ESG: Environmental – Social – Governance

Öffentliches Recht

Unternehmerisches Handeln muss sich zunehmend an ökologisch bewussten, sozial nachhaltigen und menschenrechtsbezogenen Handlungsmaßstäben messen lassen. Diese Entwicklung ist jedoch insbesondere im öffentlich-rechtlichen und regulatorischen Umfeld nicht neu. Die damit verbundenen Herausforderungen erhalten jedoch zunehmend unter den Stichworten CSR (Corporate Social Responsibility) und ESG (Environmental Social Governance) als spezifische Teilaspekte eine neue Relevanz im Zusammenhang mit den unternehmerischen strategischen Handlungsfeldern.

Hinter dem Stichwort ESG verbergen sich aus regulatorisch und öffentlich-rechtlicher Sicht vielfach „klassische“ umweltrechtliche Materien, wie Immissionsschutz- und Störfallrecht, Abfallrecht und Wasserrecht, das Naturschutzrecht und viele weitere Bereiche. Hinzu kommen zahlreiche neue Entwicklungen wie das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und konkret klimaschutzbezogene Themen, wie die Klimaschutzgesetzgebung des Bundes und der Länder, die Maßnahmen zur Energie- und Verkehrswende, wie die Ausweitung des Emissionshandels auf den Brennstoffbereich und perspektivisch auf weitere Sektoren. Die Entwicklung ist weiterhin in diesen Bereichen sehr dynamisch und wird auch durch die Europäische Gesetzgebung maßgebend vorangetrieben.

Wir sind als führende Kanzlei im Bereich Regulierung und Öffentliches Wirtschaftsrecht seit jeher mit diesen Themen befasst. Unsere langjährige Erfahrung bei der Begleitung unserer Mandanten gegenüber Behörden und vor Gerichten zahlt sich besonders aus, wenn es darum geht, als Unternehmen mit der Dynamisierung der ESG-relevanten Fragen in diesem Bereich umzugehen.

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