In den vergangenen Jahren haben Kartellbehörden weltweit bei unterschiedlichsten Branchen Ermittlungen gegen zahlreiche Unternehmen durchgeführt. Für Compliance-Verantwortliche, Unternehmensjuristen und Geschäftsleitung können derartige Ermittlungen eine schmerzliche Erfahrung sein, insbesondere wenn sie mit mehrtägigen Durchsuchungen beginnen. Dieser zweiteilige Beitrag bespricht die Ermittlungsbefugnisse, die dem United States Department of Justice und der Europäischen Kommission im Rahmen kartellrechtlicher Ermittlungen zur Verfügung stehen, insbesondere Auskunftsverlangen, Befragungen und Durchsuchungen.
Im ersten Teil haben sich die Autoren insbesondere mit schriftlichen Auskunftsverlangen sowie der Befragung von Mitarbeitern auseinandergesetzt. Zudem wurden Verteidigungsmöglichkeiten für Unternehmen gegen ausufernde Maßnahmen aufgezeigt. Der zweite Teil beschäftigt sich mit Durchsuchungen durch Kartellbehörden und Verteidigungsmöglichkeiten der betroffenen Unternehmen.