Nach jahrelangen Diskussionen beschloss der Bundestag am 14. November 2019 das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II). Das Gesetz wird voraussichtlich am 1. Januar 2020 in Kraft treten. Der Gesetzestext weicht in wesentlichen Punkten vom Regierungsentwurf ab. Insbesondere im Bereich der Vorstandsvergütung stellen sich für börsennotierte Unternehmen neue Herausforderungen.
Es werden die wesentlichen praxisrelevanten Themen des ARUG II und der neuen Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) vorgestellt und diskutiert.
Wir freuen uns sehr, dass wir hochkarätige Gastreferenten gewinnen konnten. In Frankfurt wird Prof. Dr. Tim Florstedt sprechen, der als Mitglied der Expertenkommission des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie im Gesetzgebungsverfahren mitwirkte. In München wird Dr. Julian Redeke LL.M., Leiter Gesellschaftsrecht bei Munich Re, über praktische Fragen bei Related Party Transactions informieren.
München
11:00 Uhr
03.12.2019
Frankfurt
11:15 Uhr
04.12.2019
Experten
Prof. Dr. Tim Florstedt
EBS Universität für Wirtschaft und Recht