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Deutsche Telekom mit Gleiss Lutz in Kartellrechtsstreit mit Kabel Deutschland erfolgreich

Die Deutsche Telekom AG hat im Rechtsstreit wegen angeblich kartellrechtswidrig überhöhter Nutzungsentgelte für Kabelkanalanlagen einen wichtigen Erfolg erzielt: Das Landgericht Frankfurt wies am 28. August 2013 in erster Instanz die Klage von Kabel Deutschland auf Rückerstattung bereits bezahlter Entgelte und die Senkung der Entgelte für die Zukunft zurück.  

Kabel Deutschland hatte von der Telekom gefordert, seit 2003 geleistete Zahlungen für die Nutzung von Kabelkanalanlagen teilweise zurückzuzahlen, insgesamt 350 Millionen Euro. Außerdem sollte die Telekom die Nutzungsgebühr künftig von 101 auf 34 Millionen Euro jährlich senken.  

Das Breitbandkabelgeschäft wurde ursprünglich von der Deutschen Telekom betrieben, Ende der 90er Jahre ausgegliedert und schließlich unter anderem an Kabel Deutschland verkauft. Dabei wurden Nutzungsverträge hinsichtlich der Kabelkanalanlagen geschlossen. Nach Auffassung der Kabel Deutschland hat die Deutsche Telekom bei der Vereinbarung der Vergütung eine marktbeherrschende Stellung missbräuchlich ausgenutzt. Die Deutsche Telekom hat diesen Vorwurf schon deshalb als unberechtigt zurückgewiesen, weil die Nutzungsverträge im untrennbaren Zusammenhang mit dem Kauf des Breitbandkabel­geschäfts geschlossen worden sind. Der sachlich relevante Markt ist daher der Markt für Unternehmensbeteiligungen, auf dem die Deutsche Telekom nicht marktbeherrschend ist. Das Gericht ist dieser Argumentation gefolgt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.  

Für die Deutsche Telekom waren Dr. Petra Linsmeier (Partner, Kartellrecht) und Dr. Luidger Röckrath (Counsel, Dispute Resolution, beide München) tätig.

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