Kompetenz

Lea Kuhr berät Unternehmen sowohl im Individual- als auch im Kollektivarbeitsrecht. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte liegen in betriebsverfassungsrechtlichen Angelegenheiten und in den regulatorischen Anforderungen an Vergütungssysteme. Außerdem begleitet sie nationale und internationale Restrukturierungen und Transaktionen.

Vita

Ihr Studium absolvierte Lea Kuhr in Freiburg i. Br. 2017 war sie im Rahmen ihrer Wahlstation bei einer internationalen Wirtschaftskanzlei in Tokio tätig. Seit 2018 arbeitet sie bei Gleiss Lutz.

Lea Kuhr spricht Deutsch und Englisch.

Veröffentlichungen
BAG: Disposition über die Arbeitskraft in der Verbraucherinsolvenz

BAG, Urteil vom 15.7.2021 – 6 AZR 460/20, in: ArbRAktuell 2022, S. 16

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Gleiss Lutz berät Shift4 bei Erwerbsangebot für Vectron Systems und einem Business Combination Agreement Zum Mandat
Update: Neuer Anlauf für die EU-Plattformarbeitsrichtlinie Zum Artikel
Dreiseitige Überleitungsvereinbarung Zum Podcast
EU-Richtlinie zu Plattformarbeit erneut gescheitert Zum Artikel
Gleiss Lutz berät Sekisui Jushi beim Erwerb von WEMAS TopCo Zum Mandat

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