Digital Future

Data Economy

Die EU-Digitalstrategie – Regulierung zur Schaffung eines Datenmarkts

Die EU hat im Jahr 2020 ihre Datenstrategie vorgelegt, die Europa zu einem Vorreiter der datengetriebenen Innovation machen soll. Ihr Ziel ist es nicht nur wie sonst ein bestehendes Marktversagen durch Regulierung zu bekämpfen – durch ein Netz von Regelungen soll ein wettbewerbsfähiger einheitlicher europäischer Datenraum, d.h. ein Binnenmarkt für Daten, überhaupt erst geschaffen werden. Dieses Ziel treiben die Kommission und die anderen EU-Institutionen mit größter Ambition voran. Das Herzstück bildet der Ende 2023 erlassene Data Act, der am Reißbrett erstellt wurde und weltweit ohne Blaupause ist. Er soll als eine Art (unvollständiges) Grundgesetz für die wirtschaftliche Auswertung von Daten in allen Branchen und entlang allen Wertschöpfungsketten dienen. Er enthält Ansprüche auf Herausgabe bestimmter Daten und regelt, welche Klauseln in AGB-Datenverträgen im B2B-Verkehr zulässig sind und welche nicht. Er wird flankiert durch den Digital Markets Act, der ein Sonderwettbewerbsrecht für sog. Gatekeeper schafft, sowie den Data Governance Act, der altruistisches, kooperatives und treuhänderisches Teilen von Daten in den Fokus nimmt. Weitere, z.T. sektor- und bereichsspezifische Regelungen zu sog. Datenräumen (data spaces), insbesondere auf den Gebieten Industrie, Gesundheit, Mobilität, Finanzen, Energie und für den European Green Deal, ergänzen das neue regulatorische System. Weitere Regeln werden erwartet.

Die sich entwickelnde Regulierung der Datenökonomie – Data Economy – hat Schnittmengen zu weiten Teilen der traditionellen Rechtsbereiche – geistiges Eigentum, Datenschutzrecht, Produktzulassungs- und -sicherheitsrecht, Zivil-, Vertrags- und Lizenzrecht, Cybersecurity. Die Data Economy ist eng verzahnt mit den weiteren großen Regulierungsprojekten der Digitalstrategie der EU, namentlich mit Cybersecurity und AI. Die Regulierung ist in vollem Gange. Die rechtlichen Herausforderungen sind enorm, die Chancen auch.


Unser Ansatz – Data 360°

Wir beraten alle Akteure umfassend zu allen Bereichen der Data Economy. Wir verfügen über dedizierte Teams von Anwältinnen und Anwälten, die sich mit Datenfragen befassen, häufig mit Schwerpunkten in bestimmten Branchen. Als Full-Service Kanzlei decken wir auch sämtliche Schnittstellen zu weiteren Rechtsgebieten ab. Insbesondere ist unsere Datenpraxis eingebettet in unsere breitere Praxis Digital Economy – ebenso wie Datenregulierung in die gesamte regulatorische Digitalstrategie der EU eingebettet ist. Wir können integrierte Teams bieten. 

Datenregulierung stellt unterschiedliche Unternehmen vor unterschiedliche Herausforderungen, und bietet unterschiedliche Chancen. Wir bieten daher eine grundlegende Bestandsaufnahme der Areas of Interest unser Mandanten an. Wir helfen dabei, einen Überblick über die für sie individuell relevanten Bereiche zu gewinnen und zielgenau die Themen rechtlich abzusichern, die für ihr Business am wichtigsten sind. Wir unterstützen unsere Mandanten dabei, ihr Geschäft rechtskonform (weiter) zu führen und zu entwickeln. 

Wobei wir helfen

  • Datenverträge
    In unserem Team sind Anwältinnen und Anwälte mit z.T. jahrzehntelanger Erfahrung in Transaktionen, IP/IT-Projekten und Vertragsgestaltung. Wir sind Spezialisten für Lizenzierung und Kooperationen. Zu diesem handwerklichen Rüstzeug kommt datenspezifisches Know-how, ausgewiesen durch Praxiserfahrung und Publikationen. Damit prüfen, verhandeln und gestalten wir Datenverträge zwischen allen relevanten Stakeholdern – Dateninhaber, Nutzer, B2B und B2C. Wir beachten die neuen Anforderungen an Datenverträge ebenso wie von jeher relevante Regeln wie Kartellrecht und Datenschutz und beteiligen, wo erforderlich, auch Datenschutzbeauftragte oder Behörden. 
     
  • Entwicklung von Produkten und Services
    Der Data Act verlangt von Herstellern sog. vernetzter Produkte und Erbringern von verbundenen Diensten, dass diese den Vorgaben des Data Act entsprechen. Wir helfen dabei, die Vorgaben an das Produktdesign von Internet of Things-Geräten und an die Dienste einzuhalten. 
     
  • Beratung zu Data Access
    Ein Kernstück der EU-Datenstrategie sind Ansprüche auf Bereitstellung bestimmter Daten. Für manche Akteure ist dies eine Verheißung, für andere Bedrohung. Neue Geschäftsmodelle werden entstehen, andere erschwert werden. Datenintermediäre werden an Bedeutung gewinnen. Wir beraten zu Chancen und Risiken, rechtlichen Grenzen und der inhaltlichen Ausgestaltung.
     
  • Data Governance
    Mit der wirtschaftlichen und rechtlichen Bedeutung von Daten wächst das Bedürfnis nach Governance-Strukturen. Wir unterstützen dabei. Auch dieser Bereich gerät zunehmend in den gesetzgeberischen Fokus, auch jenseits des Schutzes personenbezogener Daten. Der europäische AI Act stellt beispielsweise strenge Data Governance-Pflichten für Anbieter von Hochrisiko-KI-Systemen auf. Wir helfen Unternehmen dabei, die für sie relevanten Vorgaben einzuhalten und einen hohen Datenqualitätsstandard sowie die Datensicherheit zu gewährleisten. Dafür definieren wir zum Beispiel Zuständigkeiten, Zugriffsrechte und Prozesse im Daten-Ökosystem.
     
  • Data Marketplaces
    In der Data Economy gewinnt der Datenaustausch und -handel an Bedeutung, aber auch geschlossene Datenpools. Datenvermittlungsdienste (Datenmarktplätze und industrielle Datenplattformen) unterliegen einem Anmeldeverfahren und müssen die Interoperabilität mit anderen Datenvermittlungsdiensten und ein angemessenes Sicherheitsniveau gewährleisten. Gleiss Lutz begleitet diese Dienste bei der Umsetzung der Vorgaben des Data Governance Acts zu Datenvermittlungsdiensten. 
     
  • Datenschutz
    Datenwirtschaft ist nicht denkbar ohne Datenschutz. Selbstverständlich unterstützen wir auch bei sämtlichen datenschutzrechtlichen Aspekten in diesem Bereich sowie bei Überschneidungen mit dem Anwendungsbereich des Digital Services Act. 
     
  • Kartellrecht
    Auch im digitalen, oft automatisierten Wettbewerbsumfeld sind kartellrechtliche Risiken zu minimieren. Das gilt nicht nur, aber in besonderem Maße für Gatekeeper im Sinne des Digital Markets Act. Gleiss Lutz ist eine der traditionell und anerkannt führenden Kanzleien für Kartellrecht. Daher finden Unternehmen bei uns auch industrie- und fachübergreifend Rat zu allen Fragen an den Schnittstellen von Big Data, Digitalökonomie und Kartellrecht. In kartell- und wettbewerbsrechtlicher Hinsicht widmen wir uns besonders den Themen Data Pooling, Data Sharing, datenbezogene Kooperationen und (kartellrechtlich begründete) Datenzugangsansprüche. Zudem begleiten wir den Aufbau und die Implementierung kartellrechtlicher Compliance-Strukturen bei datenbasierten Geschäftsmodellen ebenso wie bei Industrie-4.0-Applikationen.

 

33 Fragen zum Data Act

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33 Fragen zum Data Act

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