Klimaschutz ist eines der fundamentalsten Themen unserer Zeit. Die zentralen Klimaschutzziele waren über Jahrzehnte hinweg vor allem Gegenstand völkerrechtlicher Vereinbarungen und wurden als solche kaum durchgesetzt. Eine aktuelle Entwicklung ist, dass auch staatliche Gerichte die jeweiligen nationalen Gesetzgeber und Regierungen sowie vermehrt auch private Unternehmen zur effektiven Verfolgung von Klimaschutzzielen verpflichten.
Die Bedeutung von Streitigkeiten hat zuletzt aufgrund sich verändernder Rahmenbedingungen stark zugenommen: Durch neue Gesetze auf nationaler und internationaler Ebene – so z.B. dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – unterliegen Unternehmen zunehmend strengeren Pflichten im Bereich ESG. Im Bereich Konfliktlösung und der Führung streitiger Verfahren zählt Gleiss Lutz schon seit langem zur Marktspitze in Deutschland. Bereits seit Jahren sind wir Vertreter in gerichtlichen und außergerichtlichen (Leuchtturm-)Verfahren mit ESG-Bezug, lange bevor ESG die heutige Bedeutung in der öffentlichen Wahrnehmung erlangt hat. Von Verfahren im Zusammenhang mit dem Atomausstieg, dem Windenergie-auf-See-Gesetz, über die Luftreinhaltepläne verschiedener Großstädte bis hin zu zivilrechtlichen Massenverfahren mit Emissionsbezug beraten und vertreten wir unsere Mandanten in verfassungsrechtlichen, öffentlich-rechtlichen und zivilrechtlichen Streitigkeiten vor den deutschen Gerichten und internationalen Gerichtshöfen.
Die Durchsetzung von Ansprüchen in streitigen Verfahren hat der Gesetzgeber in den letzten Jahren deutlich erleichtert. So zum Beispiel durch die Einführung der Musterfeststellungsklage und bestimmter Regelungen zur Prozessstandschaft. Eine grundlegend neue Qualität entfaltet diese Entwicklung auch und gerade für Unternehmen in Geschäftsfeldern mit unmittelbarer wie mittelbarer Emissionsrelevanz. Die Berichterstattung von Unternehmen zu Konzepten und Maßnahmen im Bereich der Nachhaltigkeit geben immer häufiger Anlass für NGOs wie Private, diese Bekenntnisse gerichtlich zur Überprüfung zu stellen und deren Durchsetzung gerichtlich einzufordern. Die unternehmerische ESG-Berichterstattung ist damit schon längst in wesentlichen Teilen justiziabel geworden.
Wir vertreten die Interessen unserer Mandanten bundesweit vor Gerichten aller Gerichtszweige und sind regelmäßig an wegweisenden Verfahren beteiligt. Im Bereich ESG kommt unseren Mandanten dabei unser Full Service-Ansatz besonders zu Gute: Denn hierdurch sind wir in der Lage, zu allen parallellaufenden Entwicklungen wie z.B. Zivilrechtsstreiten, Verwaltungsverfahren, Bußgeldverfahren, Strafverfahren und Sonderprüfungen auf höchstem Niveau zu beraten und eine integrative Prozessstrategie zu entwickeln.