Promovieren oder nicht – das ist für viele nach zwei Examina die Frage. Manche benötigen nach den langen und intensiven Prüfungsvorbereitungen Abstand von der Bibliothek und verspüren den Drang, ihr Wissen endlich in die Praxis umzusetzen. Andere wollen ihre formale Ausbildung „in einem Rutsch“ zum Abschluss bringen. Um bei Gleiss Lutz erfolgreich in die Karriere zu starten, wird jedenfalls keine Promotion benötigt.
Viele unserer Associates nutzen daher auch die Möglichkeit, sich mit dem Gleiss Lutz-Promotionsmodell eine (per vorgezogenem Teilgehalt) bezahlte Auszeit zu nehmen, um zu promovieren. Welcher Weg für die Promotion der richtige ist, hängt dabei von vielen individuellen Faktoren ab.
Das Gleiss Lutz
Promotionsmodell
- Freistellung für maximal ein Jahr möglich
- Zeitraum frei wählbar – vor oder während der Anwaltstätigkeit
- Die Hälfte der Bezüge wird während der Freistellung fortgezahlt und nach (Wieder-) Einstieg verrechnet