In den letzten Jahren sehen sich die gesetzlichen Krankenkassen einer zunehmenden staatlichen Kontrolldichte unterworfen. Dies gilt nicht nur für die klassische Rechtsaufsicht durch die zuständige Behörde nach dem SGB IV; immer mehr
gewinnt auch eine (mittelbare oder unmittelbare) Beaufsichtigung und Einwirkung etwa durch die Bundes- und Landesdatenschutzbeauftragten oder das Bundesversicherungsamt im Rahmen des Morbi-RSA an Bedeutung. Gleichzeitig
steigen allgemein die rechtlichen Anforderungen an Compliance und Organhaftung. Vor diesem Hintergrund werden einige wichtige aktuelle Fragestellungen und Lösungsansätze dargestellt und diskutiert.
Referent
Veranstaltung
Rechtsbeziehungen zwischen Krankenkassen und ihren Aufsichtsbehörden
Beschreibung
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Berlin
03:00 Uhr
13.11.2018
Kompetenz