Seit dem 1. Januar 2023 werden Unternehmen mit mindestens 3.000 Mitarbeitern im Inland, ab dem 1. Januar 2024 ab 1.000 Mitarbeitern im Inland, zur Beachtung spezifischer Sorgfaltspflichten durch das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) angehalten. Ziel ist es, Menschenrechtsverletzungen sowie Umweltrisiken vorzubeugen, diese zu minimieren und deren Eintritt zu verhindern oder zu beenden. Dies ist für Unternehmen in Deutschland, die im internationalen Wettbewerb stehen, Herausforderung und Chance zugleich.
Die Einhaltung von Menschenrechten und umweltbezogenen Pflichten in globalen Lieferketten als unternehmerische Pflicht gesetzlich festzuschreiben, ist weder neu noch ein deutscher Sonderweg. Mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz implementiert der deutsche Gesetzgeber jedoch einen Rechtsrahmen, der Unternehmen Bemühenspflichten zur Einhaltung von menschenrechts- und umweltbezogenen Rechtspositionen in ihren Lieferketten auferlegt, die teilweise über die im internationalen Vergleich bislang etablierten Maßstäbe in wesentlichen Punkten hinausreichen. Diese Pflichten ergeben sich dabei weitgehend aus entsprechenden völkerrechtlichen Vereinbarungen, denen die Bundesrepublik beigetreten ist. Das gesetzgeberische Ziel dabei ist, die wirtschaftliche Position deutscher Unternehmen impulsgebend dazu einzusetzen, Arbeitsbedingungen weltweit in den Produktionsstätten zu verbessern, Menschenrechtsverletzungen wie Kinder- und Zwangsarbeit, illegalem land grabbing oder gefährlichen Arbeitsbedingungen sowie der Verletzung grundlegender Umweltstandards Einhalt zu gebieten.
Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung aus zahlreichen Projekten und begleiten regelmäßig Mandanten aus unterschiedlichen Branchen bei der Implementierung eines effizienten Compliance-Systems. Wir gestalten Liefervertragsbeziehungen und treffen Vorsorge gegenüber Haftungsrisiken sowie potenziellen behördlichen Maßnahmen und Sanktionen.
LinkedIn-Gruppe
Aktuelle Entwicklungen und wichtige Fragen rund um das LkSG werden in unserer themenspezifischen LinkedIn-Gruppe regelmäßig diskutiert (Hinweis: um der Gruppe beizutreten, wird ein LinkedIn-Account benötigt). Für Fragen und Austausch zu diesem Thema stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Supply Chain Awareness Check
Zudem möchten wir Ihnen mit einer Art Schnelltest dabei helfen, einen ersten Eindruck zu bekommen, ob die weitreichenden Änderungen auch Auswirkungen auf Ihre unternehmerische Praxis haben werden. Daher haben wir den „Supply Chain Awareness Check“ entwickelt, ein Legal Tech-Tool mit dessen Hilfe Sie eine erste Risikoeinschätzung für Ihr Unternehmen erhalten. Das kostenfreie Tool können Sie unter dem nachfolgenden Link nutzen: Zum Supply Chain Awareness Check.
Synopse zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Einen Vergleich der beschlossenen Gesetzesfassung mit dem Regierungsentwurf finden Sie hier.