Außenwirtschaftsrecht
Gleiss Lutz berät zu allen Fragen des Außenhandels. Als Full Service-Kanzlei bieten wir umfassende, branchenübergreifende Beratung aus einer Hand: Experten mit den Schwerpunkten öffentliches Wirtschaftsrecht (einschließlich Export- und Kriegswaffenkontrollrecht, Sanktionen/Embargos sowie Dual-Use- und Zollrecht), Kartellrecht sowie Gesellschafts- und Steuerrecht arbeiten in interdisziplinären Teams. Eine besondere Stärke der Praxis ist die originäre außenwirtschaftsrechtliche Beratung und Vertretung gegenüber zuständigen Behörden vereint mit der Beratung hinsichtlich der Einführung von Compliance-Systemen im Bereich Exportkontrollen. Zudem begleiten wir Mandanten bei M&A-Transaktionen, die export- oder investitionskontrollrechtliche Bezüge haben. Die breite Erfahrung und die etablierten Beziehungen zu den zuständigen Behörden insbesondere für ausländische Mandanten gewinnbringend einsetzen.
„Unglaublich gut, sehr gute Branchenkenntnisse, arbeiten sich schnell in Themen ein. Verstehen die Praxis der Mandanten und ihre Bedürfnisse. (Mandant)“
Investitionskontrolle
Gleiss Lutz überzeugt mit seiner führenden Praxis in der Beratung zu allen Aspekten der Investitionskontrolle, darunter die Risikominimierung bei Auslandsinvestitionen deutscher Unternehmen oder nationalen Kontrollen bei ausländischen Investitionen in Deutschland sowie bei der Koordination weltweiter behördlicher Überprüfungsverfahren.
Unsere Expertise ist regelmäßig in großvolumigen und hochkomplexen Transaktionen, die häufig auch großes öffentliches Interesse hervorrufen, gefordert.
Embargos
Für Märkte, die durch rechtliche Vorgaben beschränkt sind oder sich wieder öffnen, stehen wir mit praxisorientierten wie rechtssicheren Lösungen an der Seite unserer Mandanten, um potenzielle Geschäftsmöglichkeiten zu erkennen, auszuarbeiten und bei der Vertragsgestaltung zu unterstützen.
Unsere Experten verfügen über langjährige Erfahrung und herausragendes Know-how bei vertraglichen Aushandlungen mit Bezug zu Iran, Russland oder auch zur USA und wissen, worauf es bei Geschäften mit Vertragspartnern in diesen Ländern ankommt. Hier arbeitet unser Team in eingespielten Beziehungen insbesondere mit US-amerikanischen Anwälten zusammen, da sich in Embargo-Fragen oft auch Schnittstellen zu US Export Control Laws ergeben.
Exportkontrolle
Wir begleiten unseren Mandaten erfolgreich in der Abwicklung des transnationalen grenz- und EU-übergreifenden Exporthandelsgeschäfts, abhängig von den jeweils bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen.
Zudem beraten wir unseren Mandanten zu Ausfuhrvorhaben mit Blick auf die benötigten Genehmigungen und geltenden Restriktionen, so dass das Gut erfolgreich an den Bestimmungsort gelangt.
Zölle
Gleiss Lutz unterstützt im Ausland tätige Mandanten, um sicher auf dem streng regulierten europäischen Markt zu agieren.
Auch beraten und vertreten wir in allen zollrechtlichen Angelegenheiten, wie beispielsweise im Zusammenhang mit zollrechtlichen Bewilligungen, aber auch praxisgruppenübergreifend in der zollrechtlichen Compliance. Unser internationales Netzwerk aus unabhängigen, führenden Kanzleien ermöglicht ein grenzübergreifendes, einfaches Abwickeln etwaiger Probleme im Zollrecht.
EU-Kontrolle von drittstaatlichen Subventionen
Die EU-Verordnung über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen (Foreign Subsidies Regulation – FSR) gilt seit dem zweiten Halbjahr 2023. Die Verordnung führt unter anderem eine Vorabanmeldepflicht für bestimmte Zusammenschlussvorhaben ein und stattet die Europäische Kommission mit weitreichenden Befugnissen aus, weitere M&A-Transaktionen von Amts wegen zu überprüfen.
Die neuen Regelungen führen zu einem erheblichen bürokratischen Mehraufwand und müssen ab sofort bei der Planung von M&A-Transaktionen berücksichtigt werden. Gleiss Lutz verfügt über eine langjährige, führende Praxis in den Bereichen Beihilferecht und Fusionskontrolle und ist daher bestens aufgestellt, um die Mandanten bei der Vorbereitung und Durchführung dieser neuen, unerprobten Verfahren zu begleiten.