Die Ausgliederung und Übertragung von Betrieben und Betriebsteilen ist nach wie vor eine der größten Herausforderungen für Personalverantwortliche und Unternehmensjuristen. Soll überhaupt ein Betriebsübergang stattfinden, oder soll er gerade verhindert werden? Wie kann man die Optionen strategisch nutzen, um tarifliche und betriebsverfassungsrechtliche Strukturen und Arbeitsbedingungen zu optimieren? Der Europäische Gerichtshof hat hier möglicherweise neue Wege eröffnet. Welche Mitarbeiter sollen übergehen und welche gerade nicht? Brauche ich einen Interessenausgleich mit dem Risiko erheblicher Verzögerungen? Was wäre Inhalt und Volumen eines Sozialplans? Sind Überleitungsvereinbarungen ratsam? Und schließlich möchten wir neue Maßstäbe des BAG zum Unterrichtungsschreiben und zur Verwirkung des Widerspruchsrechtes vorstellen.
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Berlin
00:00 Uhr
04.06.2014
Kompetenz