Zukunftsgerichtete Mobilitätskonzepte sind in aller Munde und haben eines gemeinsam: Sie setzen auf eine automatisierte oder autonome Steuerung der Transportmittel, bei der ein Computer den menschlichen Fahrzeugführer oder Pilot sukzessive ersetzt. Automatisiertes und autonomes Fahren ist dabei längst nicht mehr eine Idee für die Art und Weise, wie wir uns fortbewegen wollen. Vielmehr macht diese Technologie rasant Fortschritte und hat für verschiedene Use Cases inzwischen bereits Marktreife erreicht, nicht nur für den Bereich des Straßenverkehrs, sondern auch für andere Arten der Beförderung von Personen und Gütern, z.B. mit Shuttles, der Bahn, mit Drohnen, mit dem Schiff oder dem Flugzeug.
Abgesehen von den technischen Herausforderungen, die sich in diesem Zusammenhang stellen, ist eine intensive rechtliche Begleitung von der Entwicklung bis zur Umsetzung erforderlich, um diese Projekte erfolgreich zu realisieren. Denn die Grenzen und Anforderungen an diese Systeme werden regulatorisch vorgegeben und neue Entwicklungen müssen erst zugelassen werden, bevor sie auf den Markt gebracht werden dürfen. Darüber hinaus stellen sich für Hersteller eine ganze Reihe Fragen in den Bereichen Haftung und Produktcompliance.
Als eine der führenden Kanzleien in der Automobil-Branche begleiten wir diese spannenden Entwicklungen seit der ersten Stunde und haben schon viele Projekte erfolgreich realisiert. Wir erstellen dazu beispielsweise die maßgeblichen Verträge zwischen Zulieferern, Herstellern und Dienstleistern, erarbeiten nachhaltige Konzepte zum Datenschutz (zum Beispiel bei der Kommunikation vernetzter Verkehrsmittel) und bewerten das jeweilige Produkt mit Blick auf die zulassungs-, sicherheits- und haftungsrechtlichen Aspekte. Dazu zählen u.a. die Pflichten, die den Anbietern moderner Mobilitätsformen bei der Produktimplementierung und -beobachtung obliegen: Diese tragen grundlegend zur Gewährleistung von Sicherheit bei allen automatisierten und autonomen Systemen bei.
Haftungsfragen im Zusammenhang mit neuen Formen der Mobilität beleuchten wir – neben dem Blickwinkel der Produkthaftung – auch hinsichtlich der zivilrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten, des Umgangs mit Haftungsverschiebungen sowie der Versicherbarkeit von Risiken. Nicht zuletzt beinhaltet unsere Beratung auch die Beantwortung strafrechtlicher, öffentlich-rechtlicher sowie kartellrechtlicher Fragen zu zukunftsgerichteten, meist datenbasierten, Mobilitätskonzepten. Da Mobilität oft grenzüberschreitend ist, werden wir zu allen produktbezogenen und regulatorischen Fragen auch im internationalen Kontext tätig.