Kompetenz