Bei der Umwandlung des AOK-Bundesverbands in eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (BGB-Gesellschaft) leistete Gleiss Lutz umfassende rechtliche Beratung. Im Mittelpunkt stand die zielgerechte Gestaltung des neuen Gesellschaftsvertrages, der am 9. Juli 2008 unterzeichnet wurde. Die Kanzlei wird den AOK-Bundesverband auch zukünftig bei rechtlichen Fragen hinsichtlich seiner praktischen Arbeit beraten.
Der AOK-Bundesverband war bisher eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Durch das Wettbewerbsstärkungsgesetz zum 1. Januar 2009 wird er in eine BGB-Gesellschaft umgewandelt. Der entwickelte Gesellschaftsvertrag stellt sicher, dass der Verband ab dem 1. Januar 2009 handlungsfähig ist und seine von den Gesellschaftern definierten Aufgaben wahrnehmen kann. Kernaufgabe des neuen AOK-Bundesverbands ist die Vertretung der Interessen der 24 Millionen AOK-Versicherten gegenüber der Bundespolitik sowie gegenüber dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen und den Vertragspartnern der AOK auf Bundesebene. Die zukünftige BGB-Gesellschaft übernimmt außerdem die Entwicklung neuer Produkte, die Markenpflege als Gesundheitskasse sowie das Finanzmanagement im Haftungsverbund der AOKs.
Gleiss Lutz beriet die AOK umfassend bei der Findung der geeigneten Rechtsform sowie der richtigen Gestaltung des Gesellschaftsvertrages. Zu berücksichtigen war hierbei das komplexe Zusammenspiel von Gesellschaftsrecht, Gesundheitsrecht und Versicherungsaufsichtsrecht.
Das Gleiss Lutz Team bestand aus Dr. Detlef Schmidt (Partner, Federführung), Christian Steinke (Partner), Georg Rasche (alle Gesellschafts- und Vertragsrecht, Berlin), Dr. Reimar Buchner (Partner), Dr. Torsten Lämmerzahl (beide Gesundheits- und Sozialversicherungsrecht, Berlin), Dr. Olaf Otting (Partner, Aufsichtsrecht, Frankfurt).
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